ThemaOnline-DurchsuchungRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
04.06.2008
 

BKA-Gesetz

Opposition und SPD sträuben sich gegen Schäubles Späh-Pläne

Von Philipp Wittrock

Der Entwurf ist formuliert, der Streit geht weiter: Die Bundesregierung hat nach ewigem Tauziehen das BKA-Gesetz auf den Weg gebracht. Nicht nur die Opposition warnt vor Schäubles Schnüffelstaat. Auch in der SPD gibt es Bedenken gegen die Späh-Pläne des Innenministers.

Berlin - Wolfgang Schäuble erinnerte heute vorsichtshalber gleich selbst an das Strucksche Gesetz: Kein Gesetzentwurf komme aus dem Bundestag heraus, wie er hinein gekommen ist. Diese einst vom SPD-Fraktionschef gepflegte Regel wird auch für die geplanten Kompetenzerweiterungen für das Bundeskriminalamt (BKA) gelten, da kann sich der Innenminister sicher sein.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: "Wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur"
Zur Großansicht
DPA

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: "Wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur"

Dass es allerdings bei den im Herbst anstehenden parlamentarischen Beratungen noch einmal an die Substanz des BKA-Gesetzes geht, daran glaubt Schäuble nicht. "Der Kompromiss wird in den meisten Fällen darin bestehen, dass diejenigen, die Fragen stellen, sich sachkundig machen, und ihre Fragen als ausreichend beantwortet erkennen", sagte der CDU-Politiker bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, den die Regierung am Mittwoch beschlossen hat.

Schäuble setzt auf Härte und Überzeugungskraft. Nach dem jahrelangen Hickhack um die neuen Befugnisse des BKAs machte der Minister deutlich, dass er nicht willens ist, das Paket noch einmal aufzuschnüren. Das Kabinett habe den Entwurf schließlich "einvernehmlich" verabschiedet, dieser sei ein "wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands".

Das BKA soll nach den Plänen Schäubles im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr bekommen. Die Ermittlungsbehörde darf künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden. Bisher war das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig.

Bereits bei bloßem Verdacht auf mögliche Terroraktivitäten sollen die BKA-Fahnder umfangreich verdeckt ermitteln dürfen. Sie können Privatwohnungen von Verdächtigen per Video überwachen, Telefongespräche abhören, Mobiltelefone orten und auch Computer von Verdächtigen per Internet ausspähen. Auch die Rasterfahndung wird präventiv möglich (siehe Kasten).

Die mühsam hergestellte Einvernehmlichkeit zwischen dem Schäuble-Ministerium und dem Justizressort von Brigitte Zypries (SPD) herrscht zwischen den Koalitionsfraktionen noch lange nicht. Viele Sozialdemokraten haben nach wie vor Vorbehalte gegen das Gesetz. Die Liste der Bedenken, die die Fraktionsgenossen zusammengetragen haben, seit der Referentenentwurf aus Innen- und Justizministerium vom April vorliegt, ist lang.

Und so meldete der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), heute schon Nachbesserungsbedarf an. Strittig ist für Edathy unter anderem, dass die Regierung dem BKA selbst überlassen will, wann Daten als privat eingestuft würden. Aus Sicht der SPD-Fraktion müsse dabei ein Datenschutzbeauftragter oder Richter hinzugezogen werden.

Auch die Pläne zur Wohnungsausspähung gehen dem Innenexperten zu weit. Theoretisch könnte künftig jede Wohnung zum Ziel der BKA-Ermittler werden, wenn sich dort zufällig ein Verdächtiger aufhalte. Eine unverdächtige Wohnung dürfte aber nur dann observiert werden, wenn dies zwingend zur Gefahrenabwehr erforderlich sei. Edathy erneuerte seinen Vorschlag, das Instrument der Online-Razzia zunächst auf vier bis fünf Jahre zeitlich zu befristen.

Opposition fürchtet Super-Spitzel-Behörde

Eine Anregung, die Schäuble "albern" findet. Das BKA-Gesetz halte sich an die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vom Frühjahr, sagte Schäuble. Die Fahnder dürften daher Wohnungen nicht heimlich betreten, um spezielle Software auf den zu überwachenden Computern zu installieren. Dass der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach von diesem Begehungsverbot allerdings wenig hält, ist bekannt. Für dessen Aufhebung müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden.

Schäuble tat die Kritik aus den Reihen der SPD als Einzelmeinungen ab. Auch die allgemeine, öffentliche Verunsicherung sei "unbegründet", der Rechtsstaat nehme den Schutz der Grundrechte "ungeheuer wichtig". Es müsse aber auch Instrumente geben, um eben diese Grundrechte zu schützen. Mit dem Gesetzentwurf würden zudem keineswegs neue Befugnisse geschaffen, sondern Regelungen genutzt, die den Länderpolizeien jetzt schon zustehen.

Das allerdings macht die Pläne nach Ansicht der Opposition nicht besser. Schäuble ziehe aus allen Landespolizeigesetzen "den jeweils härtesten Stoff", kritisierten die Grünen - heraus komme "ein wahres Kabinett von Grausamkeiten". Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, sprach von "einer Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI" und einem "schwarzen Tag für die Menschenrechte".

"Das BKA wird zur Super-Spitzel-Behörde ausgebaut", warnte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Der Kreis derer, die in eine Überwachungsmaßnahme geraten könnten, werde unüberblickbar weit. Linksfraktionsvize Wolfgang Neskovic empörte sich über einen "weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden". Mit dem Gesetzentwurf werde das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten "in eklatanter Weise" verletzt.

mit Material der Agenturen

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Online-Durchsuchung

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP