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19.03.2008
 

Verfassungsgericht

Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem von Zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag zum Teil statt.

Karlsruhe - Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem Eilantrag von Zehntausenden Bürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.

Datenspeicherung auf dem Handy: Teilerfolg für die Kläger
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DPA

Datenspeicherung auf dem Handy: Teilerfolg für die Kläger

Die Datenspeicherung von Festnetzanschlüssen und Handys an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein.

Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.

Gegen die sechsmonatige Speicherpflicht für Telefon- und Internetunternehmen hatten mehr als 30.000 Bürger in Karlsruhe geklagt. Sie sehen sich unter Generalverdacht, weil Polizei und Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität auf die gespeicherten Verbindungsdaten zugreifen dürfen. Das Gesetz gilt seit Januar.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08)

Korrektur: Wir hatten zunächst gemeldet, auch der FDP-Politiker Hirsch habe einen Eilantrag gestellt. Dies stimmt nicht. Er hat einen anderen Antrag zu dem Gesetz eingereicht.

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

als/AFP/dpa/AP/Reuters

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