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Jugendgewalt Merkel will Verschärfung des Strafrechts prüfen

2. Teil: SPD-Bundesjustizministerin Zypries lehnt Erziehungslager ab

Auch Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) plädierte dafür, heranwachsende Straftäter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren nur noch in Ausnahmefällen nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Mackenroth forderte einen sogenannten Warnschussarrest zusätzlich zu Bewährungsstrafen für junge Straftäter. Der Streit zwischen SPD und CDU um Erziehungslager sei eine Scheindiskussion.

Seit 1. Januar gelte in Sachsen, das von einer CDU/SPD-Koalition regiert wird, erstmals ein Jugendstrafvollzugsgesetz. Es sehe vor, dass Jugendstrafgefangene auf freiwilliger Basis in geschlossenen Erziehungsstätten außerhalb von Gefängnissen einen geordneten Tagesablauf mit klaren Regeln und sinnvoller Tätigkeit erfahren. Sachsen plane solche Einrichtungen. Positive Erfahrungen in Baden-Württemberg belegten, dass damit die Rückfallquote entscheidend gesenkt werden könne. "Es geht um eine innovative Form, Jugendstrafe zu vollziehen", sagte Mackenroth.

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), nannte Kritik an Erziehungslagern kurzsichtig. Gehb sagte, Erziehungslager seien kein Verstoß gegen die Menschenrechte. "Die Alternativen dazu - Geld- oder Freiheitsstrafen - sind häufig hilflose Versuche, jugendliche Straftäter zu disziplinieren", sagte er. Erziehungslager einzurichten sei auch deshalb überlegenswert, um die hohe Rückfallquote junger Krimineller zu reduzieren.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte die Einrichtung von Bootcamps bereits am Montag abgelehnt: "Camps, in denen Jugendliche gedemütigt und erniedrigt werden sollen, sind nicht mit der Menschenwürde vereinbar", sagte ihr Ministeriumssprecher in Berlin. Auch ein zusätzlicher Arrest zur Abschreckung sei nicht zielführend. Erziehungslager dienten nicht dazu, Jugendliche von weiteren Straftaten abzuhalten, so der Sprecher. Vielmehr müsse eine "positive Veränderung des Verhaltens" bei den Jugendlichen herbeigeführt werden".

Auch Forderungen nach einem "Warnschussarrest", bei denen zu Bewährungsstrafen verurteilte Jugendliche zur Abschreckung für kurze Zeit in Arrestanstalten müssten, seien nicht hilfreich. Meist würden Jugendliche zu Bewährungsstrafen verurteilt, die zuvor im Jugendarrest oder in der Untersuchungshaft gesessen hätten. "Dass diese dann tatsächlich wieder straffällig werden, zeigt, dass sie sich durch den Warnschussarrest nicht beeindrucken lassen."

flo/amz/ddp/dpa

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