BKA-Gesetz
Bundestag stimmt Online-Durchsuchungen zu
Computer dürfen heimlich durchsucht und Wohnungen mit versteckter Kamera ausgespäht werden: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt.
Berlin - Gegen den
Widerstand der Opposition hat der Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz nach jahrelangem Streit verabschiedet. 375 Parlamentarier stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten. FDP und Grüne haben den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.
DPA
Online-Durchsuchungen: Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen
Zuvor hatte es im Plenum eine turbulente Debatte gegeben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre "Diffamierungskampagne" einzustellen.
Zwei Jahre lang hatte die Koalition um das Paket gerungen - "viel zu lang", wie Schäuble meinte. "Wir wissen (...), was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran", hatte Schäuble auch am Mittwoch im RBB-Inforadio gesagt.
Die Opposition kritisierte den
Gesetzentwurf heftig. Er sei getragen von einer "Geringschätzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion, Gisela Piltz.
SCHAD- UND SPÄH-SOFTWARE
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Wie das
Trojanische Pferd in der griechischen Mythologie verbergen
Computer- Trojaner ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme nachgeladen werden.
Computerviren befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root" ist bei
Unix- Systemen der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner,
Viren und andere zusätzliche
Schadsoftware über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen eines Rechners.
Computerwürmer sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs,
P2P- Börsen und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive- by versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web- Seiten in die Knie zu zwingen oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software". Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware- Programme belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero- Day- Exploit nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte
Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte Denial-of-Service-Attacken (DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
Wolfgang Wieland von den Grünen kritisierte, die Polizei werde ihr eigener Geheimdienst. Aus Sicht der Linke- Innenexpertin Ulla Jelpke ist das Gesetz eine "Lizenz zur Willkür", es atme den Geist eines "Obrigkeitsstaats". FDP und Grüne planen Verfassungsbeschwerden. Schäuble zeigte sich gelassen.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte im MDR, die Online-Durchsuchungen mit den umstrittenen
"Trojanern"seien verfassungswidrig, weil sie keinen Freiheitsraum für den unbescholtenen Bürger ließen. Ziel Schäubles sei es, "ein deutsches FBI zu schaffen".
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Max Stadler (FDP), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Wenn man eine heimliche Online- Durchsuchung anordnen will, (...) dann ist doch das Mindeste, was in einem Rechtsstaat verlangt werden kann, dass ein unabhängiger Richter diese Entscheidung trifft."
Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) dagegen sagte dem Sender n-tv, die neuen Befugnisse des BKA hätten die Landespolizeibehörden längst. Sie seien nötig, da das Amt auch entsprechende Aufgaben in der Terrorabwehr übertragen bekommen habe.
Daten privater Lebensgestaltung dürften bei der Online-Durchsuchung nicht erhoben werden. Auch Schäuble erläuterte: "Die meisten Leute, die das kritisieren, haben gar nicht begriffen, dass das Bundeskriminalamt keine anderen Befugnisse im Prinzip bekommt als jede Landespolizei seit 50 Jahren hat." Der Kernbereich des privaten Lebens werde bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen immer berührt. Dass die Polizei unter engen Voraussetzungen auch einmal ein Telefon abhören könne, sei nichts Neues, sagte der Minister.
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert erklärte, das Gesetz belebe alte Ängste vor der Gestapo. Nun ermögliche der Bundestag, dass eine zentrale Polizeibehörde umfassende geheimdienstliche Befugnisse bekomme. Diese Befugnisse seien ein Selbstbedienungskatalog für das BKA. Außerdem werde das Berufsgeheimnis von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten ausgehöhlt.
Scharfer Protest kam auch vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Anwaltverein, vom Bundesverband Informationswirtschaft Bitkom und der Bundesärztekammer. Sie sehen vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht gefährdet.
als/dpa/AFP