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18.04.2008
 

Bundesverfassungsgericht

Union mit SPD-Kandidat einverstanden

Der Staatsrechtler Voßkuhle hat gute Chancen, neuer Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht zu werden: Nachdem die SPD den Direktor der Freiburger Universität als Kandidat ins Rennen geschickt hatte, signalisierten jetzt auch die Unionsländer Zustimmung.

Karlsruhe - Der erste Kandidat der SPD Horst Dreier war am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer gescheitert - doch der neue Bewerber trifft wohl eher den Geschmack der CDU: Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger signalisierte bereits Zustimmung der unionsregierten Länder für den 44-jährigen Andreas Voßkuhle.

Andreas Voßkuhle: Wechselt wahrscheinlich von der Uni zum Bundesverfassungsgericht
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DPA

Andreas Voßkuhle: Wechselt wahrscheinlich von der Uni zum Bundesverfassungsgericht

Die unionsregierten Länder seien mit dem Vorschlag der SPD einverstanden, sagte Oettinger am Freitag in Erklärung der Landesregierung in Stuttgart. Oettinger fungiert als Koordinator der Verfassungsrichterwahl für die CDU-geführten Länder.

Das Abstimmungsverfahren habe sehr rasch abgeschlossen werden können. "Wir haben bereits in die Wege geleitet, dass die Wahl am nächsten Freitag im Bundesrat stattfinden kann", erklärte Oettinger. Voßkuhle würde dem derzeitigen Vizepräsidenten Winfried Hassemer nachfolgen, der aus Altersgründen ausscheidet.

Voßkuhle studierte in München und wurde dort 1992 für seine Doktorarbeit über den "Rechtsschutz gegen den Richter" mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet. Der gebürtige Detmolder arbeitete später als Referent im bayerischen Innenministerium und ist seit 1999 Professor an der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität. Dort leitet er das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie und wurde am 1. April Rektor der Universität.

Voßkuhles Spezialgebiete sind Umweltrecht, Entbürokratisierung und Grundlagen des Verwaltungsrechts. Er ist mit einer Juristin verheiratet; seine Ehefrau ist Direktorin des Amtsgerichts in Lörrach.

Die erste Wahl der SPD war von den unionsgeführten Ländern abgelehnt worden, weil Dreier als Mitglied des Nationalen Ethikrats für eine Liberalisierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen eingetreten war.

amz/AFP

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