Hamburg/Karlsruhe - Erfolg für die Raucher: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin wegen unzureichender Ausnahmevorschriften teilweise für verfassungswidrig. Die Richter gaben dabei zwei Wirten aus Berlin und Tübingen sowie einem Discothekenbetreiber aus Heilbronn Recht.
Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Bis dahin darf in Schankkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Voraussetzung sei auch, dass die betroffene Kneipe "keine zubereiteten Speisen" anbietet. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein.
Auch im Fall der baden-württembergischen Discothek hoben die Richter bis zu einer Neuregelung das generelle Rauchverbot für Discos auf, die nur von Volljährigen besucht werden dürfen. Dort dürfen nun Raucherräume eingerichtet werden, in denen sich allerdings keine Tanzfläche befinden darf.
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.
Im vierten Quartal 2007 ging der Umsatz in Kneipen und Discos in Bundesländern mit Rauchverbot im Vergleich zum Vorjahresquartal um ganze 14 Prozent zurück. In Nordrhein-Westfalen hingegen, wo das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht galt, sank er im Schnitt um 8,8 Prozent.
Aber auch Restaurants leiden unter Besucherschwund: Läden mit Qualmverbot machten im Schnitt ein Minus von 6,3 Prozent, in den übrigen Ländern waren es nur 5,4 Prozent.
flo/AP/dpa/Reuters
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