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26.04.2008
 

Terrorismusbekämpfung

Deutsche und Amerikaner wollen intime Personendaten austauschen

Gesundheit, Sexualleben und die ethnische Herkunft Verdächtiger - der Datenaustausch zwischen den USA und Deutschland soll nach Informationen des SPIEGEL auch intimste Informationen umfassen. Politiker und Gewerkschafter sind empört.

Wer des Terrors oder schwerer Kriminalität verdächtigt wird, darf sich in Zukunft nicht wundern, wenn auch intime Daten über ihn in die USA weitergegeben werden. Das belegen bisher unbekannte Passagen des am 11. März beschlossenen deutsch-amerikanischen Abkommens "über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität", über die der SPIEGEL berichtet.

Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sowie dem amerikanischen Minister für Heimatschutz, Michael Chertoff, und Justizminister Michael Mukasey paraphierte Werk soll den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Länder regeln, unter anderem auch die Weitergabe von DNA-Profilen Verdächtiger.

Wenn sie bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität oder Terrorismus besonders relevant sind, können laut Artikel 12 auch personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, "aus denen Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht". Auch Daten über "Gesundheit und das Sexualleben" können nach Informationen des SPIEGEL gemeldet werden. DGB-Chef Michael Sommer hält es für einen "Höhepunkt der Unverfrorenheit, dass die Regierung die Gewerkschaftsmitgliedschaft deutscher Bürger an die USA weitergeben kann".

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, nennt das Abkommen ein "Kuckucksei". Sie frage sich, was etwa sexuelle Orientierung mit terroristischen Straftaten zu tun habe. Das Bundesinnenministerium, das das Abkommen gerade in einen Gesetzentwurf gießt, bestätigt, es sei nicht ausgeschlossen, dass in den "übermittelten verdachtsbegründenden Tatsachen" auch "ethnische Herkunft, politische Anschauungen oder religiöse Überzeugungen" enthalten seien. "Für solche besonders sensiblen Daten" seien allerdings "besondere Schutzvorkehrungen" getroffen. Noch muss der Bundespräsident dem Abkommen zustimmen. Danach müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen.

hda

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