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18.04.2008
 

Schnüffel-Software

Innenminister billigen Online-Durchsuchung

Unterstützung für den Bundestrojaner: Die Innenminister der Länder signalisieren Zustimmung zum neuen BKA-Gesetz. Der Novelle zufolge sollen auch Wohnungen unbescholtener Bürger per Video überwacht werden - wenn sich dort verdächtige Personen aufhalten.

Bad Saarow - Die Einführung einer Schnüffel-Software wird auf Länderebene offenbar gebilligt. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sprach am Rande der Innenministerkonferenz von einem "klaren Signal", dass der vom Bund ausgehandelte Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Die Innenminister wollen die Ergebnisse ihrer Beratungen am Mittag bekannt geben.

Innenminister Schünemann: "Klares Signal" an die Länder
dpa

Innenminister Schünemann: "Klares Signal" an die Länder

Die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten sich am Dienstag darauf geeinigt, Online-Durchsuchungen zu erlauben. Ermittler dürfen aber auf Wunsch der SPD nicht in der Wohnung eines Verdächtigen eindringen, um Spähprogramme auf Computern zu installieren.

Allerdings sieht der Entwurf vor, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes künftig Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür: In den Räumen müssen verdächtige Personen verkehren.

Laut dpa-Bericht heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person "richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird." Betont wurde immer wieder, dass diese Maßnahmen nur bei "dringender Gefahr" anzuordnen sind.

Die "Süddeutsche Zeitung" schrieb dazu in einem Kommentar: "Heimlich, still und leise haben sie zur Überraschung von Freund und Feind den Großen Spähangriff in den Entwurf des BKA-Gesetzes gemogelt." Der SPIEGEL berichtete allerdings schon vor drei Wochen über die optische Überwachung von Wohnräumen - und die harsche Kritik daran.

In der Bundespressekonferenz wies eine Sprecherin des Justizministeriums darauf hin, dass die Passage schon seit langem Gegenstand des Entwurfs der BKA-Novelle sei. Zudem gebe es entsprechende Passagen bereits in den Länderpolizeigesetzen. Die Sprecherin verwies darauf, dass das Justizministerium die Gesetzesvorlage aus dem Innenministerium nach der Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und der Rechtsförmlichkeit geprüft habe.

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy sieht die Pläne der Bundesregierung skeptisch, dem BKA künftig auch Spähangriffe in Wohnungen zu erlauben. "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Nach Einschätzung Edathys werde "diese neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen.

Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein." Er bezeichnete den Vorstoß einiger Unionsländer als chancenlos, ihren Landespolizeien im Zuge einer Online-Durchsuchung auch das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben: Entsprechende Befugnisse würde das Verfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären. "Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde", sagte Wiefelspütz. Dafür gebe es aber keine ausreichende Mehrheit im Bundestag.

Die Pläne zur Videoüberwachung befeuern auch die Debatte um den Rahmen der Online-Überwachung. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte, es sei "überhaupt nicht logisch", dass Videokameras in der Wohnung eines Verdächtigen installiert werden könnten, aber nicht Computertechnik zum Ausspähen von Daten.

Ministerpräsident Erwin Huber kündigte an, Bayern werde in einem eigenen Gesetz eventuell das Eindringen in Wohnungen erlauben. Die CDU-Innenminister aus Baden-Württemberg und Hessen, Heribert Rech und Volker Bouffier, unterstützen Hubers Initiative.

ssu/sev/hen/AP/dpa/Reuters

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