Online-Durchsuchungen
Richter erfinden das Computer-Grundrecht
Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf. Mit diesem Urteil ist das Verfassungsgericht im Informationszeitalter angekommen und hat ein IT-Grundrecht erfunden: Der Computer wird zum Teil der Persönlichkeit.
Die zeitliche Koinzidenz mag zufällig sein, den sachlichen Zusammenhang macht sie noch deutlicher: Einen Tag, nachdem der Siemens-Konzern angekündigt hat, sich von seiner Telefonsparte zu trennen, verliehen die Richter des Bundesverfassungsgerichts dem Schutz der Computernutzung grundrechtliche Weihen.
Das Telefon ist tot, es lebe der Computer - und alles, was dazugehört.
So wie Siemens sich von der angeschlagenen, weil überholten Telefonsparte löst, haben die Verfassungsrichter nun mit einem Schlag das Grundgesetz an die Erfordernisse der modernen Informationstechnologie angepasst. Weil das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit zu eng war, weil der Schutz der Wohnung allenfalls den heimischen Computer umfasst hätte, nicht aber unterwegs genutzte Laptops, Organizer oder Handys, und weil auch die Rechte auf "Schutz der Privatsphäre" und "informationelle Selbstbestimmung" die Computernutzung bislang nur punktuell schützten, haben die Richter in ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung kurzerhand ein völlig neues Grundrecht erfunden: das Recht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
Kurz: den Schutz des eigenen Computers. Oder noch knapper und näher an der Sprache der Informationsgesellschaft: das IT-Grundrecht.
"Das Verfassungsgericht ist im Informationszeitalter angekommen", jubilierte der prominenteste der fünf Beschwerdeführer, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) über diesen "Meilenstein". Das Verfassungsgericht habe "ein wunderbares neues Grundrecht" geschaffen.
In der Tat.
"Neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit"
Denn aus der Analyse des Ist-Zustandes ermittelten die Verfassungsrichter ohne allzuviel Federlesens ein Schutzbedürfnis des Einzelnen. Und weil sie dieses gegenwärtig nicht erfüllt sahen, entwickelten sie dazu gleich das passende juristische Konzept.
Die "Nutzung der Informationstechnik", argumentieren die Richter, habe für die "Persönlichkeit und die Enfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt". Diese eröffne jedem Einzelnen "neue Möglichkeiten", begründe aber auch "neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit".
Die Großprojekte des Spannerstaats
Seit Anfang 2008
müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat.
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dem Bundeskriminalamt erlauben, Computer von Verdächtigen heimlich per Trojaner-Software zu durchsuchen, E-Mails zu protokollieren, Dateien auszuwerten. Über die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes streitet die Regierungskoalition. Die
entsprechende Software scheint einsatzbereit zu sein: Im August 2007 teilte Schäubles Innenministerium der SPD-Bundestagsfraktion schriftlich mit, die sogenannten "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) könnte "bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen" sein. Es gebe schon "fertiggestellte Teilmodule". In einem Urteil zum Verfassungschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen setzten die Verassungsrichter in Karlsruhe dem Einsatz solcher Methoden Ende Februar 2008
enge Grenzen.
Seit November 2007 geben die deutschen Meldeämter nur noch E-Reisepässe der sogenannten zweiten Generation aus: In einem winzigen Funkchip im Pass sind die Abdrücke der Fingerkuppe beider Zeigefinger gespeichert – seit zwei Jahren enthalten deutsche Reisepässe bereits eine digitale Version des Passbilds.
Experten kritisieren am Biometriepass: Der Pass kann selbst nicht feststellen, ob der Schlüssel eines Lesegeräts noch gültig ist. Ist der Schlüssel einmal geknackt, kann man nicht nachrüsten. Heute gilt der Schlüssel als kaum knackbar – aber das könnte mit der in einigen Jahren verfügbaren Rechenkraft ganz anders aussehen. Weiteres Risiko: Deutschland wird anderen Staaten die zum Auslesen nötigen Schlüssel weitergeben. Welche Daten diese Staaten tatsächlich auslesen, ob sie sie speichern, wie sie sie nutzen und schützen, kann Deutschland nicht kontrollieren. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz: "Diese Daten könnten also in Personendatenbanken einfließen."
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2009 soll bundesweit eine neue Krankenversichertenkarte eingeführt werden. 30.000 Versicherte testen die Speicherkarte in sieben Regionen heute schon. Ein Speicherchip auf der Karte soll zunächst Basisdaten wie Name, Adresse, Krankenkasse speichern; falls die Patienten es wollen, auch Notfallinformationen wie die Blutgruppe. Später soll der Chip aber den Zugang zu auf Zentralrechnern gespeicherten digitalen Krankenakten ermöglichen – hier sollen dann, kontrolliert vom Patienten, Details zu Erkrankungen, Unfällen, Behandlungen, Arztbesuchen und Therapien gespeichert werden. Vor allem die Speicherung persönlicher Daten auf Zentralcomputern macht Datenschützern Sorgen: Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagte im Frühjahr dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben Vorbehalte bei der elektronischen Gesundheitskarte. Für den Datenschutz ist es ein Problem, wenn Patientendaten auf zentralen Servern lagern." Denn werden die Daten erst einmal zentral erfasst, wächst nicht nur das Hack-Risiko – solche Datenbanken können auch Begehrlichkeiten für weitere Auswertungsmöglichkeiten wecken.
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So ließen sich etwa auf Computern und Speichermedien "eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten Tätigkeiten des Nutzers finden". Die Vernetzung solcher Systeme etwa via Internet eröffne "technische Zugriffsmöglichkeiten", um solche Daten "auszuspähen" oder gar "zu manipulieren".
Aus diesen Gefahren folge ein "grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis" – und da die anderen Grundrechte einen solchen Schutz jedenfalls nicht umfassend gewähren, leiteten die Richter, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, "erstmalig ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme her".
"Nur bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der Person"
Das letzte Mal, dass die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht definierten, war vor fast 25 Jahren. Damals erfand Karlsruhe im Volkszählungsurteil das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" - ebenfalls aus der Zusammenschau der ersten beiden Artikel des Grundgesetzes. Doch dieses Mal gingen der für die Abfassung des Urteils zuständige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und seine Kollegen noch wesentlich weiter. Sie legten umfangreiche Voraussetzungen fest, die der Staat erfüllen muss, wenn er in dieses neue Grundrecht eingreifen will.
Es sind Hürden, die weit höher liegen als die bei Eingriffen in das Post- und Fernmeldegeheimnis oder gar die allgemeine Handlungsfreiheit - und die mehr den strengen Kautelen ähneln, die für den Schutz der Unverletztlichkeit der Wohnung gelten wie beim Großen Lauschangriff.
Schad- und Spähsoftware
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Wie das
Trojanische Pferd
in der griechischen Mythologie verbergen
Computer-Trojaner
ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor
, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme
nachgeladen werden.
Computerviren
befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen
einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root"
ist bei
Unix-Systemen
der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit
ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell
auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner
,
Viren
und andere zusätzliche
Schadsoftware
über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen
eines Rechners.
Computerwürmer
sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm
, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs
,
P2P-Börsen
und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive-by
versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten
nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode
Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets
sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen
werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web-Seiten in die Knie zu zwingen
oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software"
. Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware-Programme
belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware
: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero-Day-Exploit
nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen
ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte
Denial-of-Service-Attacken
(DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
So darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur vorgesehen werden, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:
- "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
- "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".
Dabei muss, wie schon zuletzt beim Großen Lauschangriff, der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" besonders geschützt werden.
Zwar wollen die Richter ausnahmsweise zulassen, dass komplette Computer-Festplatten durchsucht und kopiert werden oder Daten und Inhalte, die "innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle" sowie "Erlebnisse höchstpersönlicher Art" wiedergeben, sofern sich das technisch nicht vermeiden lässt. Dann aber müssten diese Daten auf "kernbereichsrelevante Inhalte" durchgesehen werden – falls solche darunter sind, seien dies "unverzüglich zu löschen", eine "Weitergabe und Verwertung ist auszuschließen".
Und die Verfassungsrichter verlangten, dass eine "unabhängige Instanz" - am besten ein Ermittlungsrichter - die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung vorab eingehend überprüft und seine Entscheidung schriftlich begründet. Denn der Betroffene selbst könne ja "seine Interessen aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme im Vorwege nicht wahrnehmen".
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