Mittwoch, 10. Februar 2010

Politik



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15.04.2008
 

Durchbruch

Zypries und Schäuble einigen sich bei Online-Durchsuchung

Der Kompromiss ist geschafft: Nach monatelangem Ringen bringt die Bundesregierung das BKA-Gesetz und die darin enthaltene Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer auf den Weg. Der Vorschlag soll noch vor der Sommerpause durch das Kabinett.

Berlin - Monatelang haben Justiz- und Innenministerium über Details zur Online-Durchsuchung verhandelt, nun ist die Einigung da: Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) nun an die Länder geschickt, sagte Stefan Paris, Sprecher des Innenministeriums. Ein Kabinettsbeschluss sei sogar noch vor der Sommerpause möglich.

Minister Zypries, Schäuble: Letzte Streitpunkte ausgeräumt
AFP

Minister Zypries, Schäuble: Letzte Streitpunkte ausgeräumt

Mit den Online-Durchsuchungen soll bald begonnen werden. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte, man arbeite derzeit "mit Hochdruck" an einer entsprechenden Software. Viele Kontrollen wird es seiner Schätzung nach nicht geben, er gehe deutschlandweit von etwa zehn Online-Durchsuchungen pro Jahr aus.

Grüne und Linke kritisierten den Plan dennoch mit scharfen Worten. Online-Durchsuchungen seine "Gift für den Rechtsstaat", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. Der Linke-Abgeordnete Jan Korte monierte, es sei unverständlich, warum die Regierung "im Schweinsgalopp ein derart kritisches Gesetz durchdrücken will". Sie sollte sich mehr Zeit lassen, zu prüfen, ob es überhaupt mit den Grundrechten vereinbar sei.

Vorerst keine heimliche Installation vor Ort

Bei ihrer heutigen Sitzung hatten SPD und Union ihren letzten Streitpunkt ausgeräumt. Die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einigten sich darauf, dass zur Online-Durchsuchung die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden darf. "Das heißt: Online-Durchsuchung nur per Kabel", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Die CDU hatte das Betreten der Wohnung vorgeschlagen, um die heimliche Installation einer Spionage-Software auf den Computern von Verdächtigen zu erleichtern. Das Justizministerium sah in dem Vorschlag eine heimliche Wohnungsdurchsuchung, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wäre. Begründung: Da der Polizeitechniker nicht wisse, wo der Rechner steht, müsste er möglicherweise alle Räume des Verdächtigen durchsuchen.

Auch Datenschutzexperten hatten den CDU-Vorschlag scharf kritisiert. "Die Pläne bergen ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dem "Tagesspiegel".

Ganz vom Tisch ist das heimliche Eindringen in Wohnungen offenbar noch nicht: Diskutiert werden soll diese Maßnahme laut Paris noch bei der Innenministerkonferenz, die am Mittwoch im brandenburgischen Bad Saarow beginnt. Die Minister würden dabei die Erfahrungen der "Ermittlungsgruppe Zeit" vor der Festnahme dreier Terrorverdächtiger im Herbst im Sauerland berücksichtigen. Die deutschen Sicherheitsbehörden waren damals nach eigener Einschätzung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen.

Enge Grenzen für den Bundestrojaner

Bei Online-Durchsuchungen wird ein Computer so manipuliert, dass er den Inhalt seiner Festplatte und alle aktuellen Tasteneingaben über das Internet an die Polizei übermittelt, ohne dass der Benutzer dies merkt (siehe Kasten).

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Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die heimliche Ausspähung von Computern zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" wie Leib und Leben zugelassen, setzte den Ermittlern dafür aber hohe Hürden.

Die Online-Durchsuchung ist Teil des Gesetzentwurfes über die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Das BKA-Gesetz musste erneuert werden, nachdem die Aufgaben des Bundeskriminalamts als Teil der Föderalismusreform auch auf die Terrorabwehr ausgedehnt wurden.

Demnach soll das BKA künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht festgestellt werden kann. Das BKA soll dabei präventiv tätig werden können und die Möglichkeit bekommen, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht. Die SPD hatte den Gesetzentwurf lange blockiert.

ssu/flo/AP/AFP/dpa/Reuters

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