Hamburg - Die Flugsicherung wird nach SPIEGEL-Informationen in dieser Legislaturperiode nicht vollständig privatisiert. Die Fraktionsspitzen der Koalition sehen dafür keine Möglichkeit mehr, nachdem auf Seiten der SPD Widerstand gegen das Projekt laut geworden war. Für die Privatisierung müsste das Grundgesetz geändert werden.
Statt dessen soll Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee nun ein Konzept ausarbeiten, um die Überwachung des deutschen Luftraumes mit den Richtlinien der Europäischen Union in Einklang zu bringen. Insbesondere muss der Ressortchef klären, unter welchen Bedingungen ausländische Lotsendienste Flüge im deutschen Luftraum überwachen dürfen. Auch dafür ist eine Grundgesetzänderung erforderlich. Sie soll so ausgestaltet werden, dass die Flugsicherung später noch privatisiert werden kann.
Ursprünglich hatte die Große Koalition in dieser Legislaturperiode einen neuen Privatisierungsanlauf starten wollen, nachdem der erste Versuch dazu vor anderthalb Jahren gescheitert war. Bundespräsident Horst Köhler legte im Oktober 2006 gegen das Gesetz Einspruch ein. Er sah in dem Entwurf einen Verstoß gegen Artikel 87 des Grundgesetzes.
Laut dieses Artikels ist die Flugsicherung eine sonderpolizeiliche Aufgabe, die hoheitlich erfüllt werden muss. Sie darf demnach nicht von Privaten oder und nicht aus dem Ausland erfüllt werden.
Schon 1991 war ein Vorstoß zur Privatisierung der Luftsicherheit an exakt diesem Artikel gescheitert. Seinerzeit verweigerte Richard von Weizsäcker der Gesetzesänderung seine Zustimmung, weil er einen Verstoß gegen Artikel 87 erkannte.
Michael Sauga/ssu
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