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01.07.2008
 

Todesvideo-Aktion

Ärzte und Politiker entsetzt über Sterbehelfer Kusch

Er selbst sieht sich als Retter der Hilflosen, Kritiker nennen ihn einen selbstgefälligen Zyniker: Der frühere Hamburger Justizsenator Kusch hat mit seiner Sterbehilfeaktion heftige Empörung provoziert. Politiker und Mediziner werfen ihm Geltungssucht vor, die Länder planen schärfere Gesetze.

Berlin - Akt der Menschlichkeit oder blanke Selbstdarstellung? Die vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistete Sterbehilfe bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg empört Politiker und Ärzte.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte der "Bild"-Zeitung: "Ich finde es unglaublich, dass ein ehemaliger Senator sich mit einem solchen Apparat öffentlich produziert." Sie lehne aktive Sterbehilfe kategorisch ab. "Der richtige Weg sind Hilfsangebote für sterbende Menschen", sagte Schmidt. Das sei zugleich ein wesentlicher Beitrag dazu, den Diskussionen um aktive Sterbehilfe den Nährboden zu entziehen.

Kusch hatte Ende März einen selbstentwickelten Automaten für Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen. Daraufhin habe sich die jetzt gestorbene Frau bei ihm gemeldet, sagte Kusch. Der Apparat kam laut Kusch zwar nicht zum Einsatz, doch habe die Rentnerin am vergangenen Samstag eine tödliche Dosis Medikamente eingenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit, unter welchen Umständen die Frau gestorben ist.

Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland

Indirekte aktive Sterbehilfe

Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Passive Sterbehilfe

Patientenwille

Patientenverfügungen

Beihilfe zum Suizid

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte dem Blatt: "Es ist abscheulich und zutiefst empörend, wie hier ein selbstgefälliger Zyniker die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seine Geltungssucht zu befriedigen."

Mehrere Bundesländer wollen die gewerbliche oder organisierte Suizidhilfe verbieten. "Der Tod darf nicht zu einem profanen Dienstleistungsangebot werden", sagte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) der "Berliner Zeitung". Die Angst der Menschen zu leiden dürfe nicht von Dritten zur eigenen Gewinnmaximierung ausgenutzt werden.

Der Zeitung zufolge soll dazu am Freitag im Bundesrat ein Gesetzentwurf beschlossen werden, der auf gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Neben Baden-Württemberg stünden auch Bayern, Thüringen, das Saarland und Hessen hinter dem Entwurf.

Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) sagte der Zeitung: "Die Würde des Menschen muss auch und gerade in existenziellen Situationen, insbesondere am Lebensende, uneingeschränkt gewahrt werden."

ffr/ddp/AP

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