Berlin - Es war Mitte Juni. Da einigte sich die schwarz-rote Koalition bei ihrem Gipfeltreffen im Kanzleramt auf eine Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2009. Zum Umfang allerdings wurde nichts beschlossen. Dies hänge vom sogenannten Existenzminimunsbericht ab, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Kanzlerin mit Kind: Künftig zwischen 10 und 50 Euro mehr Kindergeld
Es waren CDU und CSU, die in den vergangenen Monaten immer wieder die Erhöhung von Kindergeld und auch steuerlichem Kinderfreibetrag forderten. Im Steuerkonzept von CSU-Chef Erwin Huber nahm die Thematik - neben der Pendlerpauschale - breiten Raum ein.
Auf einer gemeinsamen Präsidiumssitzung Anfang Juni in Erding sprachen sich CDU und CSU erneut für eine Kindergelderhöhung aus. Gleichzeitig legte die SPD ein "Zehn-Punkte-Programm gegen Kinderarmut" vor. Im Gegensatz zur Union verfolgt sie eine andere Strategie: Explizit von Kindergelderhöhung etwa ist darin nicht die Rede. Vielmehr soll der Kinderfreibetrag so umgestaltet werden, dass alle Kinder gleich gefördert werden - und nicht Besserverdienende stärker von den Freibeträgen profitieren. Die Union lehnte dies ab.
Kurz darauf die Einigung im Koalitionsausschuss, die dem Konzept von CDU/CSU folgte: Kindergelderhöhung und höhere Freibeträge. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat in seinen Haushalt 2009 für familienpolitische Leistungen eine Summe von einer Milliarde Euro zurückgestellt.
Familienpolitiker Singhammer nun kalkuliert bei seiner konkretisierten Kindergelderhöhung mit Kosten von 2,56 Milliarden Euro. Die entsprächen in etwa den Einsparungen beim Kindergeld seit 2006 - denn die Deutschen haben weniger Kinder bekommen.
sef
Korrektur: In diesem Artikel hieß es zunächst, Finanzminister Steinbrück habe in seinen Haushalt 2009 bereits einen Puffer von sieben bis acht Milliarden Euro eingebaut. Diese Zahlen beziehen sich nach Angaben eines Sprechers des Finanzministeriums allerdings auf die Zeitdauer bis 2012. Für 2009 beträgt die zurückgestellte Summe für familienpolitische Leistungen eine Milliarde Euro. SPIEGEL ONLINE bittet den Fehler zu entschuldigen.
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Kindergeld hat keine Zweckbestimmung, kann mithin nicht zweckentfremdet werden ! Das Kindergeld beträgt 154,08 € , wenn Sie davon ein Kind auch nur ernähren und kleiden können, dann man raus mit Ihren Rechenbeispielen. mehr...
- der Staat hat Pflichten, diese ergeben sich aus dem Grund- setz, zu erfüllen. Wenn das aber so läuft, wie aktuell, Kindern das Existenzminimum zu verweigern, siehe hier: [...] mehr...
Haben Sie schon mal im HartzIVregelsatz nachgeschaut, wieviel dort für Bildung vorgesehen ist ? Macht nix, ich nehme Ihnen diese Mühe mal ab : 0 € mehr...
Was glauben Sie warum es das Grundgesetz gibt ? - der Kaiser den Sie wähnen, führte Deutschland in den WK I - gefolgt von Ihrer gewähnten Disziplin, WK II - wie Sie es "ohne" Männer zu Ihren Kindern geschafft [...] mehr...
Der einzige Weg ! mehr...
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