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16.04.2008
 

Neues BKA-Gesetz

Abhörschutz gilt nicht für Imame

Von Anna Reimann

Pfarrer und Priester dürfen nicht abgehört werden - Imame schon: So regelt es der neue BKA-Gesetzentwurf. Was die Regierung mit der fehlenden rechtlichen Anerkennung des Islams begründet, ist für muslimische Vertreter "staatlich sanktionierte Diskriminierung".

Berlin - Die Sache sorgte in der großen Koalition im Winter für Ärger: Im Januar schreckte ein Entwurf zum BKA-Gesetz aus dem Hause von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf. In dem Papier stand, dass der absolute Abhörschutz für Geistliche bei Terrorverdacht nicht mehr gelten sollte.

Imam in Mannheimer Moschee: "Nicht jeder, der behauptet Geistlicher zu sein, ist auch rechtlich so einer"
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DDP

Imam in Mannheimer Moschee: "Nicht jeder, der behauptet Geistlicher zu sein, ist auch rechtlich so einer"

Schäuble, der erklärte, er habe von dem Schriftstück nie gewusst, stoppte schließlich den Entwurf. Christliche Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger sind weiterhin geschützt, so ist es auch im Entwurf für das neue BKA-Gesetz geregelt, auf den sich Schäuble und Zypries am Dienstag einigten.Der Zwist zwischen den Koalitionären ist also beigelegt. "Da steckt keine entscheidende Problematik mehr drin", fasst der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zusammen.

Pfarrer und Priester behalten ihren Schutz - was indes für Streit sorgen könnte: Imame haben ihn weiterhin nicht. Die Begründung: Der Islam ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Imame gehörten also keiner staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft an, so ein Sprecher des Bundesinnenministerium gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Nicht jeder, der behauptet Geistlicher zu sein, ist auch rechtlich einer", sagt auch Wiefelspütz.

"Kein Sonderrecht für den Islam"

Dass Imame nicht unter die geschützten Berufsgruppen fallen, sei kein gezieltes Manöver, um islamischen Hasspredigern nachzustellen, so der SPD-Innenexperte. Der absolute Abhörschutzes bestehe ohnehin nur für Personen, die im Rahmen des Gesetzes handeln. Wenn etwa ein Imam mit einem Selbstmordattentäter telefoniere und ihm den letzten Segen gebe, mache er sich damit schon strafbar. In so einem Fall könnten auch christliche Geistliche abgehört werden. "Wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Pastor oder Priester gemeinsame Sache mit einem Terroristen macht, ihn also unterstützt, kann auch abgehört werden", so Wiefelspütz.

Der absolute Abhörschutz, der für christliche Geistliche gelte, sei eine "absolute Ausnahme", dafür brauche man eine tragfähige Begründung, sagt Wolfgang Bosbach SPIEGEL ONLINE. "Entweder man zählt jede Religionsgemeinschaft und jeden, der sich Geistlicher nennt dazu, oder man grenzt es rechtlich auf die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften ein. Aber wir können doch kein Sonderrecht für den Islam schaffen", so der CDU-Politiker.

Muslimische Vertreter indes fühlen sich betrogen. Die Begründung der Regierung dafür, Imame von dem Abhörschutz auszunehmen, beinhalte "fadenscheinige Argumente", sagt Aiman Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, SPIEGEL ONLINE. In Wirklichkeit sei die Regelung eine "staatlich sanktionierte Diskriminierung".

"Imame müssen genauso behandelt werden wie christliche Geistliche"

Damit Imame genau wie Priester unter den Abhörschutz fallen, müsse der Islam keine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, so Mazyek. Der Islam sei bereits als Religionsgemeinschaft im Grundgesetz geschützt. In der Verschärfung der Sicherheitsgesetze sieht Mazyek grundsätzlich ein Problem. "Es wird immer so getan, als ob es um muslimische Extremisten geht - am Ende treffen die Verschärfungen aber die Otto-Normal-Bürger." Extremisten würden nämlich immer ein Schlupfloch finden.

Mazyek fordert jetzt, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und Imame auch vor Abhörungen zu schützen.

Auch Bekir Alboga von der türkischen-islamischen Union der Anstalt für Religion, Ditib, sagt: "Imame müssen genauso behandelt werden wie christliche Geistliche, sie leisten schließlich dieselbe Arbeit." Zudem bilde der Islam eine Religionsgemeinschaft in Deutschland. An den Vorraussetzungen, dass er auch als solche staatlich anerkannt werde, arbeite man in der Islamkonferenz.

Das letzte Wort sei bei dem BKA-Gesetzesentwurf auch noch nicht gesprochen. "Wir müssen diese Frage im Gesetzgebungsverfahren noch genau klären" , sagt Wiefelspütz.

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18.11.2009 von kdshp:

Hallo, ist ja der hammer "Innere Sicherheit CDU will in NRW Hilfspolizei aufbauen" ja kann man da nicht H4 empfänger für einen (1) euro nehmen ? mehr...

17.11.2009 von sülzer: Nachtrag

Lieber sysop, was ist denn mit dem Zitat passiert? So lang war das doch nicht... Hier nochmal der Link zum Klicken: http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/politik/2009/11/16/news-140990525/detail.html mehr...

17.11.2009 von sülzer: Neues Polizei-Gesetz für NRW

Also wiedermal eine neue Umschreibung für "Wie kann ich den Generalverdacht salonfähig machen und dabei auch noch Geld sparen?". Warum die NRW-CDU dabei auf Maßnahmen zurückgreifen möchte, die ihr vom BVerfG längst [...] mehr...

09.10.2009 von kdshp:

Hallo, da brauchen sie gar nicht zu zweifeln : NRW-Generalsekretär sieht keinen Sinneswandel FDP: Jetzt gegen Onlinedurchsuchung Bei der Abstimmung über das umstrittene BKA-Gesetz hat sich das Land NRW, in dem die FDP [...] mehr...

06.10.2009 von hook123: Zweifel angebracht

Ich habe auch Zweifel, dass Westerwelle es mit dem wiederherstellen der Freiheitsrechte und der Zurückdrängung des staatlichen Überwachungs- und Terrorwahns ernst meint. Zwar werden Bürgerrechtsikonen wie [...] mehr...

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