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16.01.2008
 

Abhörmaßnahmen

Schäuble will weitere Lockerungen

Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche sollen künftig vor Abhörmaßnahmen des BKA nicht mehr absolut geschützt sein. In den jüngsten Entwurf des neuen BKA-Gesetzes ist der Abhörschutz weiter eingeschränkt worden, bestätigte das Bundesinnenministerium.

Berlin - In den jüngsten Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes sei "eine Ausnahme vom Schutz der Berufsgeheimnisträger eingefügt" worden, erklärte ein Sprecher. Damit bestätigte das Bundesinnenministerium entsprechende Berichte von "taz" und "Kölner Stadtanzeiger" grundsätzlich.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): Eingeschränkter Anhörschutz
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DPA

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): Eingeschränkter Anhörschutz

Demnach sollen im Einzelfall auch Telefone und Räume bislang besonders geschützter Berufsgruppen abgehört werden können, "soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist." Das sei beispielsweise bei einer Geiselnahme denkbar. Die Daten dürften in diesen Fällen jedoch ausschließlich zur Abwehr der jeweiligen Gefahr verwendet werden. Die Regelung sei "fachlich erforderlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", erklärte der Sprecher. Durch die enge Zweckbindung sei eine - missbräuchliche - weitere Verwendung der Daten ausgeschlossen.

Die "taz" berichtet, Journalisten, Ärzte und Drogenberater seien schon in früheren Versionen des Gesetzentwurfs nicht absolut geschützt gewesen. Hier sei nur eine intensive Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen gewesen. Im Falle einer "Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" soll den jüngsten Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auch dies entfallen.

Der Gesetzentwurf sei noch nicht im Kabinett behandelt worden, berichtet die Zeitung weiter. Bisher war in der Koalition vor allem umstritten, ob das BKA auch das Recht zur Online-Durchsuchung von Computern erhält.

cjp/AP/ddp

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