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Online-Durchsuchungen Richter erfinden das Computer-Grundrecht

2. Teil: Dieses Urteil ist viel konsequenter, als es Schäuble lieb sein dürfte

So neu diese Anforderungen im Detail sind, so absehbar war von Anfang an, dass das Verfassungsgericht staatlichen Ermittlern nicht einfach mir-nichts-dir-nichts erlauben würde, die Computer der Bürger heimlich zu durchforsten. Dass das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz (siehe Kasten unten) mit seiner weitgehend schrankenlosen Erlaubnis zur Computer-Überwachung diese Vorgaben nicht erfüllte, lag deshalb auf der Hand.

In allen drei Punkten verstieß das Landesgesetz gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Noch nicht einmal das seit jeher für solche Eingriffsbefugnisse geltende "Bestimmtheitsgebot" sahen die Richter als erfüllt an, also dass der Inhalt des Gesetzes klar erkennbar sein muss.

Jetzt muss auch das BKA-Gesetz überarbeitet werden

Auch das von der Bundesregierung geplante BKA-Gesetz wird zumindest in Teilen überarbeitet werden müssen. Den Richtervorbehalt und den Schutz des privaten Kernbereichs sah das Gesetz – auf Druck von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) – zwar inzwischen vor. Doch bei der Beschränkung auf konkrete Gefahren und überragende Rechtsgüter besteht wohl noch Nachbesserungsbedarf.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dürfte es dabei noch schwerer fallen als nach dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz, an den Stellen zu schrauben, an denen das Gericht geschwiegen hat. In seltener Ausführlichkeit gaben die Richter ihre Zurückhaltung auf, gingen weit über das angegriffene Landesgesetz hinaus - und klopften gleich alle heiklen Folgefragen ab.

So wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass selbst bei "höchstem Gewicht" der drohenden Gefahr auf das "Erfordernis einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden" könne. Auch ein 9/11-Szenario, heißt das, muss belegt werden. Ein allgemeines Bedrohungsgefühl oder die inzwischen üblichen unspezifischen Terror-Warnungen reichen nicht. Darüber hinaus bestehe auch "kein Anlass zu behördenbezogenen Differenzierungen", also etwa für das vorbeugende Tätigwerden des Bundeskriminalamtes oder anderer Polizeibehörden niedrigere Anforderungen gelten zu lassen als für das des Verfassungsschutzes.

Keine Hintertüren für Behörden oder Politiker

Und selbst dem Argument, dass es gar nicht anders geht, traten die Richter schon jetzt vorsorglich entgegen. Auch wenn es der Politik "nicht gelingen sollte", für Behörden, die im Vorfeld von Gefahren und Straftaten tätig sind – wie der Verfassungsschutz oder neuerdings auch das BKA –, gesetzliche Maßgaben zu entwickeln, die "dem Gewicht und der Intensität der Grundrechtsgefährdung" genügend Rechnung tragen, "wäre dies kein verfassungsrechtlich hinnehmbarer Anlass, die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Eingriff der hier vorliegenden Art abzumildern".

Als Verfassungsgerichtspräsident Papier vor anderthalb Monaten im SPIEGEL-Gespräch keinen Zweifel daran gelassen hatte, dass das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz dem Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeuges auch noch nach einer möglichen Verfassungsänderung entgegensteht, polterte Bundesinnenminister Schäuble, Richter sollten nicht durch Interviews sprechen, sondern durch ihre Urteile. Dem Manne konnte geholfen werden - konsequenter, als es Schäuble lieb sein dürfte, haben Papier und Co. den Wunsch umgehend erfüllt.

Trotzdem hält dieses Urteil auch das eine oder andere Zugeständnis bereit. So muss sich die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (TKÜ), ohne die man verschlüsselte Computer-Telefonate nicht abhören kann, nicht zwingend am neuen Grundrecht messen lassen.

Sofern sichergestellt ist, dass wirklich nur die Kommunikation, nicht aber andere Inhalte des Computers betroffen sind, kommen bei der Quellen-TKÜ nur die viel weiter gehenden gesetzlichen Regeln zur Anwendung, die schon für die normale Telefonüberwachung gelten. Technisch ist das schwierig, aber nicht ausgeschlossen, das haben Experten in der Verhandlung im vergangenen Oktober bestätigt.

Der Staat muss sich nicht an der Nase herumführen lassen

Und die Richter wiesen darauf hin, dass auch der Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" nicht unumstößlich ist. Nämlich dann nicht, wenn "konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen", dass solche vertraulichen Kommunikationsinhalte gezielt "mit Inhalten verknüpft werden, die dem Ermittlungsziel unterfallen, um eine Überwachung zu verhindern".

Unter anderem wegen dieser Täuschungsmöglichkeit hatte es am Urteil zum Großen Lauschangriff heftige Kritik gegeben. Und tatsächlich hatten ausgerechnt die sogenannten Sauerland-Attentäter, während sie an ihrem Bombengemisch arbeiteten, offenbar gezielt religiöse Verse gemurmelt, um eine akustische Überwachung zu verhindern. Doch jetzt stellten die Richter klar: der Staat muss sich in solchen Fällen nicht an der Nase herumführen lassen.

Die Großprojekte des Spannerstaats
DPA
Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite

Das neue Grundrecht dürfte indes auch für andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ohne Folgen bleiben. Was ist etwa künftig bei der Beschlagnahme von Computern? Diese erfolgt zwar nicht heimlich, sodass sich der Betroffene selbst gegen unzulässige Maßnahmen wehren kann; doch zumindest im Detail könnte die neue Rechtsprechung künftig manchen Akzent verschieben.

Und selbst für den Fall, dass eines Tages sogar eine entsprechende Schutzpflicht des Staates bejaht werden könnte, hat das Verfassungsgericht nun den Grundstein gelegt. Denn während etwa die Verletzung des Briefgeheimnisses oder das unerlaubte Abhören oder Mitschneiden von Telefongesprächen seit jeher strafbar ist, gibt es keine allgemein gültige Strafnorm, die Computernutzer vor der Ausspähung durch Privatpersonen schützt.

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Durchsuchungen, die ohne Beisein und Beobachtung durch Beschuldigten und dessen Rechtsvertreter durchgeführtt werden, führen zu zweifelhaften Beweisen: Ich diese Datei erst während der Beobachtung durch Irrtum oder Vorsatz des [...]
Zitat von sysop... Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Durchsuchungen, die ohne Beisein und Beobachtung durch Beschuldigten und dessen Rechtsvertreter durchgeführtt werden, führen zu zweifelhaften Beweisen: Ich diese Datei erst während der Beobachtung durch Irrtum oder Vorsatz des Ermitters auf den Rechner gekommen? Kann eine bestimmte Datei / Verbindung wirklich und ein-ein-deutig einem Anwender zugeordnet werden? Das sind nur zwei Fragen, die so ziemlich jedes Beweisgerüst erschüttern können. Die StVO hat da ziemlich genaue Vorgaben: http://bundestrojaner.info/ Nein, den Terror im Sinne von Schäuble bekämpft man damit nicht, aber die bürgerlichen Grundrechte. Traurig aber wahr: die Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben gesiegt, ohne auch nur einen einzigen Papierkorb oder gar eine Bombe (an-)gezündet zu haben. In vorauseilenden Zuckungen haben unsere Politiker die Axt schon lange an die Grundwutzeln dessen gelegt, was wir früher im Politik-Unterricht als die Wesensmerkmale einer demokratischen Verfassung im Vergleich zum Terrorregime in der DDR kennengelernt haben. Ob die entsprechenden (antiquarischen) Schulbücher wohl bald auf den Index kommen? Marthe Schwertlein
greenboy-X 27.02.2008
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt! Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche [...]
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt! Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche Regelung anstrebt, hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus." Das ist doch nun weitreichend wiederlegt. Es geht nicht nur um den Terrorismus sondern um die allgemeine Überwachung. Das hat selbst die Politik schon öffentlich zugegeben! Der Spiegel sollte keine Lügen abdrucken oder Online bereit stellen! Wir alle sollten froh sein wenn das Bundesverfassungsgericht diesen Gesetz entwurf der einfach so durch die Gremien gepeitscht wurde ablehnt!
Hans58 27.02.2008
Warten wir doch erst einmal ab, wie das BVerfG heute entscheidet. Zumindest hier im Raum K/BN sprechen die heutigen Tageszeitungen davon, dass das NRW-Gesetz vermutlich gekippt wird. Dieses würde man aus der Anhörung und der [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Online-Durchsuchungen - Innenexperten der Großen Koalition erwarten ein Ja zur geltenden Praxis in Nordrhein-Westfalen und wollen schnell eine bundesweite Regelung. Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Warten wir doch erst einmal ab, wie das BVerfG heute entscheidet. Zumindest hier im Raum K/BN sprechen die heutigen Tageszeitungen davon, dass das NRW-Gesetz vermutlich gekippt wird. Dieses würde man aus der Anhörung und der dabei gestellten Fragen der Richter ableiten können. Welche Innenexperten der Großen Koalition haben im Übrigen Ihre Erwartungen auf ein ablehnendes Urteil zum Ausdruck gebracht?
champagnero 27.02.2008
Ich denke, es ist komplett daneben, wenn sich die sogenannten "Innenexperten" schon vorher öffentlich wünschen, was sie gerne im Urteil drin stehen hätten. Gab es nicht mal sowas wie Gewaltenteilung? Gibt es denn gar [...]
Ich denke, es ist komplett daneben, wenn sich die sogenannten "Innenexperten" schon vorher öffentlich wünschen, was sie gerne im Urteil drin stehen hätten. Gab es nicht mal sowas wie Gewaltenteilung? Gibt es denn gar keinen Respekt mehr vor dem Verfassungsgericht? Ich hoffe, die bekommen heute richtig einen vor den Bug, bzw die Fußablage.
KaaBee 27.02.2008
Wenn ich schon höre, dass ein Herr Bosbach von strengen Auflagen wie Richtervorbehalt faselt, kann man nur noch lachen oder besser weinen. Unterschriften von Richtern gibt es schon bei so tollen Verbrechen wie angeblich nicht [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Online-Durchsuchungen - Innenexperten der Großen Koalition erwarten ein Ja zur geltenden Praxis in Nordrhein-Westfalen und wollen schnell eine bundesweite Regelung. Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Wenn ich schon höre, dass ein Herr Bosbach von strengen Auflagen wie Richtervorbehalt faselt, kann man nur noch lachen oder besser weinen. Unterschriften von Richtern gibt es schon bei so tollen Verbrechen wie angeblich nicht bezahlter 29 € bei einer Sexseite, Verkauf einer 50-jährigen Kroko-Handtasche, Abgabe eines Angebotes zum Decken eines Gartenhauses oder auch einfach nur das Auffüllen eines Schüler-Chemie-Experimentier-Baukasten. Diese Reihe lässt sich beliebig fortführen. Dann wäre es doch besser Durchsuchungen per Zufallsgenerator zu genehmigen.
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