Berlin - Die Entscheidung war einvernehmlich: Ex-Innenminister Otto Schily muss nach dem Votum des Bundestagspräsidiums ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro zahlen. Die Bundestagspressestelle teilte den Beschluss am Mittag mit. Schily sei auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen, heißt es in der Erklärung. Die Summe liegt unter der Hälfte der möglichen Obergrenze.
Schily hat sich vorbehalten, gegen die Entscheidung des Bundestagspräsidiums zu klagen. Er will sich nach Angaben seines Büros am Donnerstag zu der Entscheidung äußern.
Bereits Ende Februar war der SPD-Abgeordnete gerügt worden, weil er Anwaltshonorare nicht angezeigt und damit die Verhaltensregeln für Parlamentarier verletzt hatte. Vor der Entscheidung über das Bußgeld wurde Schily aber nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die er fristgerecht Ende März einreichte.
Der 75-jährige Alterspräsident des Bundestages, der von 1998 bis 2005 der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder angehörte, hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung von Bundestagspräsident Norbert Lammert geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen. Zur Begründung verwies er auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Er hatte lediglich angegeben, seine Gesamteinnahmen als Anwalt betrügen mehr als 7000 Euro monatlich.
Die Verhaltensregeln des Bundestages sehen aber eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten vor. "Darunter fallen beispielsweise die Fortsetzung einer vor der Mitgliedschaft ausgeübten Berufstätigkeit sowie Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und Vortragstätigkeiten", heißt es im Regelwerk. Die Anzeigepflicht entfalle nur, "wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigt".
Im Fall Schily geht es aber um mehr Geld. Nach Medienberichten soll der SPD-Politiker für eine anwaltliche Beratung des Siemens-Konzerns ein Honorar von 140.000 Euro erhalten haben.
Schilys Fraktionskollege, der Innenexperte Dieter Wiefelspütz, begrüßte die Verhängung des Ordnungsgeldes. Die Entscheidung sei "folgerichtig und logisch", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Unsere Verhaltensregeln gelten für alle - sogar für den berühmten und bedeutenden Otto Schily."
Ohne Einkommensstufe gab Schily indes nur die die Tätigkeit "Rechtsanwalt, Berlin" an. Über andere entgeltliche Tätigkeiten informiert er auf der Internetseite des Bundestags. Dort sind acht Vorträge angegeben, die der SPD-Abgeordnete bei Unternehmensveranstaltungen oder im Auftrag von Stiftungen hielt. Für sechs davon gab Schily die Einkommensstufe drei an. Das heißt, er erhielt mehr als 7000 Euro dafür. Für einen Vortrag erhielt Schily 1000 bis 3500 Euro und für einen weiteren zwischen 3500 und 7000 Euro.
flo/ssu/AFP/AP/dpa/ddp
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