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23.10.2008
 

Sterbehilfe

Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft

Von Annett Meiritz

Zwei Menschen half Hamburgs Ex-Senator Roger Kusch bereits beim Selbstmord - nach eigenen Angaben sollen in den kommenden Wochen weitere Sterbewillige folgen. Ein Verbot der organisierten Sterbehilfe ist trotzdem nicht absehbar: Eine neue Initiative im Bundesrat kommt nur schleppend voran.

Hamburg - Auf den Fotos, die Roger Kusch auf seine Internet-Seite geladen hat, lächeln die weißhaarigen Frauen. Es sind die letzten Bilder kurz vor ihrem Suizid. Die 84-jährige Hamburgerin Inge Iassov und die 79-jährige Bettina Schardt aus Würzburg - sie sind offiziell die ersten Sterbewilligen, die der Politiker in den Tod begleitet hat.

Tödliche Medikamente (aus belgischer Apotheke): "Konkrete Hilfe"
DPA

Tödliche Medikamente (aus belgischer Apotheke): "Konkrete Hilfe"

Hamburgs ehemaliger Justizsenator stellt Klientinnen im Netz aus wie Hobby-Fotografen ihre Kreuzfahrt-Schnappschüsse. "Für die Suizidbegleitung sind 8000 Euro aufzuwenden", heißt es nüchtern auf seiner Homepage. "Ein niedrigerer Betrag kann vereinbart werden unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Sterbewilligen." Ein handgeschriebener Abschiedsbrief soll die Freiwilligkeit des Todes dokumentieren, auch Lebensläufe der Frauen sind als PDF-Datei einsehbar.

Akribisch listet Kusch Medienberichte über seine umstrittenen Aktionen auf - säuberlich getrennt in feindliche und freundliche Stimmen. Es gibt Videomitschnitte der Zwiegespräche zwischen Kusch und den alten Damen. Und Fotos von Kusch, wie er in den Wohnzimmern der Frauen sitzt und mit ihnen über den anstehenden Selbstmord spricht. "Dr. Kusch leistet konkrete Hilfe", wirbt der Rechtsanwalt für seine Dienste.

Die Proteste sind ruhiger geworden

Wie konkret, das demonstrierte der Ex-CDU-Politiker Anfang Juni dieses Jahres, als er medienwirksam den Freitod Bettina Schardts verkündete. Kusch besuchte die Rentnerin mehrfach, um sie zu beraten, er vermittelte den Arzt, der ihr tödliche Medikamente verschrieb, er hielt ihr die Hand, bevor sie starb.

Rechtlich bewegt sich Kusch auf der sicheren Seite, da Freitod nicht als Straftat gilt - Beihilfe dazu demnach auch nicht. Einen möglichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung umgeht Kusch, indem er wie im Fall Bettina Schardt kurz vor dem entscheidenden Moment das Sterbezimmer verlässt. Die Rentnerin schluckte das Gift allein. Inzwischen hat er angekündigt, "in den kommenden Wochen" erneut Sterbehilfe leisten zu wollen - die Sterbewilligen seien zwei Männer und eine Frau.

Der öffentliche Protest ist mittlerweile abgeebbt. Sicherlich auch, weil man dem Todesmissionar kein Forum und keine zusätzliche Publicity geben möchte. Fakt aber ist, dass Kusch mittlerweile regelmäßig Sterbebegleitung anbietet - und aus ihr eine Dienstleistung gemacht hat. Er ist zum Fallbeispiel für eine Gesetzeslücke geworden, denn noch immer ist die heikle Frage der organisierten Sterbehilfe nicht zweifelsfrei geregelt (siehe Kasten).

Treffen der Staatssekretäre soll neues Gesetz vorantreiben

Genau diese Lücke wollte die Politik eigentlich längst schließen. Der Bundesrat hatte im Sommer zum wiederholten Mal einen Anlauf unternommen, gewerbliche und organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen - die Abstimmung über einen entsprechenden Gesetzentwurf dann aber unter dem Druck einer aufgeheizten öffentlichen Debatte in letzter Minute vertagt. Man wollte "den Eindruck einer Kontroverse" vermeiden, hieß es nebulös; im Parlament war zudem keine eindeutige Mehrheit absehbar. Schließlich wurde das Papier zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurückverwiesen.

Der damalige SPD-Chef Kurt Beck kündigte an, die Bundesländer wollten noch in diesem Jahr einen veränderten Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Doch die Initiative kommt nur langsam ins Rollen. "Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass es bald zu einer Abstimmung kommt", heißt es vage aus dem bayerischen Justizministerium, "aber es ist auch nicht ausgeschlossen".

Ulrich Goll, Justizminister von Baden-Württemberg, räumte gegenüber SPIEGEL ONLINE ein: "Es ist nicht einfach, bei diesem sensiblen Thema einen Konsens zu finden." Nach wie vor verfolge die Politik aber das ausdrückliche Ziel, die organisierte Form der Sterbehilfe zu verhindern, betonte Goll.

Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland

Indirekte aktive Sterbehilfe

Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Passive Sterbehilfe

Patientenwille

Patientenverfügungen

Beihilfe zum Suizid

Bayern und Baden-Württemberg hatten den gemeinsamen Gesetzentwurf verfasst, wonach organisierte Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden sollte. Doch die Regelung ging einigen Ländern zu weit. Die gewerbliche Ausführung von Sterbehilfe generell als Straftat zu verfolgen, sei "völlig überzogen und unverhältnismäßig", argumentierten Regierungsvertreter aus Rheinland-Pfalz, das von den Ländern einer der Hauptgegner der Regelung ist.

Jetzt haben einige Bundesländer den ersten konkreten Vorschlag seit der gescheiterten Abstimmung in den Ring geworfen: Ein Insider bestätigte SPIEGEL ONLINE ein Staatssekretärstreffen der CDU-geführten Bundesländer in München. Ende vergangener Woche verständigten sich die Gesandten auf eine "tragfähige Formulierung", die auch Skeptiker des ursprünglichen Gesetzentwurfs umstimmen soll.

Demnach soll das Papier mit folgender Ergänzung versehen werden: Nur wer einen gewerblichen Sterbehilfe-Verein gründet und für diesen auch öffentlich wirbt, soll sich künftig strafbar machen. In einer Telefonschaltkonferenz sollen sich die Ländervertreter nun mit den jeweiligen Justizministern abstimmen und die veränderte Fassung an Rheinland-Pfalz herantragen. Im Idealfall einigen sich die Länder auf einen neuen Entwurf. Dann würde es zu einer Abstimmung kommen - wann, ist allerdings nicht absehbar.

Hamburger Politiker: "Müssen Kusch beschatten lassen"

In Hamburg sieht man derweil "durchaus eine juristische Legitimation", die Aktivitäten des früheren Senators zu stoppen: Der Vorsitzende des Rechtsausschusses in der Hamburger Bürgerschaft Rolf-Dieter Klooß (SPD) fordert, die Polizei einzuschalten. Da man Roger Kusch momentan nicht strafrechtlich belangen könne, müsse das Ordnungsrecht zum Zuge kommen. "Kusch ist ein typischer Fall für die Gefahrenabwehr", so der Politiker.

Die Polizei kann zwar einschreiten, wenn sie von einem geplanten Suizidversuch erfährt - jedoch nur mit konkreten Informationen. "Dann muss man Kusch eben beschatten lassen", fordert Klooß.

Der Druck auf die Gesetzgeber wird indes immer stärker. Der Gründer der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas, Ludwig A. Minelli, kündigte Ende September an, einem Sterbewilligen in Berlin assistieren und damit einen Musterprozess provozieren zu wollen.

Dass das Hauptargument der organisierten Sterbehelfer - ein freiwilliger Tod in Würde - offenbar nicht immer gelten muss, lassen jüngste Berichte Schweizer Medien vermuten: Die "Zürichsee-Zeitung" hatte publik gemacht, wie Dignitas Hunderte Urnen über Jahre hinweg im Zürichsee entsorgt haben soll. Auch gegen den letzten Willen der Verstorbenen.

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