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01.03.2008
 

BKA-Chef zu Online-Durchsuchungen

"Der erste Fall kommt bestimmt und bald"

Online-Durchsuchungen hat das Verfassungsgericht nur unter strengsten Auflagen erlaubt. Im SPIEGEL-ONLINE-Interview skizziert BKA-Chef Jörg Ziercke mögliche Szenarien für die PC-Schnüffelei und fordert ein schnelles Ende der Debatte.

SPIEGEL ONLINE: Nach langem Streit -at das Verfassungsgericht nun über die Online Durchsuchung entschieden, sie aber sehr eingeschränkt. Sehen Sie das Urteil als Erfolg oder als Niederlage?

Ziercke: Ich begrüße die Entscheidung. Den Strafverfolgungsbehörden wird das Instrument zugestanden, das sie seit langem gefordert haben. Das Urteil ist eine Anpassung der Fahndungstechnik an das Zeitalter des Internets.

Chef-Fahnder Jörg Ziercke: "Wir werden uns an die Vorgaben halten"
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AP

Chef-Fahnder Jörg Ziercke: "Wir werden uns an die Vorgaben halten"

Nun sind wir gefordert, sensibel zu agieren und genau abzuwägen, ob die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass es eine massenhafte Ausforschung von Computern der Bürger geben soll. Eine Schleppnetzfahndung oder vergleichbares wollten wir jedoch nie. Die Online-Durchsuchung wird in wenigen, sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen. Ich rechne mit 10, maximal 15 Maßnahmen pro Jahr, vielleicht werden es auch weniger.

SPIEGEL ONLINE: Das Gericht hat hohe Hürden aufgestellt - vor allem muss es eine konkrete Gefährdung geben.

Ziercke: Den Begriff der konkreten Gefahr kennen wir aus den Polizeigesetzen der Länder. Er besagt, dass die erkennbare, objektiv nicht entfernte Möglichkeit des Schadenseintritts bestehen muss. Er besagt nicht, dass der Eintritt der Gefahr unmittelbar bevorstehen muss. An dieser Stelle sehe ich die Strafverfolgungsbehörden beispielsweise bei Hinweisen auf geplante terroristische Anschläge nicht in Begründungsnot.

SPIEGEL ONLINE: Wie konkret muss ein solcher Verdacht aussehen?

Ziercke: Denken sie an ein Szenario eines in Deutschland lebenden Islamisten, der in seinem abgeschotteten Umfeld über Anschläge redet, konspirativ Sprengstoff beschafft oder Anschlagsziele auskundschaftet ...

SPIEGEL ONLINE: ... also zum Beispiel Fritz Gelowicz und die Sauerland-Zelle, die im September aufflog.

Ziercke: Der Fall der Sauerland-Gruppe hätte sich aus meiner Sicht für eine Online-Durchsuchung geeignet. Es wurden Chemikalien gehortet, die zum Bau einer Bombe geeignet waren. Niemand kann das Vorliegen einer konkreten Gefahr anzweifeln. Die Kommunikation der Tatverdächtigen erfolgte hochkonspirativ, oftmals durch den gegenseitigen Zugriff auf E-Mails im Entwurfsstadium. Genau die auf diesem Wege ausgetauschten Informationen hätten uns helfen können, das bestehende Netzwerk schneller aufzuhellen.

Insgesamt müssen wir immer abwägen, welche Maßnahme im Einzelfall geeignet und verhältnismäßig ist - eine Observation, eine Telefonüberwachung, eine Wohnraumüberwachung oder eben die Online-Durchsuchung. Klar ist, dass der Zugriff auf den Rechner die Ultima Ratio bleiben wird.

SPIEGEL ONLINE: Die Online-Durchsuchung wird also die Königsdisziplin der Terror-Fahnder?

Ziercke: Die Online-Durchsuchung wird den Instrumentenkasten der Strafverfolgungsbehörden im Zeitalter von PC und Internet sinnvoll ergänzen. Wenn der Verdächtige aber keinen Computer benutzt, kommen andere Maßnahmen zur Anwendung. Die Online-Durchsuchung ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden eine adäquate Reaktion auf das weltweit veränderte Kommunikations-, Interaktions- und Datenspeicherungsverhalten von Schwerstkriminellen.

SPIEGEL ONLINE: Die beiden bekannten Fälle von Online-Durchsuchungen wurden gegen den Berliner Islamisten Reda S., der gute internationale Kontakte in die Dschiahd-Szene unterhält, und einen Iraner geführt, der der Proliferation verdächtigt wurde. Keine der beiden Fälle entspricht einer direkten Gefährdung, die das Gericht nun als Voraussetzung nennt.

Ziercke: Das Bundeskriminalamt hat bislang keine Online-Durchsuchung durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht fordert das Vorliegen einer konkreten Gefahr für herausragende Rechtsgüter wie Leib, Leben, Freiheit. An diese Vorgaben werden wir uns halten.

SPIEGEL ONLINE: Das Gericht definiert nicht genau, wie weit im Vorfeld Sie tätig werden dürfen. Ab wann dürfen Sie zugreifen?

Ziercke: Das Bundesverfassungsgericht hat als Voraussetzung das Vorliegen einer konkreten Gefahr für herausragende Rechtsgüter definiert. Wann eine solche Gefahr vorliegt, wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Ein denkbares Szenario sind Absprachen zwischen Verdächtigen über Anschlagsplanungen. Das Gericht hat ja klar gemacht, dass der Eintritt der Gefahr nicht unmittelbar bevorstehen muss.

SPIEGEL ONLINE: Kompliziert wird der Vorgang der Online-Durchsuchung auch durch die verordnete Trennung von privaten und strafrelevanten Daten, die am Ende ein Richter durchführen muss. Sitzt der am Ende vor den Tausenden Dateien einer ganzen Festplatte, wird seine Prüfung eine Weile dauern.

Ziercke: Auch heute obliegt die Durchsicht von bei Durchsuchungen aufgefundenen Papieren bereits der Justiz. Mit Blick auf die zukünftig anfallenden Computer-Daten ist die Justiz vor eine neue Herausforderung gestellt. In diesem Zusammenhang könnten sich Kapazitätsprobleme ergeben.

SPIEGEL ONLINE: In den letzten Monaten ist viel über die Online-Durchsuchung diskutiert worden. Dabei entstand der Eindruck, mit einfachsten Mitteln könne man sich der Maßnahme entziehen. Bringt es danach überhaupt noch etwas, oder sind die Terroristen schon zu gut vorbereitet?

Ziercke: Natürlich war die Diskussion über technische Details für uns nicht optimal, allerdings blieb ja vieles im Bereich der Spekulation. Im Übrigen zeigen andere Beispiele wie das der Telefonüberwachung, dass das Wissen um die Möglichkeit einer Maßnahme Straftäter nicht zwingend klüger macht. Telefone hören wir seit Jahrzehnten ab - trotzdem verraten sich noch viele Kriminelle durch ihre Gespräche. Allein 70 Prozent der Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität werden mit Hilfe von Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung aufgeklärt.

Klar ist, dass die öffentliche Debatte über die Online-Durchsuchung und deren Technik jetzt ein Ende haben muss.

SPIEGEL ONLINE: Kann das BKA sofort loslegen, wenn es ein Gesetz gibt?

Ziercke: Einerseits arbeiten wir an eigenen Programmen. Andererseits gibt es kommerzielle Produkte, die genutzt werden könnten. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer gesetzlichen Regelung werden wir über eine einsatzfähige Software verfügen.

SPIEGEL ONLINE: Hat das BKA schon einen Fall im Auge, der sich für die erste Online-Durchsuchung eignen würde?

Ziercke: Einen konkreten Fall haben wir derzeit nicht. Ich fürchte aber, der nächste Fall kommt bestimmt und bald.

Das Interview führte Matthias Gebauer.

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