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11.03.2008
 

Abkommen mit den USA

Mehr Datenaustausch für bessere Terrorbekämpfung

Das Abkommen ist schon paraphiert, der Bundestag muss noch zustimmen: US-Behörden können bei der Suche nach Terroristen bald leichter auf deutsche Datenbanken zugreifen. Damit geraten auch schlichte Demonstranten oder Asylbewerber ins Visier der Fahnder, kritisiert Bundesdatenschützer Schaar.

Berlin - Die Nachricht alarmiert Datenschützer: Amerikanische und deutsche Behörden wollen künftig in der Terrorbekämpfung noch enger zusammenarbeiten. In einem bilateralen Abkommen, das Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries heute mit ihren amerikanischen Amtskollegen, dem Heimatschutzminister Michael Chertoff und Justizminister Michael Bernard Mukasey, in Berlin paraphierten, erklären sich beide Länder zu einem stärkeren Datenaustausch bereit.

Auf Fingerabdrücke, die in Deutschland gespeichert werden, sollen auch amerikanische Behörden zugreifen können.
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DDP

Auf Fingerabdrücke, die in Deutschland gespeichert werden, sollen auch amerikanische Behörden zugreifen können.

Für Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, eine überflüssige Vereinbarung: "Ich glaube nicht, dass das Abkommen in dieser Form überhaupt erforderlich ist", sagte er zu SPIEGEL ONLINE. Ein häufig vorgebrachtes Argument für den Austausch von Daten sei, dass an einem Tatort Spuren gefunden würden, die sonst nicht zugeordnet werden könnten. "Innerhalb Europas, wo man reisen kann, ohne sich an den Grenzen ausweisen zu müssen, macht solch ein Abkommen Sinn. In den USA muss dagegen jeder, der einreist, seine Fingerabdrücke abgeben. Damit ist jeder Ausländer, der sich dort aufhält und als Täter infrage käme, ohnehin erfasst", so Schaar.

Mit dem heute paraphierten Abkommen sollen deutsche Behörden auch ihre Erkenntnisse über potentielle Terroristen künftig an ihre amerikanischen Kollegen weitergeben können. Dazu zählen Informationen wie der Name des Verdächtigen, sein Alter, seine Staatsangehörigkeit und die Hinweise für den Verdacht.

Auch gespeicherte Daten von Fingerabdrücken oder DNA sollen künftig von Behörden beider Seiten eingesehen werden können. Während die Gefährderdaten nur bei Terrorverdächtigen ausgetauscht werden, geht die Kooperation hier weiter: Auch bei schwerwiegenden Straftaten wie Sexualdelikten oder Mord soll das Partnerland Zugriff auf die Daten bekommen. Dabei gilt ein Hit/No-Hit-Verfahren: Gibt es in einem Mordfall in den USA eine DNA-Spur, dann können die amerikanischen Behörden bei ihren deutschen Kollegen anfragen, ob diese Spur sich in deren Datensatz wiederfindet. Nur bei einem Treffer ("hit"), werden die Ermittlungen fortgesetzt.

Dass die Daten wirklich nur in Fällen von schweren Verbrechen herangezogen würden, sichert das Abkommen nach Schaars Einschätzung allerdings nicht: "In den deutschen Fingerabdrucksdatenbanken befinden sich auch Informationen über Personen die auch nur irgendwann in Verdacht standen, eine Straftat begangen zu haben." Dazu zählten etwa Demonstranten, aber auch Asylbewerber. "Wenn so jemand jetzt in die USA einreist, könnte es durchaus sein, dass dort künftig eine rote Lampe aufleuchtet: Die Person wird als potentieller Gefährder identifiziert, obwohl er vielleicht nie wirklich eine Straftat begangen hat", so Schaars Befürchtung.

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Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite

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Vorbild für das neue Abkommen ist der Vertrag von Prüm, den 2005 sieben europäische Länder unterzeichneten. Er ermöglicht eine europaweite Einsichtnahme in Dateien von Fingerabdrücken, Kfz-Kennzeichen und DNA-Daten. Auf europäischer Ebene sieht Schaar den Datenaustausch aber auch weniger kritisch: "Das Datenschutzniveau ist in den USA längst nicht so hoch wie in Europa, es gibt dort beispielsweise keine unabhängige Datenschutzbehörde."

Ein weiterer Kritikpunkt des Datenschützers: Das Abkommen klärt nicht, welche Behörden in den USA auf die Daten zugreifen dürfen. "Eine nationale Behörde wie in Deutschland gibt es in den USA so nicht, da könnten dann unter Umständen 17000 Strafverfolgungsbehörden auf die Daten zugreifen, also letztlich jeder Dorfsheriff."

Bis zur Umsetzung des deutsch-amerikanischen Datenaustauschs wird es aber wohl noch eine Weile dauern: Das heute paraphierte Abkommen muss in Deutschland zunächst als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Was dort am Ende entschieden wird, ist für den Datenschutzbeauftragten allerdings jetzt schon klar: "Da das Abkommen heute schon in dieser Weise paraphiert wurde, kann der Bundestag jetzt nur noch abnicken oder ablehnen", so Schaar.

Das bereits paraphierte Abkommen noch einmal nachzubessern, würde nicht nur einen enormen Aufwand bedeuten, es wäre außerdem ein diplomatischer Affront, den der Bundestag nach seiner Einschätzung nicht provozieren wird. Der bessere Weg wäre für Schaar deshalb gewesen, den Bundestag vor einem Treffen mit den amerikanischen Ministern von den Plänen in Kenntnis zu setzen. "Dann hätten die Abgeordneten zumindest die Möglichkeit gehabt, einzelne Passagen zu verändern", meint Schaar. So bliebe dem Parlament dagegen "nur noch die Rolle eines Notars".

jma

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