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Von Sebastian Fischer und Severin Weiland
Der hessische Ministerpräsident ist bekanntlich hart im Nehmen. Also ein Mann, der seine Nerven unter Kontrolle behält. Und so ist durchaus denkbar, dass dem 49-Jährigen die Bestimmungen der hessischen Landesverfassung zugute kommen und er über den 5. April hinaus im Amt bleibt.
An diesem Tag konstituiert sich der neue Landtag in Wiesbaden. Koch muss dann mitsamt seiner Minister zurücktreten, führt aber "die laufenden Geschäfte bis zu deren Übernahme durch die neue Landesregierung weiter", wie es in Artikel 113 der hessischen Verfassung heißt. Findet sich keine Mehrheit für eine neue Regierung, bleibt Koch. Maximal fünf Jahre, bis zur nächsten Landtagswahl.
Problem: der Haushalt. Zwar ist der Etat für 2008 bereits verabschiedet, ab Januar 2009 jedoch würde es ohne eigene Mehrheit kritisch für Koch.
Doch auch hier hält die hessischen Verfassung einen Ausweg frei: Artikel 140 stellt ein "Nothaushaltsrecht" bereit. Heißt: Auch ohne Mehrheit kann Koch all jene Ausgaben tätigen, die das Land am Laufen halten, etwa für Beamte und Schulen.
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