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01.10.2008
 

Festnahme in Köln

Indizien gegen Terrorverdächtige bröckeln

Von Holger Stark

Nach der spektakulären Festnahme von zwei Terrorverdächtigen am Flughafen Köln-Bonn kommen Zweifel an der Aktion auf. Offenbar kam der Einsatz zu früh - und der entscheidende Hinweis war möglicherweise nur ein hysterischer Liebesbrief.

Berlin - Ansichten können sehr unterschiedlich sein: Bekannte und Freunde beschreiben Omar D. als "freundlichen, hilfsbereiten jungen Mann", von dem sie nur Positives zu berichten wissen. Die Ermittler hingegen halten ihn für einen Möchtegern-Selbstmordattentäter.

Fahndungsplakate: "Freundlicher Mann" oder Terrorist?
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DPA

Fahndungsplakate: "Freundlicher Mann" oder Terrorist?

Fest steht: Seit seiner Festnahme am Freitagmorgen vergangener Woche auf dem Flughafen Köln-Bonn sitzt der in Mogadischu geborene Deutsche zusammen mit seinem Freund Abdirazak B. in der Justizvollzugsanstalt Köln in Untersuchungshaft. Eine Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Bonn hatte am Samstag einen vorläufigen Haftbefehl erlassen.

Das entscheidende Indiz, das den Einsatzleiter vor Ort zum spektakulären Zugriff auf dem Rollfeld bewogen hatte, ist ein Brief, den die Ermittler im Gepäck von Omar D. fanden. Das Schreiben ist ein Abschiedsbrief von Omar D.s Verlobter. Er lässt sich lesen als finaler Abschied zweier Liebender - oder als Kommunikation mit einem designierten Märtyrer.

Dünne Indizien

Die Ermittler, die das Gepäck durchwühlten, während der Deutsch-Somalier an der Passkontrolle wartete, überprüft wurde und schließlich an Bord der Fokker 50 gehen durfte, werteten den Text als Beleg: D. wolle in den Dschihad ziehen. Die Familie von Omar D. behauptet dagegen, es sei ein Liebesbrief einer jungen Frau gewesen, die sich jedes Mal von ihrem künftigen Gatten verabschiede, als gebe es kein Morgen mehr - zumal das Pärchen räumlich getrennt wohne, er in Rheine, sie in Bonn.

Tatsächlich sind die Indizien gegen den 24-jährigen Deutsch-Somalier ungewöhnlich dünn. Der Haftbefehl ist gerade einmal eineinhalb Seiten lang und erkennbar hastig ausgefertigt. Die Richterin am Amtsgericht, offenkundig keine Expertin in heiklen Staatsschutzdelikten, begründet die Verwahrung darin mit einem angeblichen Entschluss, der Beschuldigte wolle einen islamistisch motivierten Selbstmordanschlag begehen. Wann, wo und wie, das bleibt offen, nur so viel: Voraussichtlich solle Sprengstoff verwendet werden.

Als weiteres Indiz werden zwei SMS angeführt, die Omar D. von seinem Bekannten Abdirazak B. empfangen habe und aus denen die Übergabe von möglichen Anschlagsplänen am 12. September 2008 in Bonn hervorgehe. Zudem argumentiert die Richterin, Omar D. verfüge über keine gefestigten Verbindungen.

Zumindest diesem letzten Punkt widerspricht Omar D.s Anwalt vehement. "Er und seine Verlobte haben sich beim Standesamt schon die Unterlagen für die Eheschließung besorgt", sagt Mutlu Günal. In Bonn wohnten diverse Familienangehörige, D. studiere regulär an einer niederländischen Universität und habe noch ein Zimmer bei seinen Eltern. Omar D. habe außerdem ein gültiges Rückflugticket aus Entebbe bei sich gehabt.

Die Frage ist, ob der Zugriff der Ermittler womöglich auch aus einem ganz anderen Grund voreilig war, denn auch intern bei den Sicherheitsbehörden ist die Festnahme umstritten. Vor allem die Geheimdienste, die das der Bonner Islamistenszene zugehörige Duo seit geraumer Zeit beobachten, hätten gerne verfolgt, wen die beiden Männer in Uganda kontaktieren.

Wenn nicht die Auswertung der Asservate und die derzeitigen Vernehmungen neue belastende Indizien ergeben, könnte es sein, dass Omar D. und Abdirazak B. in nicht allzu ferner Zukunft wieder auf freiem Fuß sind.

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