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13.05.2008
 

Kein Kuschelverbot für Teenies

Große Koalition entschärft Gesetz

Teenies müssen sich keine Sorgen machen: Die Große Koalition hat ihre Pläne für ein erweitertes Sexualstrafrecht überarbeitet. Auch künftig machen sich Jugendliche nicht strafbar, wenn es zum Beispiel nach einer Einladung ins Kino oder zu einer Party zu Zärtlichkeiten kommt.

Berlin - Das Sexualstrafrecht für Jugendliche wird in geringerem Ausmaß verschärft als zunächst geplant - um es alltagstauglich und lebensnah zu gestalten. Eine Strafbarkeit normaler Sexualkontakte zwischen Jugendlichen solle ausgeschlossen werden, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Teenies beim Zelten: Sie können weiter sorgenfrei kuscheln - auch nach der Einladung auf den Campingplatz
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obs/Allianz (ADAG)

Teenies beim Zelten: Sie können weiter sorgenfrei kuscheln - auch nach der Einladung auf den Campingplatz

Die Rechtsexperten von CDU/CSU und SPD hätten sich mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darauf geeinigt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend enger zu fassen. Der überarbeitete Entwurf solle noch im Juni den Rechtsausschuss passieren.

Demnach muss ein Jugendlicher nur dann eine Strafe fürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers für seine sexuellen Zwecke ausnutzt. Der ursprüngliche Entwurf aus dem Ministerium sah vor, dass künftig auch 14- bis 17-Jährige bestraft werden, wenn sie andere Jugendliche durch Geld oder einen geldwerten Vorteil - etwa eine Einladung - zu sexuellen Handlungen motivieren. Hier wird die bisherige Altersgrenze auf Täterseite von 18 Jahren beibehalten, wie Gehbs Büro bestätigte. So soll laut "NOZ" vermieden werden, dass die Staatsanwaltschaft nach einer Party-Einladung mit spontaner Übernachtung oder einem spendierten Kinobesuch mit Kuschelei ermitteln muss.

Auch das Verbot von pornografischen Darstellungen Minderjähriger haben die Rechtspolitiker demnach differenziert. So sind nach Angaben von Gehbs Büro nun unterschiedliche Strafrahmen bei Kinder- und Jugendpornografie vorgesehen. Während der Strafrahmen bei Kindern drei Monate bis fünf Jahre umfasst, drohen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von pornografischen Aufnahmen 14- bis 17-Jähriger dann maximal drei Jahre Haft - der Richter kann es aber auch bei einer Geldstrafe belassen. Gänzlich straflos bleiben sollen demnach Minderjährige, die mit Einwilligung der Betroffenen jugendpornografische Darstellungen angefertigt haben und besitzen, zum Beispiel das Nacktfoto einer 17-Jährigen auf dem Handy ihres gleichaltrigen Freundes.

Es handele sich vor allem um eine Klarstellung, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Viel Spielraum gebe es ohnehin nicht, da der Entwurf auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgehe. Eine Kriminalisierung einvernehmlicher Zärtlichkeiten unter Jugendlichen, wie etwa von der Opposition kritisiert, sei jedenfalls nie Ziel und nie Gegenstand der Regierungspläne gewesen.

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßte die Überarbeitung des Entwurfs. Die zuvor vorgesehene Aufhebung des Täteralters beim sexuellen Missbrauch sei "völlig unverständlich" gewesen. Auch der unterschiedliche Strafrahmen von Kinder- und Jugendpornografie sei "ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen. Der Gesetzentwurf der Koalition könne nur dann zustimmungsfähig sein, "wenn er die Balance zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch wahrt".

flo/AFP

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