Montag, 23. November 2009

Politik



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04.06.2008
 

Innere Sicherheit

Kabinett verabschiedet BKA-Gesetz

Das Kabinett hat das BKA-Gesetz verabschiedet, doch die Kritik an dem Entwurf bleibt. Vor allem in der SPD gibt es Vorbehalte gegen die Online-Durchsuchung, wie sie Innenminister Schäuble verlangt. Innenexperte Sebastian Edathy kündigte eine erneute Prüfung der Vorlage an.

Berlin - Das Kabinett hat das neue BKA-Gesetz abgenickt, doch es bleibt offensichtlich noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Neuregelung des nach wie vor umstrittenen Gesetzes sieht vor, die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erheblich auszuweiten. Künftig sollen die Fahnder auch präventiv tätig werden dürfen.

Die SPD will sich nun Zeit lassen und sich den Entwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz in Ruhe ansehen. Die Gesetze würden nicht von der Regierung, sondern von den Abgeordneten gemacht, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". "Wir werden intensiv in den nächsten Monaten die Vorlage prüfen", sagte er.

Strittig ist Edathy zufolge unter anderem, dass die Bundesregierung dem Bundeskriminalamt (BKA) selbst überlassen will, wann Daten als privat eingestuft würden. "Das reicht nicht aus", sagte Edathy. Aus Sicht der SPD-Fraktion müsse dabei ein Datenschutzbeauftragter oder Richter hinzugezogen werden.

Auch die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Beobachtung von Wohnungen gehen der SPD-Fraktion zu weit. Theoretisch könnte danach jede Wohnung zum Ziel der BKA-Beobachtungen werden, halte sich da zufällig ein Verdächtiger auf, sagte Edathy. Eine unverdächtige Wohnung dürfte aber nur dann für die Observation in Betracht kommen, wenn dies zwingend als Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr erforderlich sei. Zugleich erneuerte er den Vorschlag, die Online-Durchsuchung zunächst zeitlich zu befristen.

Insgesamt befand Edathy: "Man kann es besser umsetzen, als es der Entwurf vorsieht." Es müsse eine "Sicherheitspolitik mit Augenmaß" geben, die Bürgerrechte dürften nicht ins Abseits geraten. Vielmehr müsse eine Balance zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte gefunden werden.

Zuvor hatte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Fraktion, Norbert Röttgen, an die SPD appelliert, das geplante Gesetz nicht weiter zu blockieren.

ffr/ddp/AP/dpa

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