Von Maike Jansen und Philipp Wittrock
Düsseldorf/Berlin - Ein ganzer Tross von Ü-Wagen steht vor der Düsseldorfer SPD-Zentrale, daneben ein einsamer Demonstrant: "Clement weg = Agenda 2010 weg = Volkspartei SPD?" hat er auf ein Pappschild mit dem Parteilogo geschrieben, bereitwillig hält er es den Fotografen entgegen. Es ist Sommerpause, doch auch drinnen, im Hauptquartier der nordrhein-westfälischen Genossen, drängeln sich die Journalisten.
Wolfgang Clement: Bis in die letzte Instanz
Ein ungewöhnlich großer Auftrieb ist das für diese Jahreszeit - und alles für knapp 30 Sekunden. So lange braucht Hannelore Kraft, Chefin der NRW-SPD, um mit ausdrucksloser Miene ihre Erklärung zu verlesen. Kernaussage: "Die Schiedskommission hat nach der mündlichen Verhandlung vom 12. Juli 2008 entschieden, dass Wolfgang Clement wegen Verstoßes gegen die innerparteiliche Solidarität aus der Partei ausgeschlossen werden soll." Es folgen ein paar juristische Erläuterungen - schließlich ein einziger persönlicher Satz: "Ich bedaure ausdrücklich, dass es soweit gekommen ist."
Worte, die Kraft mit Bedacht gewählt haben dürfte. Besagen sie doch nicht, dass sie die Entscheidung der Landesschiedskommission, die die Partei in Aufruhr versetzt, bedauert. Krafts Satz kommentiert auch nicht direkt das Verhalten Wolfgang Clements, der im hessischen Landtagswahlkampf indirekt dazu aufgerufen hatte, die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti wegen ihrer Energiepolitik nicht zu wählen.
Die Worte schweben irgendwo dazwischen - so wie das gesamte Verfahren, wie auch die Landeschefin betont. Noch stehe eine mögliche Entscheidung der Bundesschiedskommission aus, weswegen sie sich inhaltlich auch nicht zu dem Schiedsspruch äußern könne. Spricht's und verschwindet, wie sie gekommen ist - sichtlich angespannt und unwillig jedes weiteren Kommentars über ihre karge Erklärung hinaus.
Die Parteirichter der Landes-SPD haben also entschieden: Clement soll aus der Partei ausgeschlossen werden. Wie einen Donnerschlag habe den früheren Ministerpräsidenten die Entscheidung der Schiedskommission erwischt, heißt es. Er will sich gegen das Urteil wehren. Sein prominenter Rechtsbeistand, Ex-Innenminister Otto Schily wird binnen der nächsten zwei Wochen bei der Bundesschiedskommission Berufung einlegen. Der drohende Ausschluss Clements sei geeignet, "der Sozialdemokratie schweren und nachhaltigen Schaden zuzufügen", erklärt Schily am Nachmittag und warnt: "Ihn aus der SPD zu verbannen, hat suizidalen Charakter."
Das Urteil der Parteirichter scheint die NRW-SPD kalt erwischt zu haben. Dem Vernehmen nach hat Kraft erst am Morgen von der Entscheidung erfahren, immer wieder wird betont, dass sie keinerlei Einfluss auf das Verfahren genommen habe: "Die Schiedskommission handelt nicht nach politischen Vorgaben", stellt Kraft klar. "Sie ist kein politisches Gremium sondern ein unabhängiges Parteigericht."
Verstoß gegen die innerparteiliche Solidarität
Ein Rauswurf aus der Partei, so besagt es das Organisationsstatut der SPD, kommt in Frage, wenn ein Mitglied "vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist". Besonders wichtig ist den Sozialdemokraten das "Gebot der innerparteilichen Solidarität" - das das NRW-Parteigericht von Seiten Clements nun verletzt sieht.
Die Schiedskommission des Unterbezirks Bochum hatte Clement dagegen nur eine Rüge erteilt, die erste Stufe im Parteiordnungsverfahren. Clements Stolz gebot es wohl, auch gegen die Rüge in Berufung zu gehen. Hätte die Landesschiedskommission diese bestätigt - so wie die meisten Beobachter es erwarteten - Clement hätte es wohl murrend akzeptiert.
Vielleicht war sich der Ex-Ministerpräsident zu sicher. Und vielleicht haben auch die SPD-Spitzen, die sich nur Ruhe herbeisehnten, die Rechnung ohne ihre Hausjuristen gemacht. Denn dass Clements Verbalattacken durchaus für einen Rausschmiss reichen, hatten auch die Experten im Willy-Brandt-Haus ausgemacht.
"Wenn Clement vor der Schiedskommission auf seinen Aussagen beharrt hat, konnte diese möglicherweise nicht anders entscheiden", sagte ein hoher SPD-Funktionär aus Nordrhein-Westfalen am Donnerstag zu SPIEGEL ONLINE. Der Kommissions-Vorsitzende solle "ein sehr penibler Jurist sein".
Der Jurist heißt Josef Gelberg und ist Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster. Seit fünf Jahren sitzt er der für die Causa Clement zuständigen Landesschiedskommission I der NRW-SPD vor. Gelberg, 57, kommt aus dem Ortsverein Soest und ist seit 27 Jahren Parteimitglied.
Am Mittag werden Details aus seiner Urteilsbegründung bekannt. Die Kommission sieht in Clement einen Wiederholungstäter: Man schätze "das Risiko, dass es zukünftig zu vergleichbaren Angriffen auf die Wählbarkeit der SPD kommt, als hoch ein", heißt es. Clement sei nicht zu einer "Good-will-Erklärung", in kommenden Wahlkämpfen auf Äußerungen wie vor der Hessen-Wahl zu verzichten, bereit gewesen.
"Der Antragsgegner hat der Partei durch die öffentliche Aufforderung, die SPD und ihre Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl in Hessen nicht zu wählen, schweren politischen Schaden zugefügt", heißt es in dem Urteil weiter. Auch Clements Verdienste als ehemaliger Ministerpräsident von NRW und SPD-Politiker könnten den Schaden nicht aufwiegen.
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