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05.11.2008
 

Innere Sicherheit

Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz

Lange schwelte der Streit - nun hat sich die Große Koalition auf ein Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen geeinigt. Damit erhält unter anderem die umstrittene Durchsuchung privater Computer zu Fahndungszwecken eine gesetzliche Grundlage.

Berlin - Das Ende monatelanger Verhandlungen: Union und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für das neue Gesetz des Bundeskriminalamts (BKA) geeinigt. "Es waren schwierige Verhandlungen, die sich aber gelohnt haben", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach am Mittwoch. Der Bundestag werde das Gesetz nächste Woche Donnerstag beschließen. Falls der Bundesrat ebenfalls zustimmt, kann es noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Online-Durchsuchung: Die letzten Streitfragen sind beigelegt
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AP

Online-Durchsuchung: Die letzten Streitfragen sind beigelegt

Nach Angaben Bosbachs hat die zuständige Arbeitsgruppe der Koalition die Arbeit an dem Gesetz am Dienstagabend abgeschlossen. In der Sitzung wurden letzte Details der umstrittenen Online-Durchsuchung und der Rasterfahndung geklärt.

Die Änderungsanträge von Union und SPD, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen, sehen ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung vor. Ein Richter muss demnach die Durchsuchung anordnen. Werden dann Daten mittels Online-Durchsuchung erhoben, muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt worden ist. Diese Überprüfung soll von zwei BKA-Beamten und dem Datenschutzbeauftragten der Behörde vorgenommen werden.

SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper sagte dem ARD-Hauptstadtstudio: "Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen."

Die Wirksamkeit dieser Fahndungsinstrumente des BKA sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sollen nach fünf Jahren wissenschaftlich überprüft werden. Die gesetzliche Regelung zur Online-Durchsuchung wird zudem bis 2020 befristet. "Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht", kommentierte Bosbach das Verhandlungsergebnis. "Aber gleichzeitig erhält das BKA ein praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann."

Das Gesetz ist wegen seiner weitreichenden Befugnisse für das BKA umstritten. Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnung sowie Rasterfahndungen.

ler/AP/AFP

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