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26.06.2008
 

Bundestag

Union warnt vor Patientenverfügungen

Von Carsten Volkery

Acht Millionen Menschen haben in Deutschland eine Patientenverfügung unterzeichnet. Das Problem: Ärzte müssen sich nicht daran halten. Eine breite Koalition im Bundestag will den Patientenwillen nun verbindlich machen - doch der Widerstand ist groß.

Berlin - Wenn es um Fragen von Leben und Tod geht, dann halten sich die Redner im Bundestag normalerweise zurück. Polemik gilt als unfein, man tendiert eher zum Pathos. Bei der Debatte an diesem Donnerstagnachmittag jedoch waren durchaus scharfe Töne zu hören.

Der CDU-Abgeordnete Markus Grübel warnte vor "radikalen Patientenverfügungen", mit denen Menschen sich unfreiwillig selbst umbringen würden. Redner von SPD, Grünen, FDP und Linken hielten dagegen und unterstellten der Union indirekt, "Zwangsbehandlungen" zu unterstützen oder gar einen "Polizeistaat" zu wollen.

Patient im Koma: "Würdeloses Siechtum"
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DPA

Patient im Koma: "Würdeloses Siechtum"

Das Thema Patientenverfügung ist emotional aufgeladen. Debattiert wurde ein Gesetzesentwurf von über 200 Abgeordneten der Fraktionen SPD, FDP, Grüne und Linke. Ziel dieser Regenbogen-Koalition: Patientenverfügungen sollen rechtlich verbindlich werden.

Über acht Millionen Menschen haben in Deutschland eine Patientenverfügung unterschrieben. Darin wird festgelegt, wie ein Arzt verfahren soll, wenn der Patient im Koma liegt oder aus anderen Gründen nicht entscheidungsfähig ist. Soll sein Leben durch Magensonden, künstliche Beatmung und sonstige lebenserhaltende Maßnahmen verlängert werden oder lieber nicht?

Das Problem: Der Arzt muss sich nicht an die Patientenverfügung halten. Ob der schriftlich vorliegende Wille des Patienten tatsächlich beachtet wird, ist derzeit noch von vielen Faktoren abhängig: Von Ärzten, Angehörigen, Betreuern und - im Streitfall - von Richtern.

Gruppenantrag von über 200 Abgeordneten

Joachim Stünker ist angetreten, das zu ändern. Zusammen mit den Abgeordneten Michael Kauch (FDP), Jerzy Montag (Grüne) und Luc Jochimsen (Die Linke) hat der Sozialdemokrat den Gruppenantrag in das Parlament eingebracht. Patienten hätten ein "verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, dass ihr Wille beachtet wird", sagte Stünker im Plenum. Das gelte auch, wenn sie handlungsunfähig seien. Ihm gehe es darum, für Ärzte und Patienten Rechtssicherheit zu schaffen. Im Moment gebe es ein "babylonisches Stimmengewirr" beim Umgang mit Patientenverfügungen.

Der FDP-Abgeordnete Kauch sagte, es dürfe nicht so weitergehen, dass gegen den erklärten Willen des bewusstlosen Patienten Magensonden eingeführt werden und Sehnen zerschnitten werden. Das habe mit Selbstbestimmung nichts zu tun.

Die frühere Bundesjustizministerin und FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte vor "gefährlichen Situationen eines würdelosen Siechtums". Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein "großer Schritt", der von der Bevölkerung erwartet werde. Auch Luc Jochimsen, Abgeordnete der Linksfraktion, verwies darauf, dass eine große Mehrheit der Deutschen Rechtssicherheit wolle. Es sei daher "höchste Zeit" zu handeln.

Widerstand aus der Union

Doch gilt eine baldige Lösung als unwahrscheinlich, denn der Bundestag ist gespalten. 209 von 612 Abgeordneten hat Stünker bisher für seinen Antrag gewinnen können. Der größte Widerstand kommt aus der Unionsfraktion, aus deren Reihen kein einziger Abgeordneter unterschrieben hat. Die Christdemokraten zeigten sich zudem verschnupft, dass Stünkers Entwurf noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wurde.

Es habe andere Absprachen gegeben, klagte CDU-Mann Grübel. So habe Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach nicht ausreichend Zeit gehabt, weitere Unterstützer für seinen eigenen Gesetzentwurf zu finden. Der sieht vor, Patientenverfügungen nur dann für verbindlich zu erklären, wenn die Krankheit einen "unumkehrbar tödlichen Verlauf" nimmt.

Die Unionsredner warnten im Plenum davor, Patientenverfügungen zu ernst zu nehmen. Die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner erzählte die Geschichte von einer alten Frau, die in ihrer Patientenverfügung geschrieben hatte, sie wolle auf keinen Fall an Schläuche gehängt werden und auch keine Magensonde erhalten. Als sie jedoch erfahren habe, dass man auch nach einer Blinddarm-Operation an Schläuche gehängt wird, habe sie die Verfügung zerrissen.

CDU: "Elitärer Ansatz"

CDU-Mann Grübel sagte, wer Patientenverfügungen für verbindlich erklären wolle, setze den gut informierten Menschen voraus. Das sei ein "elitärer Ansatz". Die Gefahr von Irrtümern sei zu groß. "Ein falsches Kreuz bei einer Multiple-Choice-Patientenverfügung – und schon ist es geschehen", so Grübel. Patientenverfügungen ohne Reichweitenbegrenzung seien "eine scharfe Waffe, die der Mensch gegen sich selber richtet".

Klöckner und Grübel rückten den Stünker-Vorschlag in die Nähe von illegaler Sterbehilfe - ein Vorwurf, der wütend zurückgewiesen wurde. Mit aktiver Sterbehilfe habe der Antrag überhaupt nichts zu tun, sagte Stünker. "Tötung auf Verlangen bleibt strafbar". Auch mit Multiple Choice habe eine Patientenverfügung nichts zu tun, sagte die SPD-Abgeordnete Carola Reimann.

Doch Unbehagen über Patientenverfügungen gibt es nicht nur bei der Union. "Was können wir eigentlich regeln?", fragte die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt. Sterben folge schließlich nicht dem "Wenn-Dann-Schema".

Tatsächlich ist es schwer, alle Eventualitäten in einer Patientenverfügung genau festzulegen. Und muss ein Bürger sich vor Abfassung einer Patientenverfügung umfassend beraten lassen? Wie detailliert müssen Symptome und medizinische Behandlungen festgehalten sein?

Nicht alle Fragen müsse der Gesetzgeber beantworten, finden die Unterzeichner des Stünker-Antrags. Wer eine Patientenverfügung aufsetze, gehe ein Risiko ein, sagte die Grünen-Abgeordnete Birgitt Bender. Es sei eine Anmaßung, Menschen davor bewahren zu wollen. "In einer freiheitlichen Gesellschaft gehört dieses Risiko dazu". Der Liberale Kauch warf den Kritikern von Patientenverfügungen vor, sie setzten auf "fürsorglichen Paternalismus" und auf "Fremdbestimmung".

Müssten die Betroffenen abstimmen, würde der Stünker-Antrag wohl eine deutliche Mehrheit erhalten. Umfragen zufolge wollen zwei Drittel derer, die eine Patientenverfügung unterzeichnet haben, dass die Handlungsanleitung von den Ärzten strikt beachtet wird. Im Bundestag jedoch sind die Lebensschützer derzeit noch zahlreich genug, um ein entsprechendes Gesetz zu blockieren.

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insgesamt 12 Beiträge zum Forum...
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30.06.2008 von kdshp: .....aw

Hallo, das ist kein argument sondern das war eine antwort. Ich persönlich will nicht aufrechnen werde alt gegen jung oder sonst noch wenn oder was. Dieses denken kommt ja auch aus dem politisch rechten lager und paßt auch [...] mehr...

29.06.2008 von Rainer Helmbrecht: xxx

Das ist so ein ähnliches Argument, wie von Leuten, die keine Tiere mögen. Außer, die Tiere sind in irgendeiner Weise nützlich. Hunde? widerlich, es sei denn, als Begleithund für verhaltensgestörte Kinder, Blinde, oder sonst [...] mehr...

29.06.2008 von kdshp: .....aw

Hallo, die patientenverfügungen bezieht sich ja nicht nur auf alte ! Obwohl hier sicherlich die größte gruppe der leute zu erwarten wäre. Bei den kosten bin ich mir nicht zu 100% so sicher denn volkswirtschaftlich bringen die [...] mehr...

29.06.2008 von tl-hd: ...

Naja, für fast die ganze Gesellschaft. Für diejenigen, an die die Krankenkasse diese Gelder bezahlt (die lösen sich schließlich nicht in Luft auf) sind diese Patienten nicht teuer, denen sind die vielmehr lieb und teuer. Und ich [...] mehr...

29.06.2008 von Artisan: Und wer hat was davon...?

@kdshp Wer bereichert sich? Gefährlich Argumentation! ...tatsächlich ist der Patient zwischen 85 und 95 - Krass gesagt - am teuersten für die Krankenkasse... sprich die ganze Gesellschaft. Da sind alle Patientenverfügungen [...] mehr...

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