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30.07.2008
 

Verfassungsurteil

SPD-Politiker fordern totalen Qualm-Bann

Von Severin Weiland

Altkanzler Helmut Schmidt, Fraktionschef Peter Struck, Ex-Minister Franz Müntefering - die SPD hat prominente Raucher. Doch in der Partei hoffen manche nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts auf einen neuen Anlauf für striktere Regelungen.

Berlin - Im Büro des "Zeit"-Herausgebers Helmut Schmidt klingelte heute häufiger als sonst das Telefon. Was der Altkanzler zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts sage? Die Antwort fiel einsilbig aus: Schmidt sei bekanntlich bekennender Raucher, im übrigen derzeit im Urlaub und werde ohnehin zum jüngsten Richterspruch keine Stellungnahme abgeben, hieß es aus seinem Büro zu SPIEGEL ONLINE.

Altkanzler Schmidt und Ehefrau Loki: Ikonen der Raucher
DPA

Altkanzler Schmidt und Ehefrau Loki: Ikonen der Raucher

Der 89-Jährige und seine ein Jahr jüngere Ehefrau Loki sind so etwas wie Ikonen der Raucherbewegung, seitdem sie Anfang des Jahres von einer Initiative angezeigt wurden, weil sie auf einem Empfang eines Hamburger Theaters in aller Öffentlichkeit munter gepafft hatten. Die Anzeige wurde zwar schon bald von der Staatsanwaltschaft eingestellt, auch beteuerte Schmidt, sich künftig ans Gesetz halten zu wollen. Das Rauchen allerdings werde er nicht lassen, stellte er damals klar: "Ich bin doch nicht verrückt."

SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach hofft für Rauchgegner

Die Rauchergegner in der SPD wollen nach dem Urteil weiter für ihren Kurs werben. Schließlich haben die Richter gehörigen Interpretationsspielraum zugelassen, wie Lothar Binding findet. Der streitbare SPD-Politiker gilt als eine Art Urvater der Anti-Raucher-Bewegung. Er war vor zwei Jahren Initiator eines parteiübergreifenden Gruppenantrags im Bundestag, der die Debatte um den Nichtraucherschutz mächtig anfachte. "Ich sehe nach dem Urteil gute Chancen, die Debatte wiederaufzunehmen und voranzutreiben", sagt er zu SPIEGEL ONLINE. Schließlich sei erstmals der Gesundheitsschutz konkret für ein generelles Rauchverbot in Gaststätten genannt worden. "Das ist vorher oft in der öffentlichen Diskussion in Frage gestellt worden", so der SPD-Bundestagsabgeordnete Binding.

Zwar hat Karlsruhe bestehende Landesgesetze für Gaststätten und Diskotheken in Berlin und Baden-Württemberg ab sofort für teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Überarbeitung bis Ende 2009 festgelegt. Moniert hatten die Richter aber vor allem die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebots. Und so hoben sie denn auch hervor, dass die stringenten Regelungen in Bayern und Saarland mit der Verfassung übereinstimmen. In Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot, im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt.

Weil das Gericht auch strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß hält, ist neben Binding auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach durchaus optimistisch. "Aus der Begründung ergibt sich die Möglichkeit, zu allgemeinen Rauchverboten in Gaststätten und gastronomischen Einrichtungen zu kommen", sagt der Bundestagsabgeordnete zu SPIEGEL ONLINE. Langfristig glaubt Lauterbach an einen Erfolg der Anti-Raucher-Bewegung. Deutschland werde sich vom internationalen Trend nicht abkoppeln können. Schließlich würden in Zukunft die Gefahren, die durch das Passivrauchen entstünden, mehr und mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen. "Im Augenblick sind sich 90 Prozent der Bevölkerung über die Gefahren des Passivrauchens noch nicht im Klaren, das wird sich aber ändern", so der SPD-Politiker. Mit einer relativ einfachen Maßnahme wie dem Rauchverbot ließen sich "mehrere tausend Herzinfarkte im Jahr verhindern, das ist wissenschaftlich untermauert", so Lauterbach.

Aus der Begründung des Gerichts zieht auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, ähnliche Konsequenzen. Das Urteil betone ausdrücklich, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut sei. "Jetzt sind die Länder gefordert, Regelungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorzulegen", so die Sozialdemokratin.

Das Bundesverfassungsgericht habe schließlich lediglich kritisiert, dass die getroffenen Ausnahmeregelungen nicht konsequent seien. Nicht alle Gastwirte seien schließlich in der Lage, einen Raucherraum einzurichten. "Die daraus entstehende und heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ungleichbehandlung und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen wären zu vermeiden, wenn auf alle Ausnahmetatbestände gänzlich verzichtet würde", so Bätzing. Ihre Schlussfolgerung: Die Entscheidung sei "ein Urteil gegen die Ausnahmeregelungen und nicht gegen den Nichtraucherschutz".

In Bayern ein Wahlkampfthema?

Ganz anders sehen das die Jungen Liberalen in Bayern, die Jugendorganisation der FDP. "Das heutige Urteil aus Karlsruhe ist ein deutliches Signal für die Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Bürger und gegen die Gängelung und staatliche Reglementierung", sagt René Wendland, Vorsitzender der Jungen Liberalen Bayern. Natürlich bedürfe es weiterhin eines Nichtraucherschutzes, etwa durch freiwillige Regelungen der Gastronomen und gegenseitiger Rücksichtnahme unter den Gästen, nicht jedoch durch ein starres und für viele Wirte existenzgefährdendes Gesetz. "Wer sein Essen ohne Zigarettenqualm genießen möchte, geht eben in einen gesonderten Nichtraucherbereich oder in ein speziell für Nichtraucher ausgewiesenes Restaurant", so Wendland.

Die CSU hingegen sieht sich durch die Richter in Karlsruhe bestätigt. Für das Jahr des Landtagswahlkampfes gilt allerdings im Freistaat eine Ausnahmeregelung für Bier- und Festzelte.

Als einer der schärfsten Kämpfer gegen das Rauchen in Gaststätten und Bierzelten hatte sich in der Vergangenheit Georg Schmid hervorgetan, CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag. "Die stringente Linie des Freistaats wurde durch Karlsruhe bestätigt", sagt er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Schmid sieht auch keine Gefahr, dass das Thema noch einmal groß im laufenden Landtagswahlkampf eine Rolle spielen wird. Die Entscheidung über die Ausnahmen sei im Frühjahr gefallen, jeder wisse, dass dann ab 2009 das Rauchverbot auch in Bierzelten gelte. "Das ist nicht mehr entscheidend im Wahlkampf", so der CSU-Politiker.

Könnte Bayern bald also ein Vorbild für die Nichtraucherbewegung werden? Jedes Land sei frei, selbst zu entscheiden, welche Regelungen es treffe, sagt Schmid. "Eines steht aber jedenfalls nach dem Urteil fest - wer den stringenten bayerischen Weg gehen will, bewegt sich auf sicherem Grund", so der CSU-Politiker.

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