Samstag, 21. November 2009

Politik



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04.09.2008
 

Ex-Innenminister Baum

Wie Datenmissbrauch unsere Demokratie gefährdet

Millionen Daten werden gestohlen, gehandelt, missbraucht - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lädt jetzt zu einer Sonderkonferenz über das Thema. Das ist zu wenig, zu spät, kritisiert sein Amtsvorgänger Gerhart Baum: Er wirft der Politik schwere Versäumnisse vor.

Plötzlich kommt die Datenschutzdiskussion in Gang. Auch der zuständige Bundesinnenminister wird tätig und lädt für diesen Donnerstag Verantwortliche nach Berlin ein. Da fragt man sich schon: warum erst jetzt - und warum begrenzt auf den Datenhandel, der in den letzten Wochen zum Skandalthema geworden ist?

ZUM AUTOR

AP
Der FDP- Politiker Gerhart Baum war von 1978 bis 1982 Innenminister der sozialliberalen Koalition und verantwortete in dieser Zeit das erste Datenschutzgesetz.
Denn das alles sind heute schon rechtswidrige Handlungen. Niemand, der die Verhältnisse wirklich kennt, ist dadurch überrascht worden. Möglicherweise handelt es sich bei Wolfgang Schäubles Konferenz um eines der üblichen Berliner Strohfeuer. Ein umfassendes Reformkonzept zu diesem Freiheitsthema "Datenschutz" ist jedenfalls nicht in Sicht. Schließlich wurde in den letzten Jahrzehnten der Datenschutz abgebaut – nicht aufgebaut!

Gerade der Staat ist mit schlechtem Beispiel vorangegangen. Durch die Sicherheitsgesetze der Innenminister Otto Schily und Wolfgang Schäuble wurden die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt und nicht ausgeweitet. Mit dem Ergebnis, dass die Sicherheitsbehörden immer mehr Daten unverdächtiger Bürger sammeln – Sozialdaten, Reisedaten, Bankdaten.

Grenzen der Datenspeicherung sind endgültig gefallen

Blickt man auf das gesamte Problemfeld, auch unter Einschluss der privaten Datenverarbeitung, ist die Lage noch viel brisanter.

In seiner Rede zur Theodor-Heuss-Preis-Verleihung im April 2008 fasste der Datenschutzpionier Spiros Simitis die Situation wie folgt zusammen: Nahezu jede personenbezogene Angabe wird heute gesammelt und gespeichert. Früher für selbstverständlich gehaltene Speicherungsgrenzen sind endgültig entfallen. Die Verarbeitungstechnologie schafft alle Voraussetzungen für multifunktionale Verwendung und systematische Vernetzung der Datenbestände. Auch die Trennung öffentlicher und privater Datenbanken schwindet dahin. Es reicht danach nicht, den Einzelnen auf seine Datenherrschaft zu verweisen, also auf sein Selbstbestimmungsrecht. Er hat es in vielen Fällen überhaupt nicht, denn er weiß nicht, welche Spuren er hinterlässt und was mit diesen geschieht.

Gläserne, maschinenlesbare Menschen

Hüter der Verfassung waren in den letzten Jahrzehnten in vielen Fällen die Datenschutzbeauftragten, vor allem aber das Bundesverfassungsgericht. Am Anfang stand das Volkszählungsurteil von 1983. Es hat die systematische, maschinell gestützte Durchleuchtung der Bevölkerung und die Möglichkeiten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verboten oder doch stark eingeschränkt. Heute nähern wir uns dem, um es populär auszudrücken: gläsernen, maschinenlesbaren Menschen.

In zahlreichen Entscheidungen, so zur Rasterfahndung, zur Videoüberwachung und zur Sammlung vom Kfz-Kennzeichen, hat das Verfassungsgericht immer wieder korrigierend eingegriffen. Zwei weitere Entscheidungen enthalten klare Handlungsanweisungen des Gerichts an den bisher untätigen Gesetzgeber, und das gerade auch für den privaten Bereich.

Bahnbrechend ist der Beschluss vom 23. Oktober 2006. In diesem Fall weist das Gericht zunächst auf Fälle hin, in denen die Freiwilligkeit der Preisgabe nur auf dem Papier steht, zum Beispiel wenn der Einzelne gegenüber Geschäftsbedingungen von Sparkassen, Banken und Versicherungen keine Alternative hat.

Generell hat das Gericht damals festgestellt, dass in den Fällen, in denen ein informationeller Selbstschutz nicht möglich und zumutbar ist, der Staat die Verantwortung hat, den Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten. Wörtlich führt das Gericht aus: "In einem solchem Fall kann dem Betreffenden staatlicher Schutz nicht unter Berufung auf einen nur scheinbare Freiwilligkeit der Preisgabe bestimmter Informationen versagt werden. Die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgende Schutzpflicht gebietet den zuständigen staatlichen Stellen vielmehr, die rechtlichen Voraussetzungen eines wirkungsvollen informationellen Selbstschutzes bereitzustellen."

Das aber ist nicht geschehen! Datenschutz stand nicht auf der politischen Tagesordnung.

Ein weiterer Auftrag zum Handeln geht vom sogenannten Online-Urteil vom Februar 2008 aus. In diesem analysiert das Gericht intensiv die Möglichkeiten, aber auch die neuartigen Gefährdungen der Informationstechnik - und postuliert ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dieses Grundrecht entfaltet seine Wirkung nicht nur gegenüber Eingriffen des Staates, sondern auch im privaten Bereich. Das Grundgesetz schützt also auch die Systeme privater Datenspeicherung.

Das neue IT-Grundrecht muss zu neuen rechtlichen Regelungen führen, etwa beim Arbeitnehmerdatenschutz, bei virtuellen Festplatten, die bei Internet-Diensten angelegt werden und beim "digital rights management".

Alles im allem ist es ein Armutszeugnis für die Politik, dass neue Schutzstrategien, wie sie von namhaften Experten seit Jahren vertreten werden, nicht Eingang in die Gesetze gefunden haben. Inzwischen gibt es nicht nur im staatlichen, sondern auch im privaten Bereich perfekte Überwachungsinfrastrukturen. Eine Fülle von Vorschlägen liegt auf dem Tisch, so zum Beispiel für Gewährleistung des Datenschutzes durch technische Gestaltungs- und Verarbeitungsregeln, durch neue Kontrollverfahren, durch Stärkung der Datenschutzbeauftragten und anderes mehr. Auch die FDP hat soeben Vorschläge für eine "liberale Datenschutzoffensive" vorgelegt. Sie enthält zahlreiche bemerkenswerte Vorschläge. Einige von ihnen müssen noch genauer durchdacht werden.

Empfindliche Freiheitsverluste

Datenschutz ist ein Freiheitsthema, so haben wir es schon in den siebziger Jahren gesehen, als ich im Bundesinnenministerium für das erste Bundesdatenschutzgesetz verantwortlich war. Ob dieses durch die Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz gestärkt werden könnte, wie es die Grünen-Politikerin Renate Künast vorschlägt? Dafür gibt es positive, aber auch negative Argumente. So gut es wäre, einen gesellschaftlichen Konsens über den hohen Stellenwert des Datenschutzes zum Ausdruck zu bringen, so überwiegen bei mir doch Zweifel. Welchen Abwägungen soll das neue Grundrecht zugänglich sein? Gibt es möglicherweise Anlass zu neuen Auslegungsunsicherheiten, die das Schutzniveau senken? Besser, als es in den Urteilen von Karlsruhe zum Ausdruck gebracht worden ist, kann Datenschutz nicht definiert werden. Der Verfassungsrang des Datenschutzes in Nordrhein-Westfalen hat die Verantwortlichen jedenfalls nicht daran gehindert, ein Online-Gesetz zu verabschieden, das die Regeln des Datenschutzes beiseitegewischt hat. Gefragt ist also vor allem verantwortliches Handeln der Politiker.

Die unkontrollierte Verwendung personenbezogener Daten berührt und gefährdet letztendlich den demokratischen Charakter unserer Gesellschaft. Aus diesem Grunde darf nicht länger gezögert werden, eine umfassende Reform des Datenschutzrechts in die Wege zu leiten. Die Untätigkeit der Politik führt zur empfindlichen Freiheitsverlusten in unserer Gesellschaft.

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