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19.03.2008
 

Vorratsdatenspeicherung

Kläger feiern Etappensieg - Regierung auch

Von Carsten Volkery

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung löst ein verwirrendes Echo aus: Die Kläger feiern einen Etappensieg. Doch auch die Bundesregierung fühlt sich bestätigt - sie darf schließlich weiter Daten speichern lassen.

Berlin - Die entlarvendste Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung lautete, sie komme "nicht überraschend". So kommentierte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz die Nachricht aus Karlsruhe.

Minister Zypries und Schäuble: "Grundrechte sind nicht in guten Händen"
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DDP

Minister Zypries und Schäuble: "Grundrechte sind nicht in guten Händen"

Denn inzwischen ist es schon Routine, dass Sicherheitsgesetze in Karlsruhe moniert oder gleich ganz kassiert werden. Großer Lauschangriff, vorbeugende Rasterfahndung, Luft-Sicherheitsgesetz, Online-Durchsuchungen, das Scannen von Auto-Kennzeichen - all diese Gesetze verstießen nach Meinung der Verfassungsrichter zumindest in Teilen gegen Grundrechte der Deutschen.

"Wie oft muss das Bundesverfassungsgericht eigentlich noch die Gesetzgeber rüffeln?", fragte die "Zeit" vergangene Woche und rügte die "irritierende Arbeitsteilung zwischen Parlament und Gericht". Das Verfassungsgericht sei zum "Reparaturbetrieb" verkommen, weil das Parlament sich davor drücke, Freiheit und Sicherheit vernünftig auszubalancieren.

FDP: "Grundrechte bei der Regierung nicht in guten Händen"

So sieht es auch die Opposition, die sich gleichwohl jedes Mal wieder über die Blamage der Regierung freut. Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sei für die Große Koalition "ein schwerer Schlag ins Kontor", sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. Und ihre FDP-Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kommt zu dem Schluss: "Die Grundrechte sind bei den Verfassungsministern der Bundesregierung nicht in guten Händen".

Nun hat das Verfassungsgericht heute zur Vorratsdatenspeicherung noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, wie das Bundesjustizministerium umgehend betonte. Stattgegeben wurde lediglich einem Eilantrag, Teile des Gesetzes vorerst außer Kraft zu setzen. Und zwar dürfen gespeicherte Telefondaten bei weniger schweren Straftaten vorerst nicht von den Telefonfirmen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Es handele sich dabei um "keine Vorentscheidung", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Das sehen Beobachter jedoch anders: Es ist davon auszugehen, dass die Richter in ihrem endgültigen Urteil nicht hinter die heutige Entscheidung zurückfallen werden.

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

Sollen auch Inhalte gespeichert werden?

Wer soll diese Informationen nutzen dürfen?

Weiterführende Links

Die Frage lautet daher: Warum nimmt die Regierung es immer wieder in Kauf, in Karlsruhe abgewatscht zu werden? Aus Sicht von Sicherheitspolitikern wie Innenminister Wolfgang Schäuble oder seinem Vorgänger Otto Schily kann es nicht schaden, in der Öffentlichkeit als harter Hund wahrgenommen zu werden. Die Kritik festigt ihr Image als Hardliner. Darum schreiben sie die Wünsche der Strafverfolgungsbehörden zunächst ins Gesetz und warten dann ab, was Karlsruhe davon übrig lässt.

SPD: "Mahnung an den Gesetzgeber, präziser zu arbeiten"

Dennoch gaben sich einzelne Koalitionspolitiker heute über die Richterschelte zerknirscht, schließlich entstehe in der Öffentlichkeit der Eindruck, es werde bei Gesetzen geschlampt. Die Entscheidung zur Vorratsspeicherung sei eine "Mahnung an den Gesetzgeber, künftig präziser zu arbeiten", sagte SPD-Innenexperte Wiefelspütz. Das Gericht sei "außerordentlich anspruchsvoll, was die handwerkliche Qualität von Gesetzen angeht". Es gebe aber "keinen Grunddissens zwischen Gesetzgeber und Verfassungsgericht" auf dem Feld der Inneren Sicherheit, behauptete Wiefelspütz.

Der SPD-Mann warnte, "voreilige Schlüsse" aus der heutigen Entscheidung zu ziehen. "Die Kläger können mit dieser Entscheidung nicht sehr zufrieden sein", sagte Wiefelspütz. "Aus ihrer Sicht ist es 1:4 ausgegangen." Das Gericht habe lediglich angedeutet, dass bei weniger schweren Straftaten eventuell verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Datenweiterleitung an die Sicherheitsbehörden bestünden. "Im Kern hat das Gesetz aber Bestand. Das Speichern ist nicht außer Kraft gesetzt."

Diese offensive Linie verfolgten auch die Minister Schäuble und Zypries. Die Sprecherin des Justizministeriums erklärte, den Kern des Gesetzes, die Datenspeicherung, habe das Gericht unbeanstandet gelassen. Es gebe "lediglich eine kleine Einschränkung". Auch der Unions-Rechtspolitiker Jürgen Gehb sah die "Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt".

Die Kläger freuten sich ebenfalls über einen Etappensieg. Die Richter hätten "starke Bedenken" gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert, sagte die liberale Abgeordnete Leutheusser-Schnarrenberger. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, zeigte sich zuversichtlich, dass die Richter bei dem endgültigen Urteil ihrer Linie treu blieben. Das kann jedoch noch bis nächstes Jahr dauern.

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Nun, zu der Zeit als die Grünen noch nicht in der Regierung waren. Das war doch die treibende Kraft gegen AKw und Beschränkung der Bürgerrechte, nich wahr. mehr...

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Tatsächlich, sagen Sie wann und wo, sonst stimm ich ihnen aber zu.:-)) mehr...

01.01.2009 von coppador:

Wie wär es mit Gesprächen und Kooperation. Bei dieser Angelegenhaeit habe ich mehr und mehr den Eindruck als wenn man diesen Terror pflegt wenn nicht gar selber inzeniert. Auffällig ist dass bei jedem Attentat ausschließlich [...] mehr...

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