Erfurt/Düsseldorf - Das Rauchen in Gaststätten ist vom heutigen Dienstag an bundesweit verboten. Als letzte Bundesländer lassen Nordrhein-Westfalen und Thüringen entsprechende Gesetze in Kraft treten.
Das Rauchverbot gilt in Behörden, Gaststätten, Vereinshäusern, Spielkasinos sowie Sport- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gelten für Nebenzimmer von Gaststätten sowie Diskotheken, sofern sich dort keine Tanzfläche befindet. Behördenleiter haben zudem die Möglichkeit, Raucherzimmer einzurichten.
Bei Verstößen gegen das Verbot drohen zum Teil Bußgelder, in Sachsen bis zu 5000 Euro. Bundesweit sind gegen die Neuregelungen zahlreiche Klagen von Wirten anhängig. Vom Bundesverfassungsgericht wird dazu demnächst ein Grundsatzurteil erwartet.
ffr/ddp/dpa
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