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24.11.2008
 

Klar-Entlassung

Die Entscheidung im Wortlaut

Christian Klar kommt frei. Die Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart, Josefine Köblitz, trug die Entscheidung des 2. Strafsenats vor. Die Erklärung im Wortlaut.

"Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der Strafvollstreckungssache gegen Christian Klar folgende Entscheidung getroffen. Die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe wird mit Wirkung zum 3. Januar 2009 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Der Verurteilte wird der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.

Außerdem werden Weisungen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsaufnahme erteilt. Der Senat entsprach damit einem Antrag der Generalbundesanwaltschaft.

Bereits im Jahr 1998 hatte der Senat rechtskräftig entschieden, dass Christian Klar wegen der besonderen Schwere der Schuld mindestens 26 Jahre Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Jetzt war nur noch darüber zu entscheiden, ob von Christian Klar weitere erhebliche Straftaten zu befürchten sind. Dies hat der Senat verneint. In Übereinstimmung mit den Sachverständigen und der Justizvollzugsanstalt sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit des Verurteilten. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit kann deshalb die Aussetzung der Vollstreckung verantwortet werden. Damit lagen alle gesetzlichen Voraussetzungen einer Entlassung auf Bewährung vor."

als/dpa

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