Online-Durchsuchung
FDP stemmt sich gegen BKA-Gesetz im Bundesrat
Widerstand im Bundesrat: Bayern wird voraussichtlich nicht für das vom Parlament verabschiedete BKA-Gesetz stimmen. Die FDP im Freistaat stellt sich strikt gegen das Ausspähen von Computern, die Überwachung von Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen sowie die Rasterfahndung.
Passau - Bei der Entscheidung über das umstrittene BKA-Gesetz im Bundesrat kann die Bundesregierung wohl nicht mit den Stimmen Bayerns rechnen. Die bayerische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in der "Passauer Neuen Presse" an, ihre Partei werde sich einer Zustimmung der bayerischen Regierungskoalition widersetzen. "Aus unserer Sicht kann Bayern dem auf gar keinen Fall zustimmen. Darüber wird in der Koalition zu reden sein", wurde Leutheusser-Schnarrenberger zitiert.
DPA
Leutheusser-Schnarrenberger: "Eine Art deutsches FBI"
Mit dem Gesetz entstehe "eine Art deutsches FBI, denn das BKA erhält eine Vielzahl geheimdienstlicher Befugnisse", kritisierte die FDP-Politikerin. Dies laufe dem Föderalismus zuwider und sei Zentralismus. "Ich verstehe nicht, warum die Länder nicht dagegen Sturm laufen."
Immer mehr Gesetze und immer intensivere Überwachung brächten nicht mehr Sicherheit, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wir brauchen nicht immer neue Gesetze, sondern mehr Polizei auf den Straßen und eine bessere Ausstattung der Beamten. Die große Koalition hat beim Thema Innere Sicherheit Verfassungsgrenzen überschritten."
"Das BKA-Gesetz geht an den Kern der Pressefreiheit", kritisierte sie. Journalisten könnten künftig kaum noch sicher sein, dass ihre Gespräche mit wichtigen Informanten nicht nachvollzogen werden. Zudem gehe die geplante Online-Durchsuchung viel zu weit. Die FDP werde auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz prüfen, kündigte Leutheusser-Schnarrenberger an.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte die Haltung der FDP. "In der Sache" halte er die Auffassung von Leutheusser-Schnarrenberger "eindeutig für falsch", sagte Herrmann im Bayerischen Rundfunk. Der Minister räumte ein, dass sich der Freistaat bei der Abstimmung über das Gesetz in der Länderkammer notfalls der Stimme enthalten müsse. Das sehe der Koalitionsvertrag vor.
Wegen der schwarz-gelben Koalition in Bayern droht auch der Koalitionskompromiss zur Erbschaftsteuer zu scheitern.
Auf Druck der FDP erwägt die CSU, die vergangene Woche vereinbarte Reform zu kippen.
Das BKA-Gesetz war am Mittwoch durch den Bundestag gegangen. Das Bundeskriminalamt darf demnach künftig im Kampf gegen den Terrorismus Computer ausspähen, Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen überwachen und Rasterfahndungen durchführen. Der Bundesrat soll voraussichtlich noch vor Weihnachten über das Gesetz entscheiden, damit es 2009 in Kraft treten kann.
Bei der Bundestagsabstimmung verweigerten 26 SPD-Abgeordnete dem Koalitionskompromiss ihre Zustimmung. 20 stimmten mit Nein, 6 enthielten sich. Ein entsprechender Bericht der "Braunschweiger Zeitung" deckt sich mit Angaben auf der Internet-Seite des Bundestags. Die Unionsfraktion votierte geschlossen dafür, die Opposition geschlossen dagegen. Die 375 Ja-Stimmen von Union und SPD reichten aber aus, um das Gesetz nach jahrelangem Streit zu verabschieden.
SCHAD- UND SPÄH-SOFTWARE
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Wie das
Trojanische Pferd in der griechischen Mythologie verbergen
Computer- Trojaner ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme nachgeladen werden.
Computerviren befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root" ist bei
Unix- Systemen der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner,
Viren und andere zusätzliche
Schadsoftware über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen eines Rechners.
Computerwürmer sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs,
P2P- Börsen und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive- by versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web- Seiten in die Knie zu zwingen oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software". Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware- Programme belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero- Day- Exploit nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte
Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte Denial-of-Service-Attacken (DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
Heute entscheidet der Bundestag über die weitere deutsche Beteiligung an der US-geführten Anti-Terror-"Operation Enduring Freedom" (OEF). Nach dem Antrag der Bundesregierung soll das OEF-Mandat bis Mitte Dezember 2009 verlängert werden. Nicht mehr darin enthalten ist die Bereitstellung von bis zu 100 Mann des Kommandos Spezialkräfte (KSK), die vor allem in Afghanistan eingesetzt waren.
Zu Beginn der Sitzung (9.30 Uhr) steht außerdem in erster Lesung der Regierungsentwurf des Familienleistungsgesetzes auf der Tagesordnung, das unter anderem die geplante Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen vorsieht. Zu den weiteren Themen der Plenarberatungen zählt die Bahnpolitik. Abschließend befassen sich die Abgeordneten zudem mit den geplanten Zuzugserleichterungen für ausländische Fachkräfte sowie mit der Änderung des VW-Gesetzes.
asc/dpa/ddp/AP