Online-Durchsuchungen
Schäubles Spähpläne - ausgehebelt und zurechtgestutzt
Von Thomas Darnstädt
Ein kleines Ja - und ein riesiges Nein: Die Verfassungsrichter haben Innenminister Schäuble enge Grenzen für die Online-Durchsuchung von Computern gesetzt. Damit hat sein geplantes Gesetz nur noch begrenzt Sinn.
Hamburg - "Steine statt Brot" - so bezeichnen Richter intern die Strategie des Bundesverfassungsgerichts im zähen Ringen mit der Politik um die Grenzen des Rechtsstaats. Die immer neuen und weiterreichenden Ermittlungsinstrumente, die Wolfgang Schäuble in seinem Krieg gegen den Terror verlangt, werden in Karlsruhe nicht rundweg verworfen - aber an so strenge Voraussetzungen geknüpft, dass ihre Erfinder daran nicht viel Freude haben werden. So war es beim Großen Lauschangriff, so war es bei der Rasterfahndung - und so ist es nun bei der heiß umstrittenen Online-Durchsuchung.
DPA
Enge Grenzen: Die Karlsruher Richter machen es Wolfgang Schäuble mit seinen Plänen nicht leicht.
Dürfen Ermittler mittels Trojanern die Festplatten der Bürger ausspionieren? Das Ja, das heute Vormittag vom Karlsruher 1. Senat verkündet wurde, ist sehr, sehr steinig.
Formal ging es um die Frage, was Verfassungsschützer in Nordrhein-Westfalen in fremden Computern zu suchen haben. Doch die Antwort der Richter richtet sich in Wahrheit an den Bundesinnenminister, der die Online-Schnüffelei für unentbehrlich hält.
Auf den ersten Blick bekam Schäuble sogar Recht. Wegen "überragender Gemeinschaftsgüter" - also wenn andernfalls der Bestand des Staates oder gar eines Teiles der Menschheit in Frage steht - kann ein Zugriff auf mutmaßliche Terroristen-Festplatten gerechtfertigt sein. Und das ist es ja, was den Innenminister umtreibt: Den Staat und seine Bürger vor einem möglicherweise vernichtenden Terrorschlag zu schützen.
Doch Horror-Szenarien zur Rechtfertigung von polizeilichen Übergriffen sind Gedröhne, so lange nicht feststeht, wie ernsthaft wir mit ihnen rechnen müssen. Solange es der rhetorischen Begabung eines Innenpolitikers und der professionellen Phantasie eines BKA-Chefs anheimgestellt ist, Furcht vor einem "jederzeit möglichen" Terrorangriff zu erregen, lässt sich jeder Eingriff immer rechtfertigen - denn seit dem 11. September 2001 wissen wir, dass alles jederzeit "möglich" ist.
Möglich reicht nicht. Das Bundesverfassungsgericht bindet die Befugnis zur Computer-Spionage selbst im Worst Case an das Vorliegen einer "konkreten Gefahr" - ein Angriff auf Leib und Leben, und zwar auf bestimmbare Personen, auf die Grundfesten des Staates, und zwar auf genau benennbare, muss konkret wahrscheinlich sein. Und wer zum Objekt staatlicher Ausspähung werden soll, muss ebenso konkret in Verdacht stehen, verantwortlich für die Katastrophe zu sein, die sich da anbahnt.
Die Großprojekte des Spannerstaats
Seit Anfang 2008
müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat.
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dem Bundeskriminalamt erlauben, Computer von Verdächtigen heimlich per Trojaner-Software zu durchsuchen, E-Mails zu protokollieren, Dateien auszuwerten. Über die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes streitet die Regierungskoalition. Die
entsprechende Software scheint einsatzbereit zu sein: Im August 2007 teilte Schäubles Innenministerium der SPD-Bundestagsfraktion schriftlich mit, die sogenannten "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) könnte "bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen" sein. Es gebe schon "fertiggestellte Teilmodule". In einem Urteil zum Verfassungschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen setzten die Verassungsrichter in Karlsruhe dem Einsatz solcher Methoden Ende Februar 2008
enge Grenzen.
Seit November 2007 geben die deutschen Meldeämter nur noch E-Reisepässe der sogenannten zweiten Generation aus: In einem winzigen Funkchip im Pass sind die Abdrücke der Fingerkuppe beider Zeigefinger gespeichert – seit zwei Jahren enthalten deutsche Reisepässe bereits eine digitale Version des Passbilds.
Experten kritisieren am Biometriepass: Der Pass kann selbst nicht feststellen, ob der Schlüssel eines Lesegeräts noch gültig ist. Ist der Schlüssel einmal geknackt, kann man nicht nachrüsten. Heute gilt der Schlüssel als kaum knackbar – aber das könnte mit der in einigen Jahren verfügbaren Rechenkraft ganz anders aussehen. Weiteres Risiko: Deutschland wird anderen Staaten die zum Auslesen nötigen Schlüssel weitergeben. Welche Daten diese Staaten tatsächlich auslesen, ob sie sie speichern, wie sie sie nutzen und schützen, kann Deutschland nicht kontrollieren. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz: "Diese Daten könnten also in Personendatenbanken einfließen."
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2009 soll bundesweit eine neue Krankenversichertenkarte eingeführt werden. 30.000 Versicherte testen die Speicherkarte in sieben Regionen heute schon. Ein Speicherchip auf der Karte soll zunächst Basisdaten wie Name, Adresse, Krankenkasse speichern; falls die Patienten es wollen, auch Notfallinformationen wie die Blutgruppe. Später soll der Chip aber den Zugang zu auf Zentralrechnern gespeicherten digitalen Krankenakten ermöglichen – hier sollen dann, kontrolliert vom Patienten, Details zu Erkrankungen, Unfällen, Behandlungen, Arztbesuchen und Therapien gespeichert werden. Vor allem die Speicherung persönlicher Daten auf Zentralcomputern macht Datenschützern Sorgen: Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagte im Frühjahr dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben Vorbehalte bei der elektronischen Gesundheitskarte. Für den Datenschutz ist es ein Problem, wenn Patientendaten auf zentralen Servern lagern." Denn werden die Daten erst einmal zentral erfasst, wächst nicht nur das Hack-Risiko – solche Datenbanken können auch Begehrlichkeiten für weitere Auswertungsmöglichkeiten wecken.
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Das kleine Einmaleins der polizeilichen Gefahrenabwehr, wie es hier von den Karlsruher Richtern für die Berliner Innenpolitik wiederholt wird, war früher selbstverständlich. Wann eine "konkrete Gefahr" anzunehmen ist, darüber gibt es hundert Jahre höchstrichterliche Rechtsprechung, und Wolfgang Hoffmann-Riem, der Richter, der das Urteil geschrieben hat, war als Polizeirechtsprofessor an der Hamburger Uni dafür verantwortlich, dass kein Student auf den Rechtsstaat losgelassen wird, der Regeln über die "konkrete Gefahr" nicht beherrscht.
Möglich reicht nicht. Ein konkretes Wahrscheinlichkeitsurteil, so ist die Lehre, ist die Prognose zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wobei der Zeitpunkt, schränkt das Gericht ein, nicht unmittelbar bevorstehend sein müsse - aber wengistens in naher Zukunft.
Doch in Berlin sind sie drauf und dran, das kleine Einmaleins des rechtstaatlichen Polizieirechts dranzugeben. Zur "Vorbeugung" gegen Straftaten, so sieht es ein Entwurf aus dem vergangenen Sommer vor, soll das Bundeskriminalamt Computer durchsuchen dürfen. Heute schon werden "Gefährder" in schwarzen Listen der Ermittler geführt. Gefährder ist nach einer amtlichen Definition eine "Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass sie irgendwann irgendeine Untat begehen. Blitzschnell kann aus einem "Gefährder" ein Terror-Verdächtiger werden, und aus einem Terror-Verdächtigen eine Zielperson der Computer-Spionage
Schad- und Spähsoftware
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Wie das
Trojanische Pferd
in der griechischen Mythologie verbergen
Computer-Trojaner
ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor
, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme
nachgeladen werden.
Computerviren
befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen
einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root"
ist bei
Unix-Systemen
der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit
ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell
auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner
,
Viren
und andere zusätzliche
Schadsoftware
über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen
eines Rechners.
Computerwürmer
sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm
, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs
,
P2P-Börsen
und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive-by
versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten
nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode
Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets
sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen
werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web-Seiten in die Knie zu zwingen
oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software"
. Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware-Programme
belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware
: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero-Day-Exploit
nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen
ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte
Denial-of-Service-Attacken
(DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
Mit Gefahrenabwehr hat das alles nichts zu tun. "Diffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren", sagen die Richter, reichen für schwere Eingriffe nicht.
Wolfgang Schäuble sieht den Karlsruher Spruch als Bestätigung seines Kurses: Nur in extremen Ausnahmefällen, verspricht er, solle von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden. Das wäre der Fall, den das Verfasssungsgericht meint: Ein katastrophales Ereignis steht so konkret bevor, dass man glaubt zu wissen, wer Opfer und wer Täter ist.
Wozu, fragt der Leser des Urteils, fummelt ihr dann noch lange in der Festplatte des mutmaßlichen Terroristen herum? Warum tut ihr nicht endlich etwas gegen die Gefahr? Steine statt Brot für Wolfgang Schäuble: Vielleicht merkt er es jetzt ja selbst, dass er die Vorschrift, die er haben kann, gar nicht braucht.
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