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19.03.2008
 

Leutheusser-Schnarrenberger

"Grundrechte bei Zypries und Schäuble nicht in guten Händen"

Karlsruhe bremst die Verwendung von Telefondaten - und bekommt Beifall von der Ex-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Die Richter scheinen eine andere Auffassung von Grundrechten zu haben, als die Große Koalition", sagt die FDP-Politikerin im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.

SPIEGEL ONLINE: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspreicherung in einer vorläufigen Entscheidung teilweise gestoppt– was bedeutet der Beschluss der Karlsruher Richter?

FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Es kann nicht sein, dass wir immer klagen müssen und dass das Bundesverfassungsgericht ständig Gesetze nachbessern muss"
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DPA

FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Es kann nicht sein, dass wir immer klagen müssen und dass das Bundesverfassungsgericht ständig Gesetze nachbessern muss"

Leutheusser-Schnarrenberger: Die Richter haben damit klar gemacht, dass sie in der Vorratsdatenspeicherung und der geplanten Verwendung der Daten einen ganz massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger, in die Vertraulichkeit der Kommunikation, sehen. Schon in dieser vorläufigen Prüfung hat das Gericht also starke Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung und will das Gesetz deshalb auf keinen Fall uneingeschränkt bestehen lassen.

SPIEGEL ONLINE: Tatsächlich ist laut Karlsruhe die Speicherung der Daten weiterhin zulässig, nur der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit. Reicht Ihnen das aus?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, schon die Speicherung der Daten ist ein grundrechtsrelevanter Vorgang. Aber die heutige Entscheidung ist nur eine vorläufige, bei der Abwägungen stattfinden müssen, ohne dass die Vorratsdatenspeicherung in der Sache mit allen Auswirkungen gründlich geprüft werden konnte. Es wird in dem Beschluss aber deutlich, dass jedenfalls die Verwendung der Daten auf ein enges Maß reduziert werden soll. Das sehe ich als Richtung für das endgültige Urteil – und das ist ein großer Fortschritt. Die heutige Entscheidung macht Mut. Für das endgültige Urteil wird schließlich ausschlaggebend sein, in welchem Umfang die gespeicherten Daten zugänglich sind, wie sicher sie sind.

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

SPIEGEL ONLINE: Die Bundesregierung soll laut Bundesverfassungsgericht nun einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Um welche Folgen geht es?

Leutheusser-Schnarrenberger: Es geht darum, in welchem Umfang bei Unternehmern der Telekommunikation Telefongespräche gespeichert werden, wie die Anbieter damit umgehen und wer mit diesen sehr persönlichen Informationen der Bürger in Berührung kommt. In der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe schlägt sich auch die Grundsatzentscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung von vor wenigen Tagen nieder. Die Richter haben auch heute wieder postuliert, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation ein hohes Gut ist.

SPIEGEL ONLINE: Sie selbst hatten gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Klage eingereicht - sehen Sie jetzt in dem teilweisen Stopp des Gesetzes einen weiteren Schlag gegen die Rechtspolitik der Bundesregierung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, das Bundesverfassungsgericht stoppt die von Ministerin Zypries mit Nachdruck betriebenen Pläne zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung. Die Grundrechte sind bei den Verfassungsministern der Bundesregierung leider nicht in guten Händen. Die Richter scheinen eine andere Auffassung von Grundrechten zu haben, als die große Koalition.

SPIEGEL ONLINE: Was erwarten Sie jetzt von der Bundesregierung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich hoffe, dass die Große Koalition die Karlsruher Signale jetzt auch von sich aus ernst nimmt. Die Regierung darf nicht immer einfach nur alles ans Bundesverfassungsgericht geben. Es kann nicht sein, dass wir immer klagen müssen und dass das Bundesverfassungsgericht ständig Gesetze nachbessern muss. Ich erwarte von der Bundesregierung aber auch, dass sie unverzüglich verbindliche Vorkehrungen trifft, dass weder Verfassungsschutzämter noch Bundesnachrichtendienst noch die Polizei zur Gefahrenabwehr Anfragen an die Unternehmen zu den gespeicherten Telekommunikationsdaten stellen.

SPIEGEL ONLINE: In der Bundesregierung wird derzeit heftig über die Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts gestritten. Sehen Sie die im Grundgesetz festgeschriebene Distanz der Richter zur Politik damit in Gefahr ?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, das Bundesverfasssungsgericht nimmt für sich in Anspruch, das letzte Wort in diesen grundrechtsrelevanten Fällen zu haben und bewertet die gesamte Erfassung und Kontrolle der Bürger, die die große Koalition anstrebt. Die Richter werden weiterhin in Distanz zur Politik sein und ihr Grenzen auferlegen. So ist es im Gesetz angelegt. Ich kann indes nur an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries appellieren, diese Grenzen nicht immer wieder auszutesten und die Gesetzgebung nicht in ein Pingpongspiel zwischen Regierung und Verfassungsgericht ausarten zu lassen.

Das Interview führte Anna Reimann

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Tatsächlich, sagen Sie wann und wo, sonst stimm ich ihnen aber zu.:-)) mehr...

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