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06.11.2008
 

BKA-Gesetz

Opposition und Richter attackieren Koalitionseinigung zu Online-Razzien

Die Einigung der Großen Koalition beim BKA-Gesetz stößt auf heftige Kritik in der Opposition. Vor allem die Bedingungen für heimliche Online-Durchsuchungen sorgen für Empörung. Auch der Richterbund hat Bedenken.

Osnabrück - Die FDP hat die Einigung von Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das Gesetz über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) scharf kritisiert. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", das BKA-Gesetz sei ein "rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis", das die FDP im Bundestag ablehnen werde.

Heimliche Online-Durchsuchung: "Keine Eilfälle denkbar"
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DPA

Heimliche Online-Durchsuchung: "Keine Eilfälle denkbar"

Die geplante Befristung der Online-Durchsuchung bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin "eine Farce". Eine zwölfjährige Frist sei viel zu lang. Anstoß nahm Leutheusser-Schnarrenberger auch daran, dass das BKA nach der Koalitionseinigung in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer anzapfen darf. "Online-Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind. Hier soll offenbar die Kontrolle durch einen Richter ausgehebelt werden", sagte die FDP-Rechtsexpertin.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte einen "weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte". Die Frist für die Online-Durchsuchung bis 2020 auszudehnen, sei "geradezu unverschämt und aberwitzig". Das BKA werde nun zur Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen - entgegen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot.

Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, warf der SPD vor, "den Hilfssheriff der Union zu spielen". Dass das BKA in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer anzapfen dürfe, stelle eine "eklatante Einschränkung der richterlichen Kontrolle" dar.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, beklagte Defizite: "Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs für unverzichtbar", sagte er der Zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Einigung der Koalition sieht das nicht vor.

Nach zähem Ringen hatte sich die Koalition am Mittwochabend auf ein Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen für den Kampf gegen den Terrorismus geeinigt. Damit wird dem Bundeskriminalamt unter anderem die umstrittene Durchsuchung privater Computer zu Fahndungszwecken ermöglicht. Der Bundestag werde das Gesetz nächste Woche Donnerstag beschließen, sagte der CDU/CSU-Unterhändler Wolfgang Bosbach.

Unions-Innenexperte Hans-Peter-Uhl (CSU) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die Koalitionseinigung bringe Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach vom "qualifiziertesten Polizeigesetz Deutschlands".

Polizeigewerkschaft begrüßt Kompromiss

Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, stieß der Entwurf grundsätzlich auf Zustimmung. Es scheine, als seien einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf erreicht worden, sagte Schaar am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Dies sei zu begrüßen.

Allerdings kenne er den Wortlaut des am Vortag ausgehandelten Kompromisses noch nicht. Ob dieser ausreiche, den absoluten Kernbereich der Privatsphäre wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt zu schützen, müsse analysiert werden, sagte Schaar kurz vor Beginn der zweitägigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Bonn.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Kompromiss. Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg sagte: "Wir hoffen, dass das BKA-Gesetz nunmehr alsbald in Kraft treten kann, um die zunehmende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wirksam abwehren zu können."

Bereits am Mittwoch kommender Woche soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Falls der Bundesrat ebenfalls zustimmt, könnte es zum Jahreswechsel in Kraft treten.

phw/ddp/dpa/AP

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