Hamburg - Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts sorgt beim ZDF für große Erleichterung - für Gregor Gysi ist sie ein weiterer Schlag: In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Richter heißt es, bei einer von Gysi beanstandeten ZDF-Sendung vom 22. Mai handele es sich um eine zulässige "Verdachtsberichterstattung". Der Fernsehsender habe den Sachverhalt um die Stasi-Vorwürfe gegen Gysi sorgfältig recherchiert. Es hätten sich dabei "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der geäußerte Verdacht zutrifft". Gysi hatte eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Bericht beantragt.
In dem ZDF-Bericht hatte die Stasi-Aktenbeauftragte Marianne Birthler gesagt, Gysi habe dem DDR-Geheimdienst "wissentlich und willentlich" über den verstorbenen Regimekritiker Robert Havemann berichtet. Die Pressekammer des Landgerichts habe mit seinem Urteil aber nicht gesagt, dass Gysi willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet habe, hieß es in der Erklärung des Gerichts.
Die Debatte über Gysis Vergangenheit war neu entbrannt, nachdem die Stasi-Unterlagenbehörde im Mai ein bisher unveröffentlichtes Stasi-Dokument herausgegeben hatte (mehr...), das den Schluss nahelegt, Gysi sei Inoffizieller Mitarbeiter gewesen - was der Linkspartei-Politiker vehement bestreitet.
Gysi legte nach Angaben eines Fraktionssprechers Beschwerde gegen das Urteil ein. Gysi habe versucht, die freie Berichterstattung des Senders zu behindern, erklärte Chefredakteur Nikolaus Brender. Er müsse sich aber daran gewöhnen, "dass im öffentlichen Informationsinteresse auch weiterhin über seine Vergangenheit berichtet wird".
Gysi war bereits in der vergangenen Woche mit einem Antrag gegen den ZDF-Beitrag vor dem Landgericht Mainz gescheitert, allerdings nur aus formalen Gründen. Sein Antrag auf Gegendarstellung sei nicht korrekt formuliert worden, hatte es zur Begründung geheißen.
flo/AP/AFP
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