• Drucken
  • Senden
  • Feedback
11.03.2008
 

Massenkontrollen

Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg sperren sich gegen Autoscan-Stopp

Die Innenminister reagieren prompt: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts stoppen Schleswig-Holstein und Hessen die automatische Erfassung von Autokennzeichen. Andere Länder passen ihre Polizeigesetze an - nur Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen wollen kontrollieren wie bisher.

Berlin - Volker Bouffier hätte sich ein anderes Urteil aus Karlsruhe gewünscht: "Diese Entscheidung erschwert die Bekämpfung der Kriminalität", sagte der hessische Innenminister über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der automatischen Erfassung von Autokennzeichen enge Grenzen setzt.

Verkehrskontrolle mit Kennzeichen-Scanner: Mittel gegen Kriminalität oder Eingriff in die Grundrechte?
Zur Großansicht
DPA

Verkehrskontrolle mit Kennzeichen-Scanner: Mittel gegen Kriminalität oder Eingriff in die Grundrechte?

Der CDU-Politiker verfügte laut einer Erklärung des hessischen Innenministeriums, dass "ab sofort sämtliche Kennzeichenlesegeräte in Hessen - bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung - nicht mehr verwendet werden.

Auch Schleswig-Holstein stoppte eine entsprechende Praxis: Der automatisierte Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten der Polizei in Schleswig-Holstein wird nach Angaben von Landesinnenminister Lothar Hay (SPD) sofort beendet. Der Minister sprach sich auch dagegen aus, die Regelung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Das Urteil sei Mahnung und Auftrag zugleich, die Bürgerrechte stärker zu gewichten als dies in der Vergangenheit bisweilen der Fall gewesen sei. Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten vor dem Verfassungsgericht gegen entsprechende Gesetze geklagt.

Auch Rheinland-Pfalz wird sein Polizeigesetz ändern: Das Bundesland wurde von Datenschützern besonders kritisiert, da es erlaubt, sämtliche Daten der Kennzeichenerfassung zwei Monate lang zu speichern. "Das wird geändert", sagte Carsten Pörksen, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion SPIEGEL ONLINE: "Wir werden die Speicherungsfrist deutlich verkürzen."

Auch sollen die Anlässe für das Kennzeichen-Scanning künftig schärfer definiert werden. Pörksen verwies darauf, dass sich praktisch allerdings nichts ändern werde, da das Gesetz in Rheinland-Pfalz bislang "nur für den Notfall aufgenommen" und noch nie angewandt wurde.

Dagegen hält Baden-Württemberg an seinen Plänen zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen auch nach dem Urteil des Gerichts fest. Innenminister Heribert Rech (CDU) teilte in Stuttgart mit, der Einsatz automatischer Lesesysteme sei ein wichtiges Instrument der Fahndungsarbeit.

Außerdem sehe das neue Polizeigesetz vor, die Autonummern Unbeteiligter nach dem Abgleich mit Fahndungsdateien gleich wieder zu löschen. "Wir planen keine massenhafte, sondern eine gezielte Kontrolle." Karlsruhe hatte entsprechende Polizeibefugnisse in zwei Bundesländern einkassiert.

Bayern und Niedersachsen wollen nichts ändern

Bayern wird sein Polizeigesetz nach dem Urteil nicht ändern. Autokennzeichen würden nach der bayerischen Regelung nur dann gespeichert, wenn sie vom Bundeskriminalamt oder im Schengen-Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben seien, erklärte Innenminister Joachim Herrmann in München. "Alle anderen Daten werden sofort und unwiederbringlich gelöscht." Das Fahndungsinstrument sei notwendig.

Auch ein Mörder auf der Flucht sei damit im Freistaat gefasst worden. Bayern werde allerdings vorerst keine Sonderkontrollen mehr durchführen, bei denen Kennzeichen auch mit anderen Polizeidaten abgeglichen würden. Nach dem Karlsruher Urteil sei zu prüfen, ob diese Polizeidaten konkreter beschrieben werden müssten, sagte Herrmann.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält das Nummernschild-Scanning ebenfalls für das "richtige Mittel zur Aufklärung von Straftaten": Eine Gesetzesänderung werde es auch nach dem Urteil aus Karlsruhe nicht geben, sagte Schünemann SPIEGEL ONLINE. "Nach erster Einschätzung ist das nicht notwendig", so der Minister.

Seit der Einführung des Nummernschild-Scannings vor drei Monaten habe es 120 Treffer - also Übereinstimmungen mit der Fahndungsliste - gegeben, etwa bei Fahrerflüchtigen, Versicherungsbetrügern und Autodieben, "also keine kleinen Fische", sagte Schünemann.

Der Minister schätzte das niedersächsische Gesetz als wasserdicht ein: "Wir halten das Fahrzeug nur nach einem Treffer an", sagte Schünemann, "die Daten Unschuldiger werden unmittelbar vernichtet". Außerdem sei "klar geregelt", wann das Nummernschild-Scanning angewandt werden dürfte: Etwa bei der Überwachung von Verkehr auf Autobahnen und bei routinemäßigen Personenkontrollen. "Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Hessen sind wir also auf der sicheren Seite."

Zypries: "Keine Folgen für Bund"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagierte gelassen auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht - es habe keine Folgen für die Bundespolitik, sagte die SPD-Politikerin. "Weder hat sie Auswirkungen auf das BKA-Gesetz, noch hat sie Auswirkungen auf die Strafprozessordnung, so dass wir keinen Diskussionsbedarf auf Bundesebene haben", sagte Zypries in Berlin.

Die neue Entscheidung wurde von der Opposition im Bundestag als weiterer Dämpfer für die Befürworter einer verschärften Überwachung begrüßt. "Nach der Online-Durchsuchung, die ein FDP-Minister in NRW verbockt hat, müssen nun die Schnüffelnasen aus Hessen und Schleswig-Holstein dran glauben", erklärte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck.

Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, der "von der deutschen Innen- und Rechtspolitik verursachte Scherbenhaufen" werde immer größer. Der Linken-Innenexperte Jan Korte warf den Ministern vor, sie hätten "offenbar jeden Ehrgeiz verloren, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen".

Die Großprojekte des Spannerstaats

Vorratsdatenspeicherung

DPA
Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite

Bundestrojaner

Biometrischer Pass

Elektronische Gesundheitskarte

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Jörg Schönbohm (CDU), begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hätten deutlich gemacht, dass die Polizei nicht technisch zurückbleiben dürfe, erklärte der Brandenburger Innenminister. Dabei müsse aber auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit."

Schönbohm sieht mit dem Urteil auch den Brandenburger Weg bei der automatischen Kennzeichenfahndung bestätigt. Die 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung bestimmt die konkreten Gefahren, bei denen allein entsprechende technische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Dies verbessere erheblich die Fahndungschancen der Polizei, erklärte der CDU-Politiker.

Mit seinem heutigen Urteil setzte das Bundesverfassungsgericht der millionenfachen Videoerfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich in bislang acht Bundesländern enge Grenzen. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig, entschied das Gericht. Zudem muss etwa auf der Suche nach einem gestohlenen Auto jeder sogenannte Nichttreffer sofort spurenlos gelöscht werden. Die Richter erklärten damit zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig.

Erst vor zwei Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Online-Durchsuchung von Computern stark eingeschränkt und ein entsprechendes Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gekippt.

Aktenzeichen: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07 - Urteil vom 11. März 2008. Vollständiger Text der Entscheidung.

hen/amz/AP/dpa/ddp/

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 439 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
12.12.2010 von Reformhaus: L'État c'est moi

Nun sind wir doch alle eines Besseren belehrt worden, oder? mehr...

16.03.2008 von aloa5:

Göring hat im Prinzip eine schlichte Wahrheit ausgesprochen welche universell gilt. Menschen sind eben manipulierbar und lieben ihre Feindbilder. Der Satz oben geht sogar mit ...ausgesaugt (angegriffen), den [...] mehr...

16.03.2008 von Jochen Kauz:

Ein nicht mehr zu handhabendes Problem? Und Sie werfen uns Kritikern vor, wir wären paranoid? Ohh der ist gut, der ist wirklich gut. *lol* mehr...

16.03.2008 von horschtel1:

das läuft auf eine handhabung wie in brandenburg hiaus. dort ist es erlaubt bei konkreten anlässen(flucht). sowie bei einer strassensperre/polizeikontrolle eben. die herren sollen sich davon verabschieden,ohne konkrete [...] mehr...

16.03.2008 von Mustermann: Armageddon, Marsianer?

Und dieses 'bald nicht mehr zu handhabendes Problem' wäre genau welches Problem? Mal angenommen, es gäbe dieses 'bald nicht mehr zu handhabendes Problem', dann hätten die Innenminister von Hessen und SH das ja auch ins Gesetz [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP