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12.02.2008
 

Verfassungsschutz

Gericht hält Überwachung von Scientology für richtig

Scientology darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden - so sieht es jedenfalls das Oberverwaltungsgericht in Münster. Scientology kündigte an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen.

Hamburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigte heute in Münster eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2004: Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz laut Urteil der Richter in Münster die Scientology-Organisation in Deutschland weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln observieren. Scientology, seit elf Jahren unter Beobachtung der Staatsschützer, hatte gegen die Überwachung geklagt und kündigte nach der Urteilsverkündung weitere rechtliche Schritte an.

Der 5. Senat des OVG erkannte in der Arbeit von Scientology Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hinweise darauf ergäben sich aus einer Vielzahl von Schriften und sonstigen Aktivitäten. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten.

Der Senat ließ ausdrücklich offen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft sei. Dies sei für die Entscheidung nicht relevant. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Bei Scientology fühlt man sich ungerecht behandelt. Trotz der mittlerweile mehr als zehn Jahre andauernden Untersuchungen "und Schikane gegenüber Scientologen" sei es dem Verfassungsschutz bis heute nicht gelungen, "irgendwelche stichhaltigen Beweise" dafür zu finden, dass die Organisation oder ihre Mitglieder eine Bedrohung für die demokratische Rechtsordnung darstellten, sagte eine Scientology-Sprecherin. Man sei daher davon überzeugt, in der nächsten Instanz zu gewinnen.

flo/ddp

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