Hamburg - Weniger steuerliche Kinderfreibeträge, dafür mehr Geld etwa für Schulspeisungen - darüber denkt man in der SPD nach. Der Chef der zuständigen SPD-Arbeitsgruppe, der niedersächsische Fraktionsvorsitzende Wolfgang Jüttner, sagte der "Financial Times Deutschland": "Wir lassen prüfen, ob es verfassungsrechtlich möglich ist, die Freibeträge für Betreuungsleistungen zu modifizieren." Das stößt in der Union auf Widerstand. "Das wäre eine im höchsten Maße ungerechte Steuererhöhung für Familien mit Kindern, die in keiner Weise gerechtfertigt ist", sagte der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer.
Die SPD wolle einen Rechtsexperten mit der Prüfung beauftragen, erklärte Jüttner. Die Kinderfreibeträge seien nicht mehr zeitgemäß, da die Eltern durch den Ausbau der Kinderbetreuung weniger beansprucht würden, sagte er. Vom Kinderfreibetrag profitierten eher Besserverdienende, ab einem bestimmten Einkommen begünstige er mehr als das Kindergeld. Die eingesparten Mittel könnten für Sachleistungen wie Schulspeisen verwendet werden. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, sagte ebenfalls in der "Financial Times Deutschland", eine Kindergelderhöhung sei Politik mit der Gießkanne.
Die Union hält dagegen: Die Idee sei geradezu "mitleidslos", sagt CSU-Mann Singhammer. Für Familien sei vieles teurer geworden, vor allem Nahrungsmittel. Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten sei das Existenzminimum, das sich für Familien aus einem Grund- und einem Betreuungsfreibetrag zusammensetzt, seit vielen Jahren nicht mehr erhöht worden. Daher müsse der von der Steuer absetzbare Betrag erhöht werden anstatt ihn zu kürzen. Eine Herabstufung wäre ein "programmierter Verfassungsverstoß". Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht den Familien die Leistung zugesprochen, sagte Singhammer.
In der Regierungskoalition plädiert derzeit Familienministerin Ursula von der Leyen für eine Erhöhung des Kindergeldes, trifft damit aber auf den Widerstand von Finanzminister Peer Steinbrück. Der steuerliche Kinderfreibetrag und das monatliche Kindergeld sind gesetzlich eng miteinander verbunden. Der steuerliche Kinderfreibetrag entspricht mit zurzeit 5808 Euro jährlich dem Mindestbedarf eines Kindes an Unterhalt, Erziehung, Betreuung und Ausbildung.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Carl-Ludwig Thiele, sagte, die Kürzung der steuerlichen Kinderfreibeträge sei für die Politik nicht disponibel. "Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass jeder Bürger ein Anrecht darauf hat, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen bestreiten zu können. Das ist keine Wohltat des Staates, sondern ein Verfassungsanspruch der Bürger." Die Überlegungen in der SPD seien daher nichts als populistischer Aktionismus, meinte er.
flo/Reuters/AP
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