Verfassungsgerichtsurteil
Hohe Hürden für Online-Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung
Von Matthias Gebauer
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt - und der Ausspähung von Computern sehr enge Grenzen gesetzt. Die Koalition wird es jetzt schwer haben, eine Regelung für das Problem zu finden.
Berlin – Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier war nicht gerade bescheiden bei der Einordnung des heutigen Urteils. Die Entscheidung über die Regelung aus Nordrhein-Westfalen, die dem Verfassungsschutz die heimliche Recherche auf Rechnern von Verdächtigen erlaubte, weist laut Papier "weit über den konkreten Fall" hinaus.
Der Senat habe über das "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" zu entscheiden gehabt - und nicht nur über ein Gesetz. Da fast jeder Bürger heute mit Computern arbeite, sei dies ein zentrales Thema, so Papier.
So zentral das Thema ist, so deutlich wiesen die Richter die Politik und vor allem die Sicherheitsbehörden heute in enge Schranken. Demnach dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. Damit orientierten sich die Richter an der Regelung zur Wohnraumüberwachung.
Das eigentlich zu behandelnde Gesetz aus NRW bezeichneten die Richter als nichtig, weil es verfassungswidrig sei. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Das, so der Tenor der heutigen Grundsatzentscheidung, geht viel zu weit. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.
Schäuble hofft auf schnelle Umsetzung
Mit der Entscheidung haben die Richter die Anti-Terror-Pläne deutscher Behörden klar beschnitten. Auch wenn das Urteil nun in allen beteiligten Ministerien noch einmal geprüft wird und eine Einigung innerhalb der Großen Koalition wahrscheinlich ist, steht schon fest, dass die Fahnder mit dem Instrument nur an sehr kurzer Leine agieren können – vielleicht so kurz, dass die Maßnahme kaum eingesetzt wird.
Innenminister Schäuble (CDU) ließ mitteilen, er hoffe noch immer auf eine schnelle Einigung und der Schaffung eines Gesetzes, das sich im Rahmen der Entscheidung bewegt. Wirklich zufrieden aber kann der Minister mit dem Rüffel aus Karlsruhe nicht sein. Wie beim Großen Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten, dass es in der Fahnder-Praxis kaum noch anwendbar ist, fürchten seine Fachleute.
DAS NRW-VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ
UND DIE ONLINE-DURCHSUCHUNG
Mit dem Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein- Westfalen hatte der Gesetzgeber erstmals in Deutschland einer Behörde ausdrücklich die umstrittene Online- Durchsuchung per Gesetz erlaubt. Die Regelung wurde 2006 von der schwarz- gelben Koalition in Düsseldorf eingeführt und galt seit dem vergangenen Jahr.
In dem Gesetz wurden zwar keine Details genannt. Denkbar war aber
der einmalige Zugriff der Verfassungsschützer auf die Festplatte,
eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die
Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internet- Telefonaten. Nach
Angaben des Landesinnenministeriums hat der Verfassungsschutz aber
noch nicht Gebrauch davon gemacht.
Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die in
Nordrhein- Westfalen mögliche Online- Durchsuchung das Recht auf die
Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist.
Das Gesetz verstoße auch gegen das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis und sei
unverhältnismäßig.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz wegen zahlreicher Fehler nun für nichtig. Das Urteil ist auch für die Bundesebene von großer Bedeutung, weil Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hier eine ähnliche Regelung plant. Der CDU- Politiker hält die Online- Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus.
Die Definition der "überragend wichtigen Rechtsgüter" zirkelten die Richter sehr eng ein. Zu schützen sei "Leib, Leben und Freiheit der Person" - also letztlich Mord, Totschlag oder eine Geiselnahme. Allerdings erwähnten die Richter auch terroristische Planungen als Grund einer Online-Durchsuchung, da diese die "Funktionsfähigkeit wesentlicher Teile der existenzsichernden öffentlichen Versorgungseinrichtungen" zerstören könnten. Damit werden indes präventive Einsätze, beispielsweise gegen Propaganda-Aktivisten oder gar Rekrutierer von Kämpfern, eher schwierig zu begründen.
Überraschend kam es nicht, das Urteil der Verfassungshüter. Was die Richter von den Plänen für ein heimliches Ausspähen von Festplatten Verdächtiger halten, ließen sie schon in einer Anhörung im Oktober durchblicken. Nicht viel, könnte man die erste Unterredung zusammenfassen - oder noch besser: so wie in NRW auf keinen Fall. Das Signal aus Karlsruhe wurde auch bei den betroffenen Ministerien und Behörden verstanden. Dort wurde zwar noch gewettet, wie es am Mittwoch ausgehen könnte, doch mit einem klaren Ja rechnete niemand mehr.
Egal, wie das Urteil ausfallen würde, machten es die Politiker der Großen Koalition als Grundsatzentscheidung aus. Wo wir uns nicht einigen können, so das durchaus altbewährte Motto in Streitfragen, sollen eben die roten Roben aus Karlsruhe ein klares Votum abgeben. Für den Innenminister Wolfgang Schäuble ging es "nur" darum, ob die von ihm und seinen Behörden als unverzichtbar angesehene Online-Durchsuchung nun doch möglich wird. Für Rechtsexperten wie der FDP-Mann Max Stadler hingegen fragten sich, ob Karlsruhe "seine strikte Lesart der Grundrechtsbindung sogar noch verstärken" könnte.
Streitthema in der Koalition
Die Diskussion um die Online-Durchsuchung war bereits im Sommer 2007 zum Streitthema avanciert. Die Union polterte, ohne die Maßnahme werde man dem immer mehr übers Internet verbreiteten Idee des Dschihads nicht mehr Herr. Die SPD hingegen war unentschlossen. Gefangen in der Schere zwischen der eigenen Klientel, die allen Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen kritisch gegenüber steht und der immanenten Angst, als Bremser der Inneren Sicherheit dazustehen, zog man sich ins Schneckenhaus zurück.
Erstmal sollte das Verfassungsgericht entscheiden – dann könne man über Gesetze reden.
Der Streit bildete stets auch die Kampftaktiken innerhalb des Zweckbündnisses ab. Perfide streute die Union den Verdacht, die SPD riskiere mit ihrem Hadern die Sicherheit und sei im Fall eines Anschlags in die Haftung zu nehmen. Die Sozialdemokraten brachte dies auf die Palme. Auf Seiten der SPD zeigte man sich vielmehr genervt, dass aus dem Innenministerium stets neue Forderungen nach immer strengeren Gesetzen kämen und der Minister zusätzlich durch Interviews teilweise den Eindruck erweckte, er wolle sich für einen Sheriff-Posten in den USA bewerben.
Es war auch die klammheimliche Einführung der Maßnahme, die für Aufregung sorgte. Per Ministererlass hatte Otto Schily, unter Rot-Grün Innenminister, den Fahndern die Schnüffelei auf den Festplatten erlaubt. Erst nachdem der Bundesgerichtshof darauf aufmerksam geworden war und die Ermittler in einem Fall ausbremste, entbrannte die Diskussion. Schily, so schien es, hatte auch den Zeitgeist nicht mitbedacht. Statt nur die Gefahr durch den Terrorismus sah die Bevölkerung ihre sicher geglaubten Festplatten, voll gestopft mit persönlichen Briefen, Bankverkehr, intimen Fotos und Notizen im Visier der Behörden.
Die Sicherheit vor dem Staat
Die Justierung der Politik durch Karlsruhe hat Tradition. Im Nachgang der Anschläge des 11. Septembers waren es die Richter, die eilig beschlossene Gesetze stoppten. Zuerst kassierten sie die Rasterfahndung, die verdächtige islamische Studenten aussortieren sollte. Empfindlicher noch traf die Fahnder das Votum zur Wohnraumüberwachung. Der Große Lauschangriff, aus Sicht der Richter verletzt er die Menschenwürde und wurde in ein so enges Korsett gesteckt, dass er nicht mehr angewendet wird. Ebenso strikt lehnte Karlsruhe die noch unter Rot-Grün zustande gekommene Abschuss-Ermächtigung im Luftsicherheitsgesetz ab.
SCHAD- UND SPÄH-SOFTWARE
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Wie das
Trojanische Pferd in der griechischen Mythologie verbergen
Computer- Trojaner ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme nachgeladen werden.
Computerviren befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root" ist bei
Unix- Systemen der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner,
Viren und andere zusätzliche
Schadsoftware über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen eines Rechners.
Computerwürmer sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs,
P2P- Börsen und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive- by versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web- Seiten in die Knie zu zwingen oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software". Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware- Programme belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero- Day- Exploit nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte
Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte Denial-of-Service-Attacken (DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
Wie auch immer das politische Tauziehen um die Online-Durchsuchung weitergeht, liegt in Karlsruhe noch neuer Stoff parat, bei dessen Zuschnitt die Richter mächtig ins Design der Berliner Politik eingreifen könnten. So ist noch der Streit um die automatische Massenüberwachung von Autokennzeichen zu verhandeln. Ebenso stehen Klagen über die Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen an. Das Konfliktfeld skizzierte einer der Karlsruher Richterinnen kürzlich sehr gut. Es gehe bei den Themen um die "Sicherheit durch den Staat", so Christine Hohmann-Dennhardt, aber auch um die "Sicherheit vor dem Staat".
Die Große Koalition jedenfalls muss nun mit dem Urteil arbeiten. Schon am Mittwoch wollen die Spitzen von Union und SPD auf ihrer Klausurtagung in Bonn eine Erklärung zur Online-Durchsuchung abgeben. Wie dies aussehen kann, haben die Richter ziemlich genau vorgegeben. Weiterer Streit ist trotzdem nicht ausgeschlossen.