Von Franz Walter
Immer wenn die politischen Verhältnisse schwierig werden, bekommt die Republik eine Debatte über das Mehrheitswahlrecht. So auch jetzt wieder. Einige Wochen wird das sicher noch gehen. Schließlich ist die Lage der Politik in diesen Wochen verwirrend genug. Im neuen Vielparteiensystem sortiert es sich koalitionär nicht mehr nach den alten, erprobten Mustern.
Alles ist plötzlich komplex. Und wo die Komplexität wächst, schlägt zuverlässig die große Stunde der Moralisierer, die gegen "Wortbrüche" und "Verrat" eifern.
Da ist gewiss der Vorschlag, eine Reform des Wahlrechts, gar des Regierungssystems ins Auge zu fassen, schon etwas rationaler. Das Mehrheitswahlrecht nach britischer Art sorgt in der Tat für klare Verhältnisse. Selbst ein kleiner Koalitionspartner, der oft als Zünglein an der Waage über ungebührlich viel Erpressungs- und Machtpotential verfügt, wird innerhalb eines solchen Systems nicht mehr benötigt. Und am Ende der jeweiligen Legislaturperiode steht die Verantwortlichkeit für die Politik der vorangegangenen Jahre unzweifelhaft fest. So kann der Bürger im Wahlakt ebenso eindeutig richten. Weniger durchsichtig stehen die Dinge in Deutschland. Und die Unzufriedenheit darüber ist hierzulande mit Händen zu greifen.
Eisenharte Lobbyisten im Mehrheitswahlsystem
Erfreulich werden es gewiss auch die meisten Interpreten finden, dass mit dem Mehrheitswahlrecht der Einfluss der Parteienoligarchie schwinden wird. Im Vordergrund steht dann die Person des Kandidaten, nicht mehr die Kungel- und Intrigenfähigkeit von Politfunktionären in den Hinterzimmern des Parteienbetriebs. Der Kandidat orientiert sich viel stärker an den Wählern, weit weniger an Erwartungen der Apparatschiks.
So mag man hoffen, dass sich die Politik im Falle einer Wahlrechtsreform mehr an Mitte und Mehrheit hält als es bisher der Fall war. Doch man kann es auch ganz anders sehen.
Abgeordnete in Parlamenten des Mehrheitswahlrechts verstehen sich zuallererst als eisenharte Lobbyisten von Wahlkreisinteressen. Das gerade gegenwärtig vielbeschworene Allgemeinwohl schert sie dagegen weitaus weniger. Die Kultur der sowie schon ziemlich lädierten Parteien, die aber weiterhin unverzichtbar für Willensbildung und Transfers zwischen Gesellschaft und Staat sind, wird in einem neuen Wahlsystem noch zusätzlich veröden. In den Hochburgen der beiden Volksparteien würde es sich für die jeweils anderen politischen Formationen erst gar nicht lohnen, Strukturen aufzubauen, Alternativen zu entwickeln. So aber verfestigen sich starre regionale Machtbastionen.
Auch wäre politisch und innerparteilich die Regel des Proporzes außer Kraft gesetzt. Nun ist der Proporz Lieblingsfeind etlicher Medienkommentatoren. Aber der Proporz sorgt doch für Ausgleich, für die Berücksichtigung von Minderheiten, hier und da selbst für die Mitnahme von Individualisten, Intellektuellen, Originalen.
Opposition plötzlich außerhalb des Parlaments
Überhaupt spielt der Faktor des Ausgleichs und der Balance im Mehrheitswahlrecht britischer Observanz keine Rolle mehr. Hier herrscht die Majorität wirklich.
Es ist schwer vorstellbar, dass Deutschland mit seiner langen, fest etablierten Tradition von Arrangements, Kooperation und Konsens die "Tyrannei der Majorität" erträgt. Denn dann würde sich die Opposition unmittelbar und rigide in den Bereich der Gesellschaft verlegen, nicht selten in Form von Demonstrationen, auch Streiks, wie wir es bezeichnenderweise in schöner Regelmäßigkeit in Frankreich erleben, dessen Wahlsystem Roman Herzog den Deutschen ans Herz legt. Gerade viele von denen, die jetzt das Mehrheitswahlrecht fordern, würden dergleichen kaum goutieren.
Im Übrigen: Wie sähe es auch, wenn sich die großen Parteien - und sie müssten es sein, welche die Änderungen durchsetzen - ausgerechnet zu einem Zeitpunkt auf das Mehrheitswahlrecht verständigen, da ihre Monopolstellung schwindet. Überall ist von Wettbewerb, Markt, Konkurrenz die Rede - in der Politik aber soll man nun dieses sonst so gepriesene Regulationsprinzip begrenzen.
Und wer löst das Föderalismus-Problem?
Und schließlich: Selbst wenn man in dieser Republik das Mehrheitswahlrecht installieren könnte, alle hier erwähnten Vorzüge jenes Systems würden sich dennoch weiterhin an der föderalen Struktur des Landes brechen.
Denn es gäbe weiterhin den Bundesrat, somit wohl weiterhin Mehrheiten unterschiedlicher Couleur im Bundesparlament hier, in der Länderkammer dort.
Die Situation des Frühjahrs 2005, als Schröder in seiner Not zu Neuwahlen flüchtete, wäre fortan nahezu permanent. Natürlich, man könnte auch das alles abschaffen: den Föderalismus, den Bundesrat, die Ministerpräsidenten, auch noch das Bundesverfassungsgericht, könnte zumindest - wie es Roman Herzog gerade vorgeschlagen hat - das Abstimmungsreglement modifizieren.
Theoretisch.
Aber praktisch wird nichts davon geschehen, da ein paar Machtzentren zu viel einem solch kühnen Veränderungsfuror entgegenstehen. Insofern wird die Diskussion über die Wahlrechtsreform rasch wieder verebben. Ganz traurig muss man darüber nicht sein, denn überall dort, wo in dieser Welt das Mehrheitswahlrecht bereits existiert, wird gegenwärtig lebhaft darüber debattiert, ob man das eigenen System nicht reformieren sollte- genau: in Richtung eines Verhältniswahlrechts.
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Najaaaa ... niemand hat die beiden gezwungen. Es hätte auch eine Ampel oder Jamaika werden können, aber man wollte ja nicht. Also hat der Wähler genau das bekommen, das er sich NICHT gewünscht hat, die Große Koalition. Die [...] mehr...
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Naja so sind aber einfach mehrere Gruppen beteiligt und nicht nur eine. Das ist der Sinn von Demokratie! Und noch was. Beschäftigen sie sich mal mit der gesetzlichen Entscheidungsfindung in den USA, es gibt kaum etwas [...] mehr...
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