Samstag, 21. November 2009

Politik



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10.09.2008
 

Spionagevorwurf

Deutsch-Iraner soll Rüstungsgüter für Teheran beschafft haben

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen iranischen Agenten in Deutschland erhoben: Er soll für die staatliche Rüstungsproduktion Irans Rohstoffe, Geräte und Ersatzteile im Gesamtwert von etwa 600.000 Euro besorgt haben.

Karlsruhe - 29 Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und geheimdienstliche Agententätigkeit werden ihm vorgeworfen: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen 52 Jahre alten Deutsch-Iraner erhoben, der heimlich Rüstungsgüter für Iran beschafft haben soll. Nach Angaben der Karlsruher Behörde muss er sich vor dem Oberlandesgericht in München verantworten. Der Mann soll zwischen 2002 und 2006 auf Veranlassung der iranischen Defence Industries Organisation (DIO) unterschiedliche Rohstoffe, Geräte und Ersatzteile im Gesamtwert von etwa 600.000 Euro in Deutschland besorgt haben.

Die DIO ist laut Bundesanwaltschaft für die staatliche Rüstungsproduktion Irans verantwortlich und "organisiert unter Einsatz nachrichtendienstlicher Methoden" für die dortige Rüstungsproduktion dringend benötigte Güter und Informationen aus dem Ausland.

Der Beschuldigte, der in Düsseldorf wohnte, soll eine Briefkastenfirma in der Schweiz eingerichtet haben. Für diese führte er den Angaben zufolge unter falschem Namen Verkaufsverhandlungen mit deutschen Herstellern. Unter dem Vorwand, die Waren seien für seine Schweizer Firma oder zum Weiterverkauf an untadelige Empfänger außerhalb der Europäischen Union bestimmt, soll er zahlreiche Lieferungen veranlasst haben.

Mit Hilfe einer bayerischen Spedition habe er ohne Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Güter direkt bei den Herstellerfirmen abholen oder diese unmittelbar an die Spedition weiterleiten lassen, hieß es weiter. Diese habe dann die Verzollung und den Weitertransport nach Iran übernommen. Rüstungsrelevante Produkte hätten nach dem Außenwirtschaftsrecht nur nach vorangegangener Unterrichtung oder Genehmigung des Bundesamtes nach Iran ausgeführt werden dürfen.

fat/dpa/ddp

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