Karlsruhe - Der Einsatz deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei 2003 verstieß gegen die Verfassung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch.
Angesichts des drohenden Irak-Krieges hätte der Bundestag dem Bundeswehreinsatz zuvor zustimmen müssen, hieß es. Denn das Parlament müsse immer dann zustimmen, wenn nach den rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen "konkret zu erwarten" sei.
Den Verfassungsrichtern zufolge hat die Bundesregierung zwar einen weiten Gestaltungsspielraum in ihrer Bündnispolitik. Innerstaatlich habe aber der Bundestag grundlegend darüber zu befinden, ob sich die Bundeswehr an einem vom Bündnis beschlossenen Einsatz beteiligen darf. Auch wegen der politischen Dynamik eines Bündnissystems sei es "um so bedeutsamer, dass die größer gewordene Verantwortung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in der Hand des Repräsentationsorgans des Volkes liegt", heißt es im Urteil. Geklagt hatte die FDP-Fraktion.
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte keine Notwendigkeit gesehen, das Parlament vor dem Einsatz zu befragen. Dies sei Bündnisroutine innerhalb der Nato, hieß es damals. Die Maschinen seien zudem unbewaffnet, lautete die Argumentation.
Dem Gericht zufolge liegt eine "Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung" auch dann vor, wenn die am Einsatz beteiligten Soldaten der Bundeswehr zwar selbst unbewaffnet sind, aber als wesentlicher Teil des den bewaffneten Einsatz durchführenden integrierten militärischen Systems handeln".
Nach Auffassung der FDP-Fraktion war der Awacs-Einsatz ein "bewaffneter Beistand".
Nach Auffassung der Karlsruher Richter bestanden "greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen". Der Einsatz habe nicht nur der Abschreckung gedient. Die Überwachung des türkischen Luftraums habe "von Beginn an einen spezifischen Bezug zu einer möglichen militärischen Auseinandersetzung mit dem Irak" gehabt.
Das Gericht präzisierte, dass ein zustimmungsbedürftiger Einsatz bewaffneter Streitkräfte dann vorliegt, "wenn deutsche Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind". Dabei komme es nicht darauf an, ob es schon ein Kampfgeschehen gebe. Es müssten lediglich greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Einsatz "in die Anwendung von Waffengewalt münden" könne und dies "unmittelbar zu erwarten" sei. Das sei etwa der Fall, "wenn deutsche Soldaten Waffen mit sich führen und ermächtigt sind, von ihnen Gebrauch zu machen".
Während des Einsatzes der Awacs-Maschinen hatte im März 2003 der Irak-Krieg begonnen. Die Maschinen dienen als Warn- und Überwachungssystem und waren zum Schutz der Türkei von Februar bis April 2003 dort stationiert.
Obwohl der Awacs-Einsatz lange zurückliegt, wird der Entscheidung erhebliche Bedeutung für aktuelle und künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr beigemessen.
hen/AP/ddp/Reuters/AFP
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Wenn man die Verfassungsrichter über die Sauerstoffaufnahme entscheiden lassen würde, würden sie reflexartig feststellen das diese gegen die Verfassung verstößt. mehr...
Da wir keine Verfassung haben, haben wir auch kein Bundesverfassungsgericht. Entweder es muss "Bundesgrundgesetzgericht" heißen oder aber "Deutsches Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet" wie man dem [...] mehr...
Na wenn Sie so sehr viel besser Bescheid wissen, dann fragt man sich doch, warum Sie die Sache nicht richtig stellen? Dann wäre das ja klargestellt. Na wie interpretieren Sie es denn, wenn sich zwei gut verstehen? mehr...
Sie haben ja seltsame Erkenntnisse! Von selbstverständlicher Nutzung "wie eigene" kann keine Rede sein. Sie sollten sich mit den Abmachungen besser auskennen. Übrigens gibt's ein "Bundesheer" in Österreich, [...] mehr...
Absolut richtig! mehr...
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