Wie aus dem vertraulichen Bericht einer bundesweiten Arbeitsgruppe zur inneren Sicherheit hervorgeht, wird ein verschwindend geringer Anteil der Schläger und Räuber zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Als Gewalttat gelten Delikte wie schwere Körperverletzung, Totschlag und Raub, nicht aber einfache Körperverletzung.
Laut dem Bericht, der Mitte April auf der Innenministerkonferenz in Brandenburg vorgestellt werden soll, werden die meisten Verfahren gegen junge Gewalttäter eingestellt. Nur etwa 28 Prozent der Tatverdächtigen zwischen 14 und 21 Jahren erfahren überhaupt eine staatliche Reaktion nach dem Jugendgerichtsgesetz. In lediglich 16.000 Fällen erfolgt eine Jugendstrafe, die meistens zur Bewährung ausgesetzt wird. Ins Gefängnis wandern weniger als 6500 Verurteilte. Rund ein Drittel verbüßt bis zu einem Jahr, rund 40 Prozent zwischen einem und zwei Jahren. Freiheitsstrafen von fünf Jahren und mehr müssen 1,4 Prozent der Verurteilten absitzen.
Die Opferschutzorganisation Weißer Ring kritisiert insbesondere die hohe Zahl der Einstellungen ohne Gerichtsverfahren. "Die Opfer empfinden das oft als Schlag ins Gesicht", sagt deren Sprecher Veit Schiemann. Zudem müsse der Täter mit der Tat und den Folgen konfrontiert werden. Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts hält Schiemann indes, wie die meisten Kriminologen, für kontraproduktiv. Vielmehr müssten die vorhandenen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts ausgeschöpft werden.
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