Mittwoch, 10. Februar 2010

Politik



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27.02.2008
 

Verfassungsgerichts-Urteil

Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung - Schäuble will BKA-Gesetz rasch umsetzen

Ermittler dürfen heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Online-Durchsuchungen sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar - ein entsprechendes Gesetz in NRW wurde aber für nichtig erklärt.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Innenminister Schäuble: "So rasch wie möglich umsetzen"
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REUTERS

Innenminister Schäuble: "So rasch wie möglich umsetzen"

Das dem Verfahren zugrundeliegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig.

Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer zügigen Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen. Er gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte Regelung im Bundeskriminalamtsgesetz "so rasch wie möglich umgesetzt werden kann", sagte Schäuble in Berlin. Er gehe davon aus, dass das Instrument "nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen" werde, sagte Schäuble. Der Innenminister hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der Regelung ist die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich per Gesetz erlaubt.

Wegen der Regelung in Nordrhein-Westfalen beschwerten sich eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP). Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober ließen die Karlsruher Richter Zweifel durchblicken.

Das Urteil ist auch für die Bundesebene von großer Bedeutung, weil die Große Koalition die Entführung heimlicher Online-Durchsuchungen plant. Noch an diesem Mittwoch wollten sich die Spitzen der Großen Koalition bei einem Treffen in Bonn dazu äußern.

Vertreter von Union und SPD hatten vor dem Urteil die Erwartung einer Zustimmung des Verfassungsgerichts zu der Regelung in Nordrhein-Westfalen geäußert. "Ich erwarte kein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe zur Online-Durchsuchung, sondern ein Ja mit strengen Hinweisen an den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er gehe davon aus, dass die Große Koalition auf Grundlage dieses Urteils zügig zu einer gesetzlichen Regelung komme: "Wenn die SPD mitzieht, sollte es gelingen, die neuen Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes inklusive der Online-Durchsuchung noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden."

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SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sagte der Zeitung: "Ich wäre überrascht, wenn das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen für prinzipiell unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären würde." Bei einer entsprechenden Entscheidung der Karlsruher Richter werde sich die SPD "mit der Union relativ zügig - das heißt innerhalb der ersten Jahreshälfte - inhaltlich einigen können". Schneller gehe es kaum, weil neben den rechtlichen auch eine Reihe technischer Probleme von Online-Durchsuchungen noch ausgeräumt werden müssten.

hen/dpa/ddp/AP

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