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05.09.2008
 

Gesundheit

Rauchverbot bleibt Ländersache

In Deutschland wird es kein generelles Rauchverbot geben. Vorschriften für kleine Kneipen sollen aber einheitlich und streng sein. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern.

Berlin - Ein landesweites Rauchverbot ist praktisch vom Tisch. Wo es Ausnahmeregelungen für abgetrennte Nebenräume von Gaststätten und kleinen Kneipen gibt, sollen diese aber möglichst einheitlich und streng ausfallen. Auf diese Linie verständigten sich Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag in Berlin.

Rauchen oder nicht? Die Länder entscheiden
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DDP

Rauchen oder nicht? Die Länder entscheiden

Die Unionsländer hatten das Treffen allerdings mehrheitlich boykottiert. Nun komme es darauf an, auch diese Länder für den eingeschlagenen Weg zu gewinnen, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Länder, die das Rauchen in Gaststätten generell verbieten wollen, können dies auch weiterhin tun.

Strikte Ausnahmeregeln betreffen vor allem die Größe von Einraumkneipen, das Angebot von Speisen und den Zugang nur für Erwachsene, wie Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) erläuterte. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürfen diese Raucherkneipen maximal 75 Quadratmeter groß sein - inklusive der Bereich hinter der Theke.

Außer Knabbergebäck und ähnlichem dürfe es dort auch nichts zum Essen geben. "Jedenfalls kann nicht gegessen werden, wo geraucht werden soll", betonte Trauernicht. Für Verwirrung sorgte, was "zubereitete Speisen" sind, die in solchen Kneipen nicht mehr angeboten werden dürfen. Künftig würden sich die Wirte entscheiden müssen, ob sie Speisen anbieten oder das Rauchen zulassen wollen. Minderjährigen unter 18 Jahren soll der Zugang zu solchen Kneipen nicht gestattet sein.

Für Niedersachsens Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) steht fest: "Ein totales Rauchverbot wird es in allen Bundesländern nicht geben." Das Rauchverbot mit Ausnahmen sei bereits strikt. Viele Gaststätten hätten in abgetrennte Nebenräume investiert. Allein in Niedersachsen gebe es 2000 Einraumkneipen.

Nächste Runde im Oktober

Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt, da sie den in einigen Ländergesetzen erlaubten abgetrennten Raucherraum nicht anbieten könnten und somit benachteiligt würden. Die Richter nannten aber auch ein striktes Rauchverbot verfassungsgemäß.

Schmidt lobte die Fortschritte beim Nichtraucherschutz der beiden vergangenen Jahren. Das Urteil habe allerdings dazu geführt, dass der Nichtraucherschutz nicht mehr überall gleichermaßen akzeptiert werde.

Mit einheitlichen Regeln solle nun wieder Rechtssicherheit geschaffen werden. "Wenn das anfängt aufzuweichen, ist das Rauchen bald das Normale", warnte sie. Ausnahmen seien gleichwohl die zweitbeste Lösung.

Trauernicht unterstrich, dass die Ministerpräsidenten sich im Oktober nun nicht mehr mit Definitionen von Speisen und Kneipengrößen befassen müssten. Die Runde der Länderchefs will eine möglichst einheitliche Linie festlegen. "Die neuerliche Befassung wird dazu beitragen, dass die Sensibilität steigt, dass die Ausnahmen das Problem sind." Nach dem Urteilsspruch aus Karlsruhe müssten alle Landesparlamente ihre Gesetze ändern.

Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sprach sich für ein striktes Rauchverbot aus, da jede Ausnahme zu neuer Rechtsunsicherheit führe. Die abwesenden Unionsländer stellten sich ein Armutszeugnis aus.

luc/dpa

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