Berlin - Noch ist es zu früh für eine Rücktrittsforderung - sagt das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums Hans-Peter Uhl. Aber die Ablösung von BND-Präsident Ernst Uhrlau wegen der Bespitzelung einer SPIEGEL-Redakteurin ist für den CSU-Politiker durchaus möglich.
Es wäre sicher falsch, eine Rücktrittsforderung zu stellen, bevor die Fragen beantwortet seien, sagte Uhl am Mittwoch in der ARD. "Aber ich schließe dieses nicht aus, wenn die Fragen unzureichend oder unerträglich für einen Rechtsstaat beantwortet werden", fügte er hinzu. Das Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste befasst sich am Mittwoch mit dem Fall, der quer durch alle Parteien scharfe Kritik ausgelöst hat.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass der BND 2006 monatelang E-Mails der SPIEGEL-Reporterin überwacht und mitgeschnitten hatte. BND-Chef Uhrlau hatte die 42 Jahre alte Reporterin am vergangenen Freitag darüber informiert und um Entschuldigung gebeten. Sie stand in Kontakt mit afghanischen Politikern. Nach Medienberichten hatten BND-Beamte trotz einer anderslautenden Anweisung Uhrlaus die Überwachung vorgenommen.
Uhl verwies darauf, dass bei der geplanten Online-Durchsuchung strenge Kriterien vereinbart seien. So dürfe nur der Präsident des Bundeskriminalamts den Antrag darauf stellen, und ein Gericht müsse diesen bearbeiten. "Und hier soll auf der unteren Beamtenebene ohne Wissen der Behördenleitung etwas geschehen sein? Das ist unerträglich", kritisierte Uhl.
Es sei auch unerträglich, wenn Uhrlau seiner vorgesetzten Dienststelle, dem Kanzleramt, nichts berichtet habe, weil er nichts gewusst habe. "Dann können wir nichts kontrollieren." Alle Fraktionen im Bundestag vereine die Empörung über den Umgang der Dienste mit dem Parlament. "So kann es nicht weitergehen", sagte der CSU-Politiker.
Der Auslandsgeheimdienst BND ist bereits früher wegen der Ausspähung von Journalisten in die Kritik geraten. Derzeit streitet die Koalition darüber, wie die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste verbessert werden kann. Die Union will dem Parlamentarischen Kontrollgremium ähnliche Ermittlungsbefugnisse wie einer Staatsanwaltschaft geben und dafür Sonderermittler berufen. Die SPD will dagegen derartige Ermittlungen nicht in die Hände eines Experten legen.
flo/Reuters
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