Sonntag, 22. November 2009

Politik



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24.07.2008
 

Rechtsextremist vor Gericht

Staatsanwältin zollt Mahler Respekt und verliert Posten

Für sie war es nur ein Missverständnis, für ihre Vorgesetzten unerträglich: Eine Oberstaatsanwältin aus Cottbus hat dem Rechtsextremisten Horst Mahler ihren Respekt bekundet. Nun hat sie ihren Job verloren - als Leiterin der Abteilung für politisch motivierte Straftaten.

Potsdam - Ein einziges Wort kann eine Karriere beenden: Nach ihrer Respektbekundung für den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler muss Oberstaatsanwältin Cecilie Cramer-Krahforst ihren Posten als Abteilungsleiterin an der Cottbuser Staatsanwaltschaft räumen. Er erwarte in dieser Position - als Chefin der Abteilung für politisch motivierte Straftaten - "mehr Fingerspitzengefühl", sagte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg am Donnerstag. Aus seiner Sicht handele es sich um eine "schlimme Entgleisung". Cramer-Krahforst hatte am Dienstag in einem Prozess gegen Mahler in ihrem Plädoyer gesagt, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr "einen gewissen Respekt" ab".

Rautenberg sagte, die Oberstaatsanwältin habe sich zu dem Vorfall geäußert und ihre Worte "zutiefst bedauert". Cramer-Krahforst wird demnach weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus arbeiten, sie soll jedoch mit der Leitung einer anderen Abteilung betraut werden.

Zuvor hatte ein Sprecher des Justizministeriums in Potsdam gesagt, die erfahrene Juristin sei über jeden Verdacht einer Sympathie für Rechtsextremisten erhaben. Dennoch sei ihr mit ihrer deplazierten Äußerung möglicherweise "für einen Moment entglitten", dass sie in dem Prozess vor dem Landgericht Cottbus als Vertreterin der Staatsanwaltschaft auftrat.

Der Leiter der Cottbuser Staatsanwaltschaft, Wilfried Robineck, hatte sich nach dem Plädoyer Cramer-Krahforsts bereits deutlich von seiner Kollegin distanziert und ihre Äußerung "unerträglich" genannt. Robineck hatte sowohl das Justizministerium in Potsdam als auch den Generalstaatsanwalt unterrichtet.

Bereits im Prozess hatte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung heftige Kritik an der Juristin geübt. Wie der "Tagesspiegel" am Donnerstag berichtet, hatte der Richter betont, "dass die Kammer sich diesem 'Respekt' nicht anschließen kann, sondern Herrn Mahler für einen sehr gefährlichen Rechtsextremisten hält".

Nur ein "Missverständnis"?

Cramer-Krahforst hatte Mahlers Ideologie in dem Prozess als absolut verwerflich bezeichnet und neun Monate Haft gegen ihn beantragt. Ihren "Respekt" begründete sie außerhalb des Gerichtssaals damit, dass es "bemerkenswert" sei, dass Mahler offenbar einen Richter suche, der seine Auffassung teile, der Paragraf 86a des Strafgesetzbuches sei verfassungswidrig. Darin wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.

In einer Erklärung, die Cramer-Krahforst am Donnerstag abgab, sprach die Juristin von einem "Missverständnis". Sie sei auf die Beweggründe und Ziele des Angeklagten eingegangen, habe aber damit keinesfalls Achtung oder gar Ehrerbietung zum Ausdruck bringen wollen.

Der 72-jährige Mahler wurde von der Cottbuser Strafkammer zu elf Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mahler 2006 beim Antritt einer Haftstrafe in Cottbus seinen Arm zum Hitlergruß erhoben und einer Gruppe von Anhängern "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" zugerufen. Mahler ist bereits mehrfach wegen ähnlicher rechtsextremer Propagandadelikte verurteilt worden.

ffr/AFP

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