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08.04.2008
 

Namensnennung von Stasi-IM

Schwamm drüber? Nein danke!

Im Rechtsstreit um die Namensnennung eines früheren Stasi-Spitzels zeichnet sich eine Wende ab: Die Richterin am Landgericht Zwickau hat angedeutet, dass sie die Meinungsfreiheit höher bewertet als dessen Persönlichkeitrechte. Gut so, meint Johann Legner.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht hatte selbst Anfang März per Einstweiliger Verfügung das Verbot der Namensnennung eines früheren Informellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit in einer Ausstellung angeordnet. Unter dem Eindruck der heutigen Verhandlung änderte sie ihre Meinung offenbar: Nach einer Anhörung gab sie zu verstehen, dass sie das Verbot aufheben werde. Im konkreten Fall sei die Meinungsfreiheit ein höherer Wert als der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das Urteil wird am 22. April verkündet. Das Verbot hatte zum Abbruch der Stasi-Ausstellung im vogtländischen Reichenbach geführt.

Die Absicht der Richterin ist eine erfreuliche Nachricht - nicht nur für die einstmals Ausgespähten und Drangsalierten. Es ist darüber hinaus eine hilfreiche Entscheidung für eine Gesellschaft, die zur besseren Meinungsbildung auf Transparenz und auf die Wahrheitssuche setzt. Und es ist schließlich, auch wenn dies vielen zunächst nicht einleuchten mag, selbst für die früheren IM und ihre Führungsoffiziere ein gutes Urteil, das sich jetzt andeutet.

Grundsätzlich gehört das kollektive Vergessen der Verfehlungen einzelner ja durchaus zu dem zivilisatorischen Fortschritt, der einen demokratischen Rechtsstaat auszeichnet. Im Strafrecht nennt sich dies "Verjährung" und verspricht mit entsprechendem zeitlichem Abstand eine Ende der Verfolgung oder eine Aussetzung der Sanktionen bei den allermeisten Delikten. Und auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens berufen wir uns zu Recht auf das "Schwamm drüber"-Prinzip bei Vorgängen, die Jahrzehnte zurück liegen. Dies gilt insbesondere für Jugendsünden von Menschen.

Aber "Schwamm drüber" beinhaltet bildlich gesprochen ja auch, dass dabei etwas weggewischt wird, wenn es an das Vergessen geht. Leider ist es für diese Art des Saubermachens noch viel zu früh, wenn es um die SED-Herrschaft in der DDR, um die Stasi und ihr Spitzelsystem geht. Die Aufarbeitung des gesellschaftlichen Traumas einer Diktatur muss anderen Regeln folgen als der Umgang mit individueller Schuld, für die unser Rechtssystem Strafen wie Verjährungsfristen kennt.

Und für die Aufarbeitung ist das Zeugnis der Opfer wie auch der Täter von wesentlicher Bedeutung. Für Spitzeldienste gibt es in aller Regel zwar keinen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Aber daraus kann und sollte nicht gefolgert werden, dass die einstigen IM der Stasi frei sind von jeder Verantwortung.

Sporadisches Wissen um die dunklen Seiten der DDR

Der Gesetzgeber hat vielmehr aus gutem Grund den Weg geebnet, ihre Namen zu ermitteln und den einstigen Opfern mitzuteilen. Und das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen betont, dass in der Zeit des Übergangs und der Reflexion über eine von vielen noch unmittelbar erlebte Gewaltherrschaft die Möglichkeit besteht, deren einstige Nutznießer zu benennen.

Aus der einstigen Verpflichtungserklärung, die die IM damals bei der Stasi unterschrieben, resultiert also eine neue Bindung - die Verpflichtung, sich der öffentlichen Diskussion um das eigene Handeln zu stellen. Das ist - und dies ist hier alles andere als zynisch gemeint - auch für die einstigen Stasi-Mitarbeiter der einzige Weg, der tatsächlich hilft. Sie werden ja auch erst durch die öffentliche Wahrnehmung die Last der Vergangenheit los und erst mit dem Wissen und der Auseinandersetzung werden die Voraussetzungen für ein späteres "Schwamm drüber" geschaffen. Wer heute noch behauptet, die Offenlegung früherer Mitarbeit bei der Staatssicherheit komme einem unmenschlichen Spießrutenlaufen gleich, der hat keine Ahnung von den Befindlichkeiten in Ostdeutschland.

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DER SPIEGEL

Dort kämpfen vor allem die Opfer der SED-Diktatur darum, nicht im gesellschaftlichen Abseits zu landen. Es gibt keine öffentlichen Debatten zum Thema DDR mehr, bei der nicht wenigstens einer aufsteht und den einstigen Arbeiter- und Bauernstaat als das bessere, menschlichere System beschreibt. Bei den Jungen ist das Wissen um die dunklen Seiten der untergegangenen Republik nur sporadisch vorhanden. Und die Mehrzahl der Älteren sieht sich nur ungern mit der Frage konfrontiert, um welchen Preis an Anpassung sie sich einzurichten versuchten. Die berühmte deutsche Frage, wo man denn gewesen sei, als der Nachbar abgeholt wurde und was man gewusst habe, kann ja jedem, nicht nur dem Stasi-Spitzel gestellt werden.

In Zwickau liegt das Problem direkt vor der Haustür

Nun hat anscheinend und hoffentlich das Zwickauer Landgericht im zweiten Anlauf doch noch eingesehen, dass der Blick zurück auf die Machenschaften einer Diktatur etwas mit der Suche nach der Wahrheit und der Meinungsfreiheit zu tun hat. Es spricht auch wieder Bände über den Stand der öffentlichen Erörterung solcher Angelegenheiten, dass es überhaupt zu der einstweiligen Anordnung kam, die den Spitzel schützte.

Da mussten sich die Richter erst mal die Zeit nehmen, um sich ausführlich mit einer Materie zu beschäftigten. In Castrop-Rauxel wäre das ja verständlich. Aber in Zwickau liegt das Problem doch - so könnte man meinen - direkt vor der Haustür.

Wer in den sogenannten neuen Bundesländern unterwegs ist, weiß allerdings, dass die Liste der Tabu-Themen dort fast immer solche Vorgänge wie IM-Tätigkeit oder Stasi im allgemeinen umfasst. Da kann dann ein Gericht schon mal ins Stolpern kommen, wenn plötzlich wie aus heiterem Himmel der Spitzel vor ihm steht. Dem immerhin kann man jetzt wohl weiter einen Namen geben und danach dann irgendwann, aber sicher jetzt noch nicht jetzt, selbst bei den besonders schlimmen Fingern auch mal ein "Schwamm drüber!" anbieten.

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